Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme und einen aktuellen Sachstand bezüglich der geplanten Errichtung eines Discounters auf der Frerich-Wiese in Dorstfeld im Rahmen des Bebauungsplans InW 221.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten darzulegen, inwieweit die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan einen Discounter grundsätzlich möglich machen und wie eine Ablehnung der Ansiedlung eines Discounters rechtlich zu bewerten ist.
Begründung:
Im Durchführungsvertrag zum B-Plan InW 221 (DS-Nr.: 14404-19) hatte sich der Investor verpflichtet, auf der Frerich-Wiese einen Lebensmittel-Vollsortimenter zu errichten. Auch in den Abwägungen der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (Anlage zu DS-Nr. 14404-19) weist die Verwaltung darauf hin, dass „die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan [nur] einen Lebensmittelvollsortimenter zu[lässt]“. Die jetzt zur Diskussion stehende Ansiedlung eines Discounters ist vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig.