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19.03.10 Kategorie: Anträge zu Ratssitzungen

Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB

 

Durch Medienberichte ist bekannt geworden, dass der ehemalige Oberbürgermeister Dr. Langemeyer im Verfahren gegen Regierungspräsident Diegel im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 die Dienste einer Anwaltskanzlei in Anspruch genommen hat. Die dabei entstandenen Kosten sollen von der Stadt beglichen worden sein. Im September 2009 soll dieselbe Kanzlei erneut mit einer Bewertung und Rechtsbeistand im Zusammenhang mit den Vorfällen nach der Kommunalwahl beauftragt worden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Rates einen Sachstandsbericht zu den o.g. Beauftragungen einer Anwaltskanzlei sowie der Übernahme der angefallenen Kosten zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie hoch sind die bisher von der Stadt übernommenen Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand im Rechtsstreit zwischen Ex-OB Dr. Langemeyer und dem Regierungspräsidenten?

2) Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Zahlungen erfolgt?

3) Gibt es in der allgemeinen Dienstanweisung Regeln für die Beauftragung externer Anwälte? Wenn ja: Wie lauten diese Regeln?

4) Sind diese Regeln bei der damaligen Beauftragung eingehalten worden?

5) Aus welchem Budget sind die Anwalts- und Gutachterkosten bezahlt worden?

6) Gab es zur Übernahme der Kosten Beschlüsse des Verwaltungsvorstands oder anderer Gremien?

7) Hält die Verwaltung die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten für angemessen?

8) Offensichtlich gab es im September 2009 eine weitere Beauftragung derselben Anwaltskanzlei. Was war der genaue Gegenstand dieser Beauftragung?

9) Wer hat diesen Auftrag erteilt?

10) Sind dabei die Regeln der allgemeinen Dienstanweisung eingehalten worden?

11) Welche Zusagen zur Übernahme der Kosten für Rechtsbeistand und Gutachten sind von der Verwaltung gegenüber dem Ex-OB bzw. der beauftragten Anwaltskanzlei gemacht worden? Wer hat eventuelle Zusagen gemacht?

12) Welche noch offenen Zahlungsforderungen seitens der Anwaltskanzlei gibt es gegenüber der Stadt?

13) Wie gedenkt die Verwaltung mit diesen Zahlungsaufforderungen umzugehen?

Die Dringlichkeit ergibt sich aus eventuellen aktuellen Zahlungsaufforderungen und deren Klärung.


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