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News im Detail16.03.10 Kategorie: Anträge zu Ratssitzungen
Kosten der Unterkunft1) Wie hat sich vor dem Hintergrund der im August 2006 vom Rat beschlossenen Kriterien die Überprüfung der Fälle mit unangemessen hohen Kosten der Unterkunft entwickelt? 2) Wie hoch ist aktuell der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, deren KdU über dem nach SGB II anzuerkennenden Höchstsatz liegen? 3) Wie hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften entwickelt, deren höhere KdU durch die im August 2006 beschlossenen Kriterien aus sozialen und /oder wirtschaftlichen Gründen anerkannt worden sind? 4) Welche Maßnahmen oder Veränderungen haben zu einer Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften geführt, die über dem anzuerkennenden Höchstsatz der KdU lagen? Begründung: Der Rat der Stadt hat im August 2006 die Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft beschlossen. Ziel der Kriterien war es unter anderem, Umzüge aufgrund zu hoher Unterkunftskosten auf ein unabdingbar notwendiges Minimum zu begrenzen. Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des damaligen Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit über die Umsetzung der Kriterien berichtet.
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