Die Facebook-Seite der Stadt Dortmund (https://de-de.facebook.com/dortmund.de/) stellt für die Stadt ein bedeutendes Kommunikationsmedium dar, auf dem (fast) jeden Tag mehrere Beiträge veröffentlicht werden. Laut Aussage des Vizesprechers der NRW-Landesdatenschutz-Beauftragten ist die Nutzung von Facebook-Fanpages für Behörden jedoch problematisch (vergleiche Artikel “Kritik an Facebook-Aktivitäten von OB Thomas Westphal” aus den Ruhrnachrichten vom 26. Oktober 2021).
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU bitten daher um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema “Betrieb einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund”.
Darin sollen insbesondere folgende Fragen bis zur Sitzung am 3. Februar beantwortet werden:
Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Betreiber*innen von sogenannten Facebook-Fanpages sind für die Verwendung personenbezogener Daten durch Facebook mitverantwortlich. Als Betreiberin einer Fanpage ermöglicht die Stadt dem Unternehmen Facebook den Zugriff auf die Daten der Fanpage-Besucher*innen. Dies erkennt die Stadt unter §3 ihrer Dienstvereinbarung zur Nutzung von Social Media zur Öffentlichkeitsarbeit im Internet an (“Die Stadt Dortmund ist gemäß Artikel 26 DS-GVO gemeinsam mit dem Betreiber des Social Media Angebots für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.”). Dazu folgende Fragen:
a. Wie gewährleistet die Stadt die Einhaltung des Datenschutzes durch Facebook?
b. Hat die Stadt dazu mit Facebook gemäß DS-GVO-Anforderung eine entsprechende transparente Vereinbarung beziehungsweise entsprechende Verträge abgeschlossen? Wird darin festgelegt, wer (Stadt oder Facebook) welche Verpflichtungen nach DS-GVO erfüllt?
2. Wie werden die Nutzer*innen der Facebook-Seite der Stadt Dortmund auf die Verarbeitung und Behandlung der Daten durch Facebook hingewiesen? Wird dabei zwischen Nutzer*innen mit und ohne Facebook-Konto unterschieden?
3. Werden die Nutzer*innen der stadteigenen Webseite “dortmund.de” auf die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten durch Facebook hingewiesen, wenn diese von der Webseite der Stadt per Link auf die städtische Facebook-Seite weitergeleitet werden?
4. Durch Facebook-Fanpages sammelt Facebook Daten der Nutzer*innen, zum Beispiel solche, die Rückschlüsse auf sensible und besonders schützenswerte Daten zulassen (zum Beispiel auf deren Gesundheitszustand, deren sexuelle Orientierung oder deren politische und religiöse Überzeugungen). Besteht für den Betrieb der städtischen Facebook-Seite eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 der DS-GVO?
a. Falls ja: Kann diese Datenschutz-Folgeabschätzung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
b. Falls ja: Wie wird darin das Erfordernis, bzw. die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf ihren Zweck oder bezüglich Alternativen bewertet, die weniger stark in die Rechte und Freiheiten der Nutzer*innen eingreifen?
c. Falls ja: Wie seriös kann eine Datenschutzfolgenabschätzung erfolgen, wenn der Stadt aufgrund des Betriebsgeheimnisses von Facebook nicht bekannt ist, wie und wofür die Daten der Nutzer*innen verarbeitet werden?
Einschätzung durch andere Beauftragte, Stellen oder Aufgabenträger
5. Wie bewertet die städtische Datenschutzbeauftragte die Fragestellung aus kommunaler Datenschutzsicht?
6. Ist die Stadt bezüglich der Thematik mit der Landesdatenschutz-Beauftragten im Gespräch? Welche Auffassung zur dargestellten Thematik wird von dieser vertreten?
7. Weicht die rechtliche Einordnung der Stadt Dortmund zum Betrieb einer Facebook-Fanpage von der Rechtsauffassung der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten ab?
8. Laut oben angeführtem Presseartikel könnten “Anweisungen” der Landesdatenschutz-Beauftragten erfolgen. Inwieweit wären diese für die Stadt bindend?
Alternative Kommunikationskanäle
9. Plant die Verwaltung einen alternativen Social-Media-Kanal aufzubauen, der datenschutzrechtlich unbedenklich ist?
a. Falls ja: Erwägt die Stadt dazu einen dezentralen Microblogging-Dienst wie beispielsweise Mastodon zu nutzen, der auf Open-Source-Software basiert und zum Beispiel
i. vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://social.bund.de/@bfdi),
ii. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://social.bund.de/@bsi) oder
iii. der Stadt Freiburg (iii. https://bawü.social/@freiburg) verwendet wird?
b. Falls ja: Ist geplant sich mit anderen Städten über eine gemeinsame Strategie zur Verwendung von Social-Media-Kanälen auszutauschen um möglicherweise gemeinsam auf ausgewählten Plattformen aktiv zu werden?
c. Falls nein: Warum nicht?