EDG-Aufsichtsrat soll vergrößert werden

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Im Beteiligungsausschuss hatte ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE, CDU und Linke+ auf Erweiterung des Aufsichtsrats der EDG von 12 auf 15 Personen eine Mehrheit gefunden. Damit wurde dem Rat empfohlen, eine Regelung aus den 90er Jahren zu heilen. Damals hatte der Rat entschieden, zwei Mandate zu Lasten des Rates an die Arbeitnehmer*innen abzugeben.

„Teil der damaligen Motivation war es wohl, den Einzug kleinerer Fraktionen – wie Grüne oder Linke – in den Aufsichtsrat zu verhindern“, erklären Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher*innen der GRÜNEN den Hintergrund. „Diese Unwucht sollte wieder geheilt werden. Um den Rat – immerhin das von den Dortmunder*innen demokratisch legitimierte Gremium – im Aufsichtsrat einer städtischen Beteiligung wieder angemessen zu vertreten, wurde deshalb eine Lösung gesucht, die explizit nicht zu Lasten der Arbeitnehmer*innen erfolgen sollte. Die Vergrößerung des Gremiums war der Kompromiss, der nach intensiven Gesprächen zwischen den demokratischen Fraktionen, mit ver.di und dem Betriebsrat der EDG gefunden wurde.“

Aus Sicht der GRÜNEN ist die mMit jetzt 15 Personen statt 12 Personen bietet sich eine neue Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat an: die Arbeitnehmer*innen sind nunmehr mit sieben statt mit sechs Personen vertreten. Die Stadt Dortmund wird durch den Oberbürgermeister vertreten und die Politik stellt nun vier statt bisher zwei Personen. Die restlichen drei Mandate entfallen – wie bisher – auf den weiteren Anteilseigner DSW21.

„Uns ist die Mitbestimmung heute wie in der Vergangenheit ein hohes Gut und spielt in den Entscheidungen unserer Grünen Fraktion weiterhin eine zentrale Rolle. Nach der gesetzlich vorgesehen Drittelparität hätten einem 15-köpfigen Aufsichtsrat nur fünf Arbeitnehmer*innen angehört. Die jetzt vorgesehenen sieben Sitze für die Arbeitnehmer*innen-Seite waren deshalb Teil des Aushandlungsprozesses, um die Bedeutung dieses Mitbestimmungsrechtes zu unterstreichen. Die freiwillige Vollparität ist bei der Zahl 15 zwar nicht zu erreichen, doch auch bisher benötigte die Seite der Arbeitnehmer*innen im Falle einer strittigen Abstimmung im Aufsichtsrat eine weitere Stimme von Seiten der Anteilseigner*innen. Das ist in der jetzigen Konstellation genauso der Fall.“

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