Arbeitsmarktrechtliche Förderung junger Erwachsener

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8. August 2023

Die Zuständigkeit der arbeitsmarktlichen Förderung junger erwerbsfähiger Erwachsener bis 25 Jahren soll nach vorliegenden Informationen aus dem SGB II herausgelöst und von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen werden. Laut Entwurf des Bundeshaushalts 2024 sollen dabei die Mittel im SGB II für die Gruppe der unter 25-jährigen sowie die Verwaltungskosten massiv gekürzt werden. Die Interessengemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB) in Dortmund warnt in einem Schreiben vor den Auswirkungen der Pläne.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die o.g. Pläne und den aktuellen Stand der Diskussion?
  2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Übertragung der Zuständigkeit der Förderung vom SGB II in das SGB III?
  3. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Umsetzung der Pläne für die sozialen Unterstützungsangebote und die gemeinnützige Infrastruktur in Dortmund?
  4. Welche konkreten Auswirkungen für die soziale Infrastruktur, die Beschäftigungsinitiativen und insbesondere für die betroffenen jungen Erwachsenen sieht die Verwaltung?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf die Pläne Einfluss zu nehmen?

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