Baufortschrittsbericht Radverkehr 2022

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18. Oktober 2023

Im September 2018 wurde für Dortmunder Radwege der Beschluss gefasst, dass bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet werden soll.  Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bilden dabei eine Ausnahme. Hier soll auf eine Asphaltierung möglichst verzichtet werden (DS-Nr.: 11922-18-E2).

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in dem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche weiteren Bauträger sind neben der Stadt Dortmund für den Bau und die Erneuerung von Radwegen verantwortlich (RVR, Wasserverbände, etc)?
  2. Nach welchen Standards realisieren diese Bauträger die Radwege (Breiten, Fahrbelag u.ä.)?
  3. Gibt es einen Austausch zwischen den verschiedenen Bauträgern über gemeinsame Standards? Welche Ämter sind daran beteiligt?
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