Außengastronomie

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6. Juni 2023

Die Bedeutung der Außengastronomie wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie bewusst. Viele Kommunen verlangten keine Sondernutzungsgebühren mehr, um die lokale Gastronomie zumindest ansatzweise bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mittlerweile haben Kommunen wie Düsseldorf und Köln erste Erfahrungsberichte veröffentlicht und für die Flächen, die corona-bedingt einer Sondernutzung zugeführt worden, eine dauerhafte Sondernutzung beschlossen: Aus Stellflächen für Autos wurden Pop-Up-Parklets und werden nun dauerhaft öffentliche Räume für Mensch und Gastronomie.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:

  1. Wie viele Sondernutzungen wurden für die Außengastronomie während der Corona-Pandemie ermöglicht? Inwiefern sind diese Sondernutzungen jetzt noch wirksam? Gibt es Überlegungen, entsprechende Sondernutzungen und den gegebenenfalls temporär vollzogenen Wegfall der Stellplätze dauerhaft zu ermöglichen?
  2. Inwiefern gibt es eine Arbeitsgruppe oder einen Konsultationskreis “Außengastronomie” zwischen relevanten Fachbereichen in der Verwaltung?
  3. Inwiefern sieht die Ordnungsverwaltung für die Dortmunder Gastronomie einen Bedarf, die Richtlinien zu Werbeanlagen und Außengastronomie, zum Beispiel im Bereich des Sitz-Möbiliars zu ändern? Welche Erfahrungen macht die Verwaltung bislang mit der Umsetzung der Satzung?

Bildnachweis:Adam Calaitzis

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