Im September 2018 wurde für Dortmunder Radwege der Beschluss gefasst, dass bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet werden soll. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bilden dabei eine Ausnahme. Hier soll auf eine Asphaltierung möglichst verzichtet werden (DS-Nr.: 11922-18-E2).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in dem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche weiteren Bauträger sind neben der Stadt Dortmund für den Bau und die Erneuerung von Radwegen verantwortlich (RVR, Wasserverbände, etc)?
- Nach welchen Standards realisieren diese Bauträger die Radwege (Breiten, Fahrbelag u.ä.)?
- Gibt es einen Austausch zwischen den verschiedenen Bauträgern über gemeinsame Standards? Welche Ämter sind daran beteiligt?