Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Zusatzantrags:
- Der Ausschuss dankt den Trägern und den ehrenamtlichen Initiativen in Dortmundfür ihr Engagement für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an Frauen.
- Die Verwaltung wird gebeten, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
- Dafür wird in Absprache mit den relevanten Trägern und Einrichtungen evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo gegebenenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Dabei sollen die Maßgaben der Istanbul-Konvention sowohl zur Infrastrukturausstattung (angemessene Anzahl an Einrichtungen, Wohnortnähe, Zugänglichkeit, etc.) als auch zu den Zielgruppen (Kinder, Frauen mit Behinderung, Frauen, die kein Deutsch sprechen, etc.) berücksichtigt werden.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist diese Bestands- und Bedarfsanalyse im zweiten Halbjahr 2021 zu vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie im Rahmen der Istanbul-Konvention zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung:
Sexualisierte Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch den (Ex-)Partner. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen.
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Die Istanbul-Konvention zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu garantieren. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Dortmund zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention. In Dortmund engagieren sich schon seit vielen Jahren zahlreiche Einrichtungen und Träger für den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt. Viele dieser Einrichtungen sehen sich konfrontiert mit einer stets kurzfristigen finanziellen Unterstützung von Jahr zu Jahr, weil es sich um sog. freiwillige Leistungen handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist. Mittel- bis langfristig ist die finanzielle Absicherung der bestehenden Hilfestrukturen erforderlich. Ausgehend von der Bestands- und Bedarfsanalyse des Hilfesystems sollen gegebenenfalls Angebote qualitativ weiterentwickelt werden, um von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen im Sinne der Istanbul-Konvention angemessen zu schützen und zu unterstützen.