Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme sowie um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen fachbereichsübergreifenden kommunalen Bürokratieabbauprogramms? Wie erklärt die Verwaltung insbesondere, dass laut Stellungnahme vom 23.09.2026 (DS-Nr. 02022-26/2) ein förmliches Bürokratieabbauprogramm bislang nicht erstellt wurde und dessen Erarbeitungsprozess nun erst gestartet werden soll?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden von den einzelnen Dezernaten gemeldet? Wir bitten um eine vollständige Aufstellung unter Angabe des jeweils zuständigen Dezernats bzw. Fachbereichs, einer kurzen Beschreibung der Maßnahme und ihres jeweiligen Umsetzungsstands.
- Wie setzen sich die vom Oberbürgermeister Anfang 2026 öffentlich genannten rund 200 Maßnahmen zur Entbürokratisierung konkret zusammen? Wir bitten um vollständige Auflistung dieser Maßnahmen und um Darlegung, in welchem Verhältnis sie zu den im Zuge des Haushaltsbegleitbeschlusses abgefragten Maßnahmen sowie zu dem laut Stellungnahme vom 23.09.2026 (DS-Nr. 02022-26/2) erst noch zu erarbeitenden förmlichen Bürokratieabbauprogramm stehen.
- Wie viele der rund 200 Maßnahmen befinden sich aktuell in Prüfung, Vorbereitung oder Umsetzung und wie viele sind bereits vollständig umgesetzt?
- Welche Maßnahmen richten sich speziell auf die Entlastung der Dortmunder Wirtschaft?
- Wie ist das Monitoring der Maßnahmen zum Bürokratieabbau derzeit konkret organisiert und wie soll es künftig ausgestaltet werden? Welche Stelle führt die Maßnahmen und Umsetzungsstände zusammen, in welchen Abständen werden diese überprüft und gegenüber Verwaltungsvorstand und politischen Gremien berichtet und anhand welcher Kennzahlen wird die Wirksamkeit bewertet? Wie verhält sich dieses Monitoring zu dem in der Stellungnahme vom 23.09.2026 (DS-Nr. 02022-26/2) beschriebenen bislang „anlassbezogenen Monitoring“?
Begründung:
Zu Beginn des Jahres 2026 hat Oberbürgermeister Alexander Kalouti den Bürokratieabbau wiederholt öffentlich als ein zentrales Vorhaben seiner Verwaltung dargestellt und in diesem Zusammenhang von rund 200 Maßnahmen zur Entbürokratisierung gesprochen. Auf die Frage nach konkreten Beispielen werden bislang jedoch insbesondere Maßnahmen angeführt, deren Ursprung beziehungsweise Regelungsgrundlage nicht oder nur teilweise bei der Dortmunder Stadtverwaltung liegt.
Dies zeigt sich insbesondere beim sogenannten „Bauturbo“. Die hierfür maßgeblichen Verfahrenserleichterungen beruhen auf einer Änderung des Baugesetzbuches durch den Bundesgesetzgeber. Der neue § 246e BauGB und weitere Änderungen traten am 30. Oktober 2025 in Kraft und eröffneten den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu verzichten. Die Stadt Dortmund hat hierzu am 26. März 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung dieser neuen bundesrechtlichen Regelungen gefasst. Es handelt sich damit zwar um einen von Dortmund anzuwendenden kommunalen Handlungsspielraum, die eigentliche bürokratische Verfahrenserleichterung wurde jedoch durch den Bundesgesetzgeber geschaffen.
In ihrer aktuellen Stellungnahme vom 23.09.2026 nennt die Verwaltung neben dem „Bauturbo“ lediglich eine weitere konkrete Maßnahme mit Außenwirkung: die geplante Umstellung des Zulassungsverfahrens für Gewerbetreibende auf den Dortmunder Friedhöfen auf ein Anzeigeverfahren. Hierfür ist noch eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich; auch die vollständige digitale Bearbeitung befindet sich erst in Vorbereitung.
Gerade vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der vom Oberbürgermeister öffentlich genannten rund 200 Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Denn die aktuelle Verwaltungsantwort enthält keine entsprechende Maßnahmenliste. Im Gegenteil stellt die Verwaltung ausdrücklich fest, dass ein förmliches Bürokratieabbauprogramm zur Entlastung der Dortmunder Wirtschaft bislang nicht erstellt wurde und der Erarbeitungsprozess nun erst gestartet werde. Erst im weiteren Verfahren sollen kommunal beeinflussbare Hemmnisse gebündelt und in einer Maßnahmenliste mit Verantwortlichkeiten, Zeitplan und überprüfbaren Zielen zusammengeführt werden.
Damit bleibt bislang insbesondere offen, was sich konkret hinter den öffentlich genannten rund 200 Maßnahmen verbirgt, welche davon tatsächlich eigenständige Dortmunder Maßnahmen sind, welche lediglich die Umsetzung neuer bundes- oder landesrechtlicher Handlungsspielräume darstellen und welchen Umsetzungsstand die einzelnen Maßnahmen erreicht haben. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wie die rund 200 Maßnahmen zu den bereits im Zuge des Haushaltsbegleitbeschlusses abgefragten Maßnahmen der Dezernate und zu dem nun erst angekündigten förmlichen Bürokratieabbauprogramm stehen.
Dies wiegt auch deshalb schwer, weil der Rat die Verwaltung bereits im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 mit der Entwicklung eines fachbereichsübergreifenden kommunalen Bürokratieabbauprogramms beauftragt hatte. In früheren Sachstandsmeldungen hatte die Verwaltung hierzu ausgeführt, dass die Dezernate aufgefordert worden seien, Maßnahmenvorschläge zur Entbürokratisierung vorzulegen und diese nach ihrem gesamtstädtischen Optimierungspotenzial sowie ihrer Wirkung für Bürger*innen und Unternehmen vorselektiert worden seien.
Auch hinsichtlich der Erfolgskontrolle besteht weiterer Konkretisierungsbedarf. Das derzeitige Monitoring beschreibt die Verwaltung lediglich als „anlassbezogen“. Kennzahlen zur Erfolgsmessung des Bürokratieabbauprogramms sollen erst im Rahmen der noch ausstehenden Konzeptionsphase entwickelt werden. Als mögliche Kriterien werden bislang lediglich Bearbeitungsdauer, Anzahl der Verfahrensschritte und Zufriedenheit der beteiligten Unternehmen genannt.
Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung erforderlich, welche Maßnahmen tatsächlich vorliegen, woher diese stammen, welchen Umsetzungsstand sie haben und welche konkreten Entlastungswirkungen bereits erreicht wurden.






