Die Bedeutung der Außengastronomie wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie bewusst. Viele Kommunen verlangten keine Sondernutzungsgebühren mehr, um die lokale Gastronomie zumindest ansatzweise bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mittlerweile haben Kommunen wie Düsseldorf und Köln erste Erfahrungsberichte veröffentlicht und für die Flächen, die corona-bedingt einer Sondernutzung zugeführt worden, eine dauerhafte Sondernutzung beschlossen: Aus Stellflächen für Autos wurden Pop-Up-Parklets und werden nun dauerhaft öffentliche Räume für Mensch und Gastronomie.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
- Wie viele Sondernutzungen wurden für die Außengastronomie während der Corona-Pandemie ermöglicht? Inwiefern sind diese Sondernutzungen jetzt noch wirksam? Gibt es Überlegungen, entsprechende Sondernutzungen und den gegebenenfalls temporär vollzogenen Wegfall der Stellplätze dauerhaft zu ermöglichen?
- Inwiefern gibt es eine Arbeitsgruppe oder einen Konsultationskreis “Außengastronomie” zwischen relevanten Fachbereichen in der Verwaltung?
- Inwiefern sieht die Ordnungsverwaltung für die Dortmunder Gastronomie einen Bedarf, die Richtlinien zu Werbeanlagen und Außengastronomie, zum Beispiel im Bereich des Sitz-Möbiliars zu ändern? Welche Erfahrungen macht die Verwaltung bislang mit der Umsetzung der Satzung?