Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022

Execution time: 0.0007 seconds

ACF

ID310
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1. Dezember 2021

Execution time: 0.0004 seconds

Execution time: 0.0001 seconds

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:

Präambel:
1.    Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
a)    Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.
b)    Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.
c)    Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.
d)    Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.
e)    Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind.  Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.
f)    Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.

2.    Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt
⦁    die Verbesserungen bei der Flüchtlingsfinanzierung durch die verabschiedete Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (Erhöhung FlüAG-Pauschale; Verbesserung der Kostenerstattung für Geduldete) und
⦁    die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.

3.    Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.

4.    Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses.
Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert
a)    Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.
b)    dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten:
⦁    Der Bund muss sich dauerhaft und angemessen an den Kosten der Integrationsleistung der Städte beim Zuzug von geflüchteten Menschen und Menschen aus Südosteuropa als gesamtgesellschaftlicher Daueraufgabe beteiligen. Die vom Bund an das Land gezahlte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke für die Jahre 2020 und 2021 ist vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten.
⦁    eine weitere Beteiligung von Bund und Land an den Hilfen zur Erziehung
⦁    die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“  durch verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung zu decken.
⦁    die vollständige Übernahme von  Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe durch den Bund.
c)    die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen,
d)    bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.
e)    im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen,  dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!
f)    den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf,  gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.

Ressourcen der Stadt
5.    Fördermittelmanagement  optimieren, kein Geld verschenken
Ein Großteil kommunaler Maßnahmen ist förderfähig mithilfe von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW. Die Förderdatenbank weist allein für NRW aktuell rund 200 Förderprogramme aus. Aufgabe der Verwaltung ist es, passende Förderprogramme für Projekte zu identifizieren. Antragsverfahren sind komplex, stellen hohe Anforderungen und sind an Fristen gebunden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, im ersten Quartal 2022 ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen, dass dazu beiträgt,
⦁    passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
⦁    andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
⦁    das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
⦁    Projekte effizienter umzusetzen.

6.    Umsetzung von Beschlüssen
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2019 und zum Doppelhaushalt 2020/21 in Teilen nicht realisiert worden ist. Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2022 übertragen und die entsprechenden Beschlüsse realisiert werden. Das betrifft insbesondere auch die Umsetzung bisher nicht realisierten Beschlüsse der Bezirksvertretungen. Die Verwaltung legt hierfür bis Ende des ersten Quartals dem AFBL einen Zeitplan zur Realisierung und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen vor.

7.    Primat der Politik und Stadtziele
Mit der Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie ‚Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn‘“ wird den politischen Gremien  die Ausrichtung der strategischen Stadtziele zur Kenntnis gegeben.
a.    Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.
b.    Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie ‚Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.
c.    Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.

8.    Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes
Die regelmäßige Unterhaltung der städtischen Immobilien erhält deren Wert, gewährleistet dauerhaft ihre Funktionalität und reduziert das Risiko einer teuren späteren Komplettsanierung.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zukünftig in Höhe der jährlichen Abschreibungen in den Erhalt des städtischen Immobilienbestandes zu investieren. Entsprechende Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.

Verwaltung
9.    Effiziente Personalausstattung der Verwaltung
Mit der Stellenplanvorlage 2022 werden insgesamt 389,73 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 16,10 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 373,63 vzv. Planstellen vorgenommen wird. Nach dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sind mit Stand vom 30. Juni 2021 von 7.193,57 vzv. Planstellen lediglich 6.527,29 Stellen besetzt. 666,28 Stellen sind demnach zum angegebenen Zeitpunkt unbesetzt. Der Personalbestand ist in den vergangenen 10 Jahren um rund 1.000 Mitarbeitende auf heute rund 10.000 Beschäftige gewachsen.
Zur Vermeidung eines weiteren Stellenaufwuchses erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Verwaltung
a)    insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu
b)    verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel,  bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.
c)    den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.

10.    Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte
Zum 1. März 2021 ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)“ in Kraft getreten.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Mitarbeitenden der Verwaltung ein Angebot zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs) zu unterbreiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob zusätzlich eine Möglichkeit besteht, das Fahrradleasing zu bezuschussen oder einen Vertrag zur Kooperation mit motropolradruhr abzuschließen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen (AFBL).

Klima und Umwelt
11.    Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur
Das bestehende Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz soll zur Bewerbung und Begleitung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 zu einer „Kommunalen Klimaschutzagentur“ als eigenständige Organisationseinheit im Umweltamt ausgebaut werden. Hier sollen zukünftig umfassende und anlassbezogene Beratungsleistungen für Privatpersonen, den Gewerbebereich und das Handwerk (Fördermittelberatung, Bauberatung, Beratung zur Nachhaltigkeit etc.) angeboten sowie Kampagnen zur Bewerbung alternativer Energieversorgung für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt werden. Dafür wird die Klimaschutzagentur sukzessive personell und finanziell weiterentwickelt. Zur unterstützenden Finanzierung werden die Fördermöglichkeiten der zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenden novellierten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) geprüft.
In einem ersten Schritt werden für das Jahr 2022 drei vzv. Planstellen geschaffen. Die entsprechenden Personalkosten und Sachmittel werden im Haushalt 2022 ff berücksichtigt.

12.    Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035
Um das ambitioniertere Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss zeitgleich zur Umsetzung der ersten Maßnahmen das vorliegende Programm auf die neue Zielsetzung ausgerichtet und entsprechend überarbeitet werden. Für die dafür notwendige externe Unterstützung werden 80.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

13.    Schwammstadt Dortmund
Nicht zuletzt die Starkregenereignisse dieses Jahres haben noch einmal die Notwendigkeit aufgezeigt, die nachhaltige und klimagerechte Entwicklung unserer Stadt voranzutreiben. Ein Baustein ist das sogenannte „Schwammstadt-Konzept (sponge city)“. Ziel der Schwammstadt ist es, Niederschlagswasser dort zu speichern, wo es fällt. Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung kommt aber nicht nur dem Hochwasserschutz zugute, sondern führt vielmehr zugleich auch zur nachhaltigen Verbesserung des Mikroklimas, indem das aufgenommene und gespeicherte Regenwasser bei Trockenheit und Hitze durch Verdunstung lokal zur Abkühlung beiträgt und gegebenenfalls auch zur Bewässerung bereitsteht.
a)    Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt
⦁    ein Programm zur nachhaltigen und klimagerechten Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen aufgelegt.  Auf Schulgrundstücken (Schulhöfe und Parkplatzflächen) entstehen durch den hohen Versieglungsgrad häufig ausgeprägte Hitzeinseln. Gleichzeitig kann auf den großen Flächen Regenwasser nicht ausreichend versickern.  Um Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen und als abwechslungsreiche und zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für die Menschen in den Schulen zu gestalten, sollen sie entsiegelt und klimaresilient umgestaltet werden. Die Neugestaltung soll in Zusammenarbeit mit Fachbereich Schule und dem Grünflächenamt im Zusammenhang mit der Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.
⦁    die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.
b)    Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.
c)    Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.
d)    Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten.  Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.

14.    Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen
Nach vorheriger Evaluation des Projekts Innovation Business Park „Gewerbegebiet Dortmund Dorstfeld West“ werden dem Budget des Umweltamts zur Förderung der Entwicklung weiterer nachhaltiger Gewerbegebiete 70.000 Euro für den Roll-out des Projekts auf weitere Dortmunder Gewerbegebiete zur Verfügung gestellt.  Perspektivisch soll eine Person für das Gewerbegebietsmanagement zur Beratung und Koordinierung in der neu zu schaffenden Klimaschutzagentur verankert werden.

15.    Strombilanzkreismodell
Gemeinsam mit der DEW21 prüft die Stadt Dortmund ein Modell, um überschüssigen, selbsterzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) bilanziell in anderen kommunalen Liegenschaften ohne eigene Erzeugungsanlage zu nutzen. Mit dem Strombilanzkreismodell soll der Versorgungsgrad mit selbst erzeugtem Ökostrom erhöht, die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Anlagen gesichert und die Kapazitäten zur Versorgung mit erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Durch den geringeren Zukauf von Netzstrom können die Energiekosten für die eigenen Liegenschaften reduziert werden.

Wohnen
16.    Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen
Zur Sicherung bezahlbaren, für alle Menschen erschwinglichen Wohnraums hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen eines Modellprojekts ein Förderprogramm zum Erwerb von Mietpreis und Belegungsbindungen für die Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster auf den Weg gebracht. Das Programm zielt darauf, dass Menschen mit Mietwohnungseigentum gegen einen Zuschuss eine Mietpreisbindung über die vereinbarte Laufzeit akzeptieren. Dem „Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021“ (Drucksache Nr.: 21690-21) ist zu entnehmen, dass die Verwaltung den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht für einen zielführenden und ökonomisch sinnvollen Weg hält.

Die Verwaltung wird gebeten, den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen vor dem Hintergrund einer möglichen Ausweitung des diesbezüglichen Förderprogrammes des Landes neu zu bewerten. Den zuständigen politischen Gremien ist das Prüfungsergebnis im ersten Quartal 2022 unter ausführlicher Darlegung des Für und Wider des Ankaufs von Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Beratung vorzulegen.

17.    Förderung neuen Wohnraums
Damit sich die Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt nicht weiter anspannt und Wohnraum bezahlbar bleibt, muss Entstehung neuen Wohnraums gefördert werden. Zur Vermeidung weiteren „Flächenfraßes“ liegt ein großes Potenzial im Ausbau von Dachgeschossen.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, zur Schaffung neuen Wohnraums die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung des Dachgeschossausbaus zu prüfen. Zu betrachten sind die Möglichkeiten
⦁    bauordnungs- und planungsrechtlicher Erleichterungen und
⦁    finanzieller Anreize für den Ausbau ungenutzter Dachräume (Zuschüsse, Förderdarlehen, etc.)
Das Ergebnis ist den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2022 vorzustellen.

Mobilität
18.    Task-Force Radverkehr
In Dortmund stehen viele Pläne für eine Verbesserung der Radfahr-Bedingungen auf dem Programm. Doch die Vorhaben kommen nur sehr langsam voran.
Um die Planung und Umsetzung wichtiger Radinfrastruktur-Projekte zu beschleunigen und als Querschnittsaufgabe zu etablieren, beschließt der Rat die Schaffung der dafür nötigen organisatorischen Struktur in der Verwaltung.  
Dazu werden Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern projektbezogen zu einer Abteilung zusammengefasst und die verantwortlichen Personen werden mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Die Projektstruktur wird ressortübergreifend mit Mitarbeitenden des Amtes für Stadtplanung und des Tiefbauamtes aufgebaut.
Notwendige Sachkosten werden beziffert und in den Haushalt eingestellt.

19.    Mehr Sicherheit für den Radverkehr
a)    Beleuchtung von Radwegen
Das in 2022 entstehende Teilstück des Bananenradwegs, die Verlängerung des Geh- und Radweges zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße, soll mit einer emissionsarm und mitlaufenden LED-Beleuchtung, entsprechend dem angepassten Beleuchtungskonzept der Stadt Dortmund, ausgestattet werden.  Dafür werden im Haushalt 2022 zusätzlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt

b)    Farbige Fahrradwege
Dortmund soll Fahrradstadt werden. So hat es der Rat im Dezember 2019 beschlossen (Drucksache Nr. 15619-19). Grundvoraussetzung für dieses Ziel ist ein Radwegeangebot, das den Radfahrenden das Gefühl der Sicherheit vermittelt. Fahrradwege aus farbigem Asphalt können diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten und sind vor allen Dingen verhältnismäßig schnell realisierbar. Farbe unterstützt optisch den Verkehrsraum für Radfahrende, Farbe schafft für alle Orientierung, Farbe hat Signalwirkung an Gefahrenstellen. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit einem im ersten Quartal 2022 vorzulegenden Arbeitsprogramm zur farblichen Asphaltierung ausgewiesener Fahrradwege. Zur Erhöhung der Sicherheit der Radwege ist zu prüfen, ob der Einsatz unterschiedlicher Farben sinnvoll ist. Zur kurzfristigen Umsetzung von Farbmarkierungen werden aus dem Haushalt des Tiefbauamtes 200.000 Euro bereitgestellt. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.

20.    Förderung des Verleihs von Lastenrädern
Für die Anschaffung von zunächst sechs einspurigen, nicht-motorisierten Lastenrädern und für die anfallenden Unterhaltskosten (Reparatur, Wartung, Transport u.ä.) werden 30.000 Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ziel ist, ein barrierearm ausleihbares System vom Lastenrädern zur Ergänzung des bestehenden Projekts von metropolradruhr an ersten Standorten im Stadtgebiet zu etablieren. Dafür sind die entsprechenden Fördermittel für lokale Transportradvermietungssysteme aus dem im September 2021 gestarteten Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu beantragen.

21.    Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen
Die bloße Schlaglochausbesserung mit Kaltasphalt ist zwar geeignet, schnell Abhilfe zu schaffen, stellt aber keine dauerhafte Lösung der Schlaglochproblematik in einer Straße dar. Ein erneutes Aufbrechen ist vorprogrammiert. Oftmals sind nur einzelne Straßenabschnitte betroffen, nicht aber der gesamte Straßenverlauf. Um die Lebensdauer einer Straße nachhaltig zu verlängern, bietet sich bei der Straßeninstandsetzung ein Mittelweg zwischen der provisorischen, punktuellen Verfüllung von Schlaglöchern und einer Komplettsanierung als Ultima Ratio an: Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Schlaglochsanierung zukünftig verstärkt auf das Instrument der partiellen, auf beschädigte Straßenabschnitte begrenzten Oberflächenbehandlung zu setzen und die dafür erforderlichen Mittel aus dem Haushalt des Tiefbauamtes bereitzustellen.

22.    ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“
Ziel ist es, den Anteil von Bus und Bahn am lokalen Verkehrsaufkommen (Modal-Split) zu erhöhen. Sollen die Menschen dazu bewegt werden, vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen, muss das Leistungsangebot im ÖPNV in Bezug auf Qualität, Infrastruktur, Barrierefreiheit und Linienangebot weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dazu gehört auch ein verbessertes Busangebot in der Innenstadt, um diese vom Verkehr zu entlasten, ohne die Erreichbarkeit der City einzuschränken oder zu erschweren.
Der Rat fordert die Verwaltung und DSW21 auf, die beabsichtigte „Innovations-Linie 400“ zeitnah unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten zu realisieren. Mittel für den notwendigen Ausbau der Haltestellen sind im städtischen Haushalt vorzusehen.
Die geplante Ring-Buslinie, die auf Elektromobilität und Digitalität setzt, soll in enger Taktung um die Innenstadt herum in den Stadtbezirk Hörde führen und auf ihrem Weg wichtige Haltestellen des Stadtbahnnetzes anfahren und so attraktive Querverbindungen schaffen, was ein wichtiger Beitrag zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrsachsen in der City sein kann. Zu berücksichtigen sind die Anforderungen an einen ausgedehnten und gut getakteten Abendverkehr, um Menschen, die die innerstädtischen Kultur- und Gastroangebote besuchen, eine sichere Heimfahrt mit dem ÖPNV zu ermöglichen.

23.    Interkommunaler Busverkehr
Im Rahmen der Verkehrswende sollen zeitnah neue Angebote insbesondere für die Menschen, die nach oder von Dortmund, pendeln,  geschaffen werden, um attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) anzubieten. Dafür untersucht die Verwaltung in Abstimmung mit DSW21 mögliche neue Buslinien zwischen Dortmund und benachbarten Städten, insbesondere die Anbindung des Bereichs Universität mit 33.440 Studierenden, 6500 Uni-Beschäftigten und weiteren ca. 10.000 Arbeitsplätzen im Technologiepark. Die Untersuchung neuer interkommunaler Buslinien sollte neben den verkehrlichen Aspekten auch die Kosten benennen, die im Falle einer Umsetzung aufzuwenden sind. Dabei ist das schon vorliegende Streckengutachten des VRR zu berücksichtigen und auf die Hebung möglicher Synergien zu achten. Zur Unterstützung der Verwaltung stellt der Rat 50.000 Euro für eine externe gutachterliche Beratung bereit.

24.    Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken. Derzeit verfügt das Ordnungsamt über 48 Personalstellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Der aktuelle Kostendeckungsgrad der Personalstellen liegt bei etwa 1,1. Dennoch reichen die bestehenden Personalstellen nicht aus, um auch in den Außenbezirken den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und bei Falschparken Verwarngelder auszustellen. Vor diesem Hintergrund ist der Personalstellen-Umfang zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in zwei Schritten,  12 Stellen in 2022 und 12 Stellen in 2023, auf insgesamt 72 Personalstellen aufzustocken.

25.    Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Der Haushaltsansatz für Erträge im Bereich des Rechtsamts in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr ist um 100.000 Euro auf 400.000 Euro wie in den Vorjahren zu erhöhen.

26.    Parkraumbewirtschaftung
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Cityring mit der Modernisierung der seit dem Jahr 2005 unveränderten Parkgebührenordnung der Stadt Dortmund. Eine neue Parkgebührenordnung für den Bereich Innenstadt ist dabei insbesondere an folgenden Gesichtspunkten auszurichten:
⦁    Die Interessen von Handel, Gastronomie und Wirtschaft bleiben gewahrt.
⦁    Zur Entlastung des Straßenraumes ist eine Gebührenstruktur zu finden, die Anreize setzt, die zentralen Parkhäuser und Tiefgaragen für das Parken zu nutzen.
⦁    Mehreinnahmen werden in entsprechender Höhe zur Förderung des Umweltverbundes eingesetzt.
Den politischen Gremien wird im 2. Quartal 2022 eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

Grünflächen
27.    Synergien für die Grünflächen unserer Stadt
Sowohl das städtische Grünflächenamt als auch die als Eigenbetrieb geführten Friedhöfe Dortmund sind verantwortlich für die Unterhaltung und Pflege von Grünflächen unserer Stadt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Machbarkeit und bestehende Synergiepotenziale eines  Zusammenwirkens von Grünflächenamt und Friedhöfen Dortmund zu untersuchen. Das Ergebnis der Betrachtung ist den Ausschüssen für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im ersten Quartal 2022 vorzulegen.

Sicherheit
28.    Aktionsplan „Angsträume City“
Losgelöst von der tatsächlichen Sicherheitslage gibt es im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl von Orten, die als Angsträume wahrgenommen werden. Beleg dafür ist das von der Verwaltung im Auftrag der Politik vorgelegte „Beleuchtungskataster“, das auf der Grundlage der in den Bezirksvertretungen benannten Angsträume erstellt wurde (Drucksache Nr.: 21518-21). 68 Angstraumprojekte werden dort mit einem erforderlichen Gesamtfinanzvolumen von 3,3 Mio. Euro aufgeführt. Dem Tiefbauamt stehen für diese „Angstraumprojekte“ keine gesonderten Finanzmittel zur Verfügung, sodass immer auf Bezirksvertretungsmittel zurückgegriffen werden muss (vgl. Drucksache Nr.: 21518-21).
a)     Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit!
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, kurzfristig einen Aktionsplan „Angstraumprojekt City“ für Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls in der Dortmunder City zu entwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
⦁    Übernahme geeigneter Mitarbeitender der Task-Force Corona zur personellen Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).
⦁    Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
⦁    Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten
Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt Dortmund im ersten Quartal 2022 vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden zur Umsetzung erster Maßnahmen 200.000 Euro bereitgestellt.
b)    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.

Stadtbild verbessern
29.    Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung.

30.    Ermittlungsdienst Abfall
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14. November 2019 die Durchführung des zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit auf den Weg gebracht (Drucksache Nr.: 15436-19). Das Zwischenfazit der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20864-21-E1) fällt überaus positiv aus.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ über die Pilotphase hinaus fortzusetzen und personell um jeweils 8 Stellen aufzustocken. Der Rat der Stadt Dortmund stellt die dazu erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob die neu einzurichtenden Stellen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen des Jobcenters besetzt werden können.

31.    Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Entsprechend des aktuellen Wirkungsmonitors steigt der Anteil wilder Müllkippen leider weiter an. Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.

Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.

32.    Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go
Städte wie Berlin, Köln oder Kiel setzen bereits seit längerer Zeit auf öffentlich geförderte Mehrwegbecher-Systeme, um den Einweg-Müll den Kampf anzusagen. Auch in Dortmund landen jeden Tag zehntausende Wegwerfbecher im Müll und auf den Straßen.
Aus diesem Grund werden Wirtschaftsförderung und EDG beauftragt, gemeinsam ein Mehrwegbechersystem zu konzipieren, bei dem zu Beginn etwa 150.000 Becher angeschafft werden. Diese sollen in einem ersten Schritt vorrangig an Verkaufsstellen, Kantinen, Mensen und Cafés von öffentlichen (Bildungs-)Einrichtungen sowie Eigenbetrieben der Stadt zum Einsatz kommen. In einem zweiten Schritt sollen in der City Bäckereien und Cafés für die Initiative gewonnen werden. Zu diesem Zweck ist diesen ein wirtschaftlicher Anreiz beim Kauf der Pfandbecher für ihren Vertrieb, zum Beispiel 20% des Kaufpreises, zu geben. Die Nutzenden des Mehrwegbechers können diesen wiederum zum vollen Kaufpreis erwerben. Für diesen wirtschaftlichen Anreiz bzw. Rabatt an die Inverkehrbringenden des Mehrwegbechers sowie dessen Bekanntmachung sind Mittel i.H.v. 150.000 Euro im Jahr 2022 bereitzustellen.

Tierschutz
33.    Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten
Dortmund soll mit der Einsetzung einer ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) eine Vorreiterrolle in NRW in Sachen Tierschutz übernehmen. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) soll den ehrenamtlichen und den staatlichen Tierschutz verknüpfen und wird dabei von Fachleuten der Verwaltung unterstützt. Sie soll auch Ansprechpartnerin für Verbände und Bevölkerung sein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält zu diesem Zweck eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen. Im Haushalt sind hierfür Mittel in Höhe von 15.000 € bereitzustellen.

34.    Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte
Mit dem Tierschutzfonds soll künftig das ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz gefördert werden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Einzelpersonen sollen ab 2022 beim zuständigen Fachbereich einen Antrag auf Erstattung ihrer Ausgaben stellen. Mit dem Dortmunder Tierschutzfonds sollen die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für den Tierschutz engagieren, finanziell unterstützt werden, da ihnen für ihre Arbeit zum Teil hohe Kosten entstehen. Die Antragstellung soll dabei möglichst einfach sein und die Verwaltung soll das Verfahren möglichst unbürokratisch gestalten. Für den Tierschutzfonds sind im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 € bereitzustellen.

35.    Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat bereits am 25. September 2018 den Grundsatzbeschluss für eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen gefasst, die 2020 in Kraft trat. Zur ersten Bekanntmachung und Umsetzung der KatzenschutzVO wurden im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 30.000 € bereitgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Umsetzung und Bekanntmachung aber nicht alle Menschen, die Freigänger-Katzen halten, erreichen. Aus diesem Grund sollen für das Jahr 2022 im Haushalt Mittel in Höhe von 20.000 € bereitgestellt werden, um die Bekanntmachung und Umsetzung zu verstetigen.

Soziales und Gesellschaft
36.    Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V. bietet seit mehr als 20 Jahren Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen an. Seit April 2017 bietet die Lebenshilfe ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an. Die Beratungsstelle beschäftigt zwei Mitarbeitende mit jeweils einer 0,5 Stelle. Zum 31.12.2021 läuft die städtische Zuschussförderung von aktuell 48.000 Euro jährlich aus.
Zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung beschließt der Rat der Stadt Dortmund dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 einen Personalkostenzuschuss von jährlich 50.000 Euro zu gewähren.

37.    WeQ – Geflüchtete im Ehrenamt
WeQ ist ein seit Oktober 2018 durchgeführtes Angebot der Diakonie für ressourcenstarke Geflüchtete, die andere Hilfebedürftigen unterstützen und ehrenamtlich begleiten möchten. Zielsetzungen sind die Qualifizierung und Begleitung sowie die gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund, die interkulturelle Öffnung der ehrenamtlichen Strukturen, Empowerment und die Vernetzung von Ehrenamt und professioneller sozialer Arbeit. Das Projekt ist mit einer halben Stelle im Bereich Migration und Integration der Diakonie angegliedert. Die bisherige Förderung des Bundes läuft aus. Um die Arbeit fortsetzen zu können, werden dem Projekt Personal- und Sachkosten in Höhe von 36.000 Euro zur Verfügung gestellt.

38.    Aktionsplan LSBTIQ+
Der Rat hat bereits den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen. Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Der Rat erwartet, dass der Entwurf des Aktionsplans im Jahr 2022 vorgelegt wird.
Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen werden für den Haushalt 2022 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

39.    SLADO – Verstetigung SCHLAU-Projekt
Mit dem SCHLAU-Projekt informieren ehrenamtlich tätiger Menschen in Schulen und Jugendeinrichtungen über LSBTI. Die Förderung für die hauptamtliche Koordinierung läuft am 31.12.2021 aus. Zur Fortsetzung und Verstetigung der Arbeit des SCHLAU-Projekts werden jährlich 95.000 Euro in den Jahren 2022 – 2024 in den Haushalt eingestellt.

40.    Soziales Zentrum – DROBS
Bereits seit zwei Jahren steigt die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung in ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitations-Maßnahmen sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden und werden Personalressourcen für das Streetwork-Angebot reduziert bzw. vollständig eingestellt. Trotzdem beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch derzeit bis zu 8 Wochen. Eine personelle Aufstockung ist notwendig. Dafür werden dem Sozialen Zentrum 65.000 Euro zur Verfügung gestellt.

41.    Clearingstelle Gesundheit
Die Förderung der „Clearing-Stelle Gesundheit“ für EU-Zuwandernde endet am 30.09.2022.  Zur Fortführung der Arbeit im kompletten Jahr 2022 werden zusätzlich 45.000 Euro eingestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Jahr 2023 eine Anschlussfinanzierung und Weiterförderung durch das Land zu verhandeln.

42.    Perspektiven schaffen – Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse
Im Bericht zur EU-Zuwanderung hat die Verwaltung festgestellt, dass es für Zugewanderte aus Südosteuropa faktisch keinen Zugang zu bedarfsgerechten, kostenlosen Sprachkursen gibt, die mit einem Zertifikat abschließen. Betroffen sind davon insbesondere Frauen. Der Spracherwerb ist aber einer der Schlüssel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der Ausschuss für Bürgerdienste hat im September 2021 darüber hinaus die Verwaltung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
Laut Verwaltung liegen die Kosten pro Kurs von 20 Personen bei 28.600 (bei 600 Stunden) und 40.900 (bei 900 Stunden). Vor diesem Hintergrund werden für ein kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für das Haushaltsjahr 2022 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

43.    Willkommen Europa – Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche
Die Anzahl der Menschen, die ohne Deutschkenntnisse, ohne Geld, ohne Anbindungsmöglichkeiten und in einem gesundheitlich oft angeschlagenen Zustand bei Beratungseinrichtungen um Hilfe bitten, ist stark gestiegen. Die von einem Trägerverbund getragene Beratungsstelle „Wilkommen Europa“ ist dabei ein Verweispunkt geworden, da hier eine muttersprachliche Beratung in fast allen Zielsprachen der EU-Migration nach Dortmund vorgehalten wird. Die Arbeit der Beratungsstelle ist stark anhand von Projektförderung strukturiert und muss sich an den Förderrichtlinien ausrichten. Ein muttersprachliches Clearingverfahren für die genannte Personengruppe ist dort nicht vorgesehen, wird aber neben der eigentlichen Tätigkeit als Leistung miterbracht. Für eine zusätzliche Stelle für die Clearing-Verfahren werden dem Trägerverbund 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.

44.    Bildungs- und Teilhabepaket
Nicht alle anspruchsberechtigten Kinder in Dortmund erhalten die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. In einer Vorlage aus Dezember 2019 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherigen Prozesse optimiert werden sollen (Stichwort Youcard), damit Dortmund im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen wieder eine führende Rolle einnimmt und sich organisatorisch und personell zukunftssicher aufstellt.
Im Laufe des Jahres 2022 werden die bisherigen Prozesse optimiert und eine Youcard zur unbürokratischen Leistungsgewährung eingeführt. Zur Organisation dieser Prozesse werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

45.    Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Dortmund wächst. Trotz einiger muttersprachlicher Beratungsangebote seitens der städtischen Seniorenbüros können Zielgruppen nicht immer erreicht werden. Auch bleiben Potenziale im Bereich der ehrenamtlichen Unterstützung ungenutzt. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen u.a., dass ältere Menschen mit Migrationshintergrund Pflegeleistungen kaum in Anspruch nehmen, zugleich aber im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand besonders vulnerabel sind. Sie leiden unter einem dreimal so hohen Armutsrisiko wie Gleichaltrige ohne Migrationsgeschichte und einer deutlich geringeren Zufriedenheit mit der eigenen Lebensqualität. Der Verbund der sozial-kulturellen Migrantenvereine in Dortmund e.V. (VMDO) ist in diesem Bereich unter anderem durch seine Beratungsangebote in der Servicestelle für MigrantInnen im Alter (MIA) wie auch zuvor in der Servicestelle für ältere MigrantInnen und ihre Angehörige (SEMA) in der städtischen Seniorenresidenz Nord aktiv. Ein komplementäres Angebot zu den städtischen Beratungsangeboten in der Arbeit mit älteren Menschen soll die vorhandenen strukturellen Lücken schließen und die notwendigen Grundvoraussetzungen schaffen, damit Regelangebote ihre volle Wirkung entfalten und Zielgruppen erreichen können. Dafür werden dem VMDO für die Jahre 2022- 2024 jährlich 75.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

46.    Umsetzung Istanbul-Konvention
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu garantieren. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Dortmund zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.
Der ASAG hat die Verwaltung aufgefordert, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage im 1. Quartal 2022 vorzulegen.
a)    Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.
b)    Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.

47.    Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“
Immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kindern haben immer weniger Geld zur Verfügung. Steigende Energiekosten auf der einen, eine stetig wachsende Inflation auf der anderen Seite tragen dazu bei, dass den Bedarfen von Kindern an sportlichen, musischen oder kulturellen Aktivitäten aus finanziellen Gründen oftmals nicht entsprochen werden kann. Städte wie Düsseldorf, Mönchengladbach oder Duisburg haben es vor gemacht: Dort erhalten Familien / Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern und Wohnsitz in der Stadt Vergünstigungen oder kostenlose Dienstleistungen bei Unternehmen aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie, Dienstleistenden, kommunalen Einrichtungen und auch Vereinen. Dortmund – eine Stadt mit fast 100.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 sollte hier ebenfalls als Vorbildkommune agieren und die Einführung einer „Familienkarte“ prüfen und ggfs. umsetzen.

Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer „Familienkarte“ für Familien/Alleinerziehende in Dortmund beauftragt. Das Ergebnis wird den politischen Gremien bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2022 zur Entscheidung vorgelegt.  Das Konzept soll darstellen, wie Familien durch finanzielle Vorteile und Vergünstigungen bei der Gestaltung von Freizeit eine Entlastung erfahren können. Zur Erarbeitung eines solches Konzeptes kann auf das Know-how der Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Wesel oder Duisburg – um nur einige zu nennen – zurückgegriffen werden, die bereits eine solche Familienkarte eingeführt haben.

48.    Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums
In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit für ein sozial-ökologisches Zentrum leerstehende oder ungenutzte städtisches Immobilien zur Verfügung gestellt werden können (Drucksache Nr. 19301-20). Die Verwaltung wird gebeten,
⦁    die Ergebnisse der Prüfung einschließlich des Raum- und Nutzungskonzepts im AFBL vorzustellen.
⦁    mit dem „Verein zur sozio-ökologischen Transformation e.V.“ ein Gespräch zu führen über die inhaltliche Ausrichtung im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und in Zusammenhang der Berichterstattung zum Prüfauftrag im Ausschuss über dieses Gespräch zu berichten.
⦁    vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Sozial ökologischen Zentrum e.V. dem AFBL den Mietvertragsentwurf vorzulegen.
Auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorlage entscheiden die zuständigen Gremien über eine städtische Förderung der Einrichtung eines Sozial-ökologischen Zentrums.
Kinder und Jugend
49.    Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet. Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.

50.    Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a)    Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und                              rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, mit der neben den betroffenen Familien auch Arztpraxen, Kliniken,     Pflege- und Krankenkassen erreicht werden, werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b)    Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der     Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer     zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.

51.    Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Betreiber-Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

52.    Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeitenden und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostentragenden den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtszeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.

53.    Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch die Corona-Pandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Die Förderung soll dazu dienen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.

Kultur
54.    Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:
a)    Museumsentwicklungsplan
Dortmund erfreut sich einer abwechslungsreichen und vielseitigen Museumslandschaft. Es existieren rund 30 private und öffentliche Museen. Sie bewahren, erforschen, deuten und vermitteln das kulturelle Erbe unserer Stadt. Der letzte Museumsentwicklungsplan der Stadt Dortmund stammt aus dem Jahr 2002. Nicht zuletzt angesichts des digitalen Wandels haben sich Aufgaben und Anforderung seither verändert.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt
⦁    für die Beauftragung der externen Erstellung eines Museumsentwicklungsplanes sowie
⦁    für die Durchführung einer Umfrage unter der Bevölkerung unserer Stadt zu ihren Erwartungen an die Dortmunder Museen
im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
b)    Zentrales Sammlungsdepot
Unterschiedliche Gründe, von der Sammlungserweiterung bis hin zur Museumsmodernisierung, stellen die städtischen Museen vor die Herausforderung, Sammlungen und Exponate fachgerecht aufzubewahren. Die einzelnen Museen stoßen dabei an Grenzen. Die Lösung bietet ein zentrales Sammlungsdepot.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den zuständigen politischen Gremien bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein mit konkreten Standortvorschlägen verbundenes Konzept für ein zentrales Sammlungsdepot vorzulegen.
c)    Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 1.6.2021 die Prüfung der Einrichtung eines eigenen „Hauses der Dortmunder Geschichte“ beschlossen. Inzwischen liegt eine positive Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21153-21-E3).
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt  Dortmund
⦁    für die Planung und Vorbereitung des „Hauses der Dortmunder Geschichte“ die Einrichtung von zwei auf drei Jahre befristeten Planstellen, die möglichst im Wege der internen Stellenumschichtung einzurichten sind.
⦁    den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob für einen zeitnahen Einstieg in das „Haus der Dortmunder Geschichte“ mit der Nachkriegsgeschichte ab 1945 möglicherweise Flächen am ehemaligen VHS-Standort „Löwenhof“ in der Hansastraße nutzbar gemacht werden können.

55.    Junge Bühne Westfalen
Fast 20 Jahre alt ist inzwischen die Idee der Realisierung einer „Jungen Bühne Westfalen“ mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Jugendballett im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Schauspielhauses.
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung die Planungen für die Junge Bühne Westfalens gemäß den hierzu gefassten Beschlüssen des Rates entschlossen vorantreibt und umsetzt, damit die Politik einen Baubeschluss treffen kann und das „Bühnenviertel am Wall“ endlich Gestalt annimmt.

56.    Kulturarbeit an Schulen und in Kitas
Kulturarbeit an Schulen und in Kitas ist ein wichtiges Element, um Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu öffnen und jungen Menschen Zugänge zu eröffnen, sich selbst mit ihrem kreativen Potential auszudrücken. Bereits seit vielen Jahren gibt es vielfältige Kooperationen zwischen den Kultureinrichtungen der Stadt und pädagogischen Institutionen, auch unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Es gilt, diese zu systematisieren und profiliert als Marke in der Stadt sichtbar zu machen. Die Verwaltung, wird beauftragt,

a)    einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.
b)    Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.
c)    dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.

57.    Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten
Dortmund verfügt über eine Vielzahl von Orten im Freien außerhalb der festen Mauern von Schauspiel- und Konzerthaus, die sich als mögliche Spielorte für Konzert und Theater anbieten. In den Sommermonaten könnte an Spielorten, wie zum Beispiel der Seebühne oder dem Sonnensegel im Westfalenpark in Weiterentwicklung des Gedankens der Cityring-Konzerte ein neues attraktives Kulturfestival eigener Art ins Leben gerufen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, im zweiten Quartal 2022 ein Konzept zur Erschließung und Bespielung von Spielorten für Theater und Konzerte in den Park- und Grünanlagen unserer Stadt vorzulegen.

58.    Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek
Die Nutzung des digitalen Medienangebotes der Stadt- und Landesbibliothek erfreut sich stetig wachsender Ausleih- bzw. Zugriffszahlen. Die Entwicklung hat sich durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek liegt laut Angaben der Deutschen Bibliotheksstatistik (Stand 2020) mit 1,56 Euro pro Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt vergleichbarer Großstädte und soll auf 1,75 Euro angehoben werden.  
Im digitalen Bereich werden überwiegend Lizenzen erworben, die an Laufzeiten gebunden und regelmäßig erneuert werden müssen. Anders als im physischen Bestand, der nach einmaliger Anschaffung in das Eigentum der Bibliothek übergeht. Die Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebotes stellt die Stadt- und Landesbibliothek demnach vor besondere Herausforderungen, zumal die Kosten digitaler Angebote im Vergleich zu konventionellen Medien häufig höher sind.
Zur Stärkung und dauerhaften Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebots beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek ab dem Haushaltsjahr 2022 jährlich um 115.000 Euro zu erhöhen.

59.    Stadtteilbibliotheken
Stadtteilbibliotheken sind in den Dortmunder Stadtbezirken beliebte und stark genutzte Bildungs- und Lernorte, gerade für Kinder und Jugendliche. So wird dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen, einen solchen Ort auch in den Stadtbezirken wieder entstehen zu lassen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der starken Nutzung der Räumlichkeiten der Zentralbibliothek am Wall sinnvoll. Durch geänderte Nutzungsverhalten, ein hohes
Aufkommen in den Räumen der Zentralbibliothek zu Schulzeiten und die hohe Frequentierung auch älterer Altersgruppen, sollen Flächenerweiterungen der bestehenden Zentralbibliothek in den Bezirken Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost geprüft werden.
a)    Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.
b)    Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzingstraße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000,- Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.

60.    mondo mio! Kindermuseum e.V.
Das Kindermuseum mondo mio! im Westfalenpark Dortmund lädt Familien mit Kindern ab drei Jahren auf 1000 m² zu spannenden Entdeckungsreisen durch die ganze Welt ein und macht kulturelle Vielfalt auf spielerische und künstlerische Weise erlebbar. Auf Grund der hohen Anzahl an Buchungen von Workshops durch Bildungseinrichtungen sind die Kapazitäten an Personal und Räumlichkeiten bis Ende des laufenden Jahres bereits ausgeschöpft. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Museum weiter ausbaufähig ist, damit noch mehr Menschen und Gruppen die Möglichkeit bekommen die Bildungsangebote zu nutzen. Zu diesem Zweck wird der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund an mondo mio! Kindermuseum e.V. um 150.000 € erhöht.

Sport
61.    Ausbildung für Übungsleitende fördern
Übungsleitende und Trainierende sind das Herzstück eines jeden Sportvereines. Für die Vereine wird allerdings zunehmend schwerer, engagierte Personen für den Trainingsbetrieb zu gewinnen.
Zur Förderung der Ausbildung für Übungsleitende erhält der StadtSportBund Dortmund 30.000 Euro, um eine Kampagne auf den Weg zu bringen, die für die Ausbildung wirbt. Die Kampagne soll dem AKSF bis spätestens zum zweiten Quartal 2022 vorgestellt werden. Die Kampagne soll auf eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter achten. Der Rat der Stadt beschließt überdies, dem StadtSportBund für seine Mitgliedsvereine im Haushaltsjahr 2022 einmalig Mittel in einer Höhe von 200.000 Euro zur Übernahme der Kosten der Trainings-Ausbildung bis hin zur B-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Sollten die Mittel innerhalb eines Jahres nicht komplett abgerufen werden, fließen diese zurück in den städtischen Haushalt. Die Stadt Dortmund gewährt dem StadtSportBund zur Umsetzung und Abwicklung der Übungsleiter-Kampagne einen Personalkostenzuschuss in Höhe von einmalig 40.000 Euro.

62.    Schwimmförderung
Durch die Corona-bedingte Schließung von Schwimm- und Hallenbäder hat sich der große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht. Vor allem das „Anfängerschwimmen“ ist sowohl für Kinder im vorschulischen Alter, der Primarstufe, als auch für Kinder anderer Schulstufen eine elementare Ausbildung, die Leben retten kann. Denn nicht allzu selten verunglücken Kinder / Jugendliche, die im Sommer in offenen Gewässern baden, aufgrund einer mangelhaften Schwimmausbildung. Für die Förderung des „Anfängerschwimmen“ erhält der StadtSportBund (SSB) eine einmalige Summe in Höhe von 100.000 Euro, um die Bedarfe des „Anfängerschwimmen“ in Dortmund zu decken. Die nicht genutzten Gelder fließen zurück an die Stadt.

Schule
63.    Ausbau der OGS-Plätze
Um das Planungsziel zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung 2026 zu erreichen und das Betreuungsangebot für Eltern und Kinder bedarfsgerecht vorzuhalten, beschließt der Rat die Erhöhung des Ausbaus der OGS-Plätze von bisher jährlich 900 auf jährlich 1000 Plätze. Die dafür benötigten zusätzlichen Mittel von 100.000 Euro jährlich werden im Haushalt 2022 ff. zur Verfügung gestellt.

64.    Schuleingangsuntersuchungen
Bedingt durch die Corona-Pandemie hat es für die letzten beiden Einschulungsjahrgänge in Dortmund nur für jeweils 20 Prozent der Kinder eine adäquate Eingangsuntersuchung gegeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass im kommenden Jahr wieder alle Schulbesuchenden eine entsprechende Untersuchung bekommen. Wenn das durch das Gesundheitsamt nicht möglich ist, müssen zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, z.B. durch externe ÄrztInnen. Dafür werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

65.    Guter Start in die Schule für alle – Frühstück in den Aktionsräumen
Insbesondere in den Aktionsräumen kommen viele Kinder ohne Frühstück in die Schule. Mit einem Modellprojekt für alle Aktionsräume soll ein Frühstück für die Grundschulkinder gesichert werden. Es ist zu prüfen, ob ein solches Projekt mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder mit der Beauftragung eines Sozialunternehmens sowie mit dem EU-Schulobstprogramm kombiniert werden kann. Für die Entwicklung und Umsetzung des Modellprojekts werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.  

66.    Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern
Der Schulausschuss hat 2019 die Erstellung eines Konzeptes zur kostenlosen Versorgung mit Trinkwasser an Grundschulen beschlossen. Die Verwaltung hat dazu in einer Vorlage aus September 2020 mitgeteilt, dass für die Umsetzung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Wasserzapfstellen notwendig ist. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.

67.    Besuch außerschulischer Lernorte fördern
Lernen an außerschulischen Lernorten stellt eine Öffnung von Schule und gezielte Erweiterung der Erfahrungen der Schulbesuchenden dar. Lernprozesse an außerschulischen Lernorten sind ganzheitlicher als bei reinem Unterricht in der Schule und Lernen soll am außerschulischen Lernort nachhaltig angeregt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
a)    in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).
b)    ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 € in den Haushalt eingestellt.

Wirtschaftsförderung
68.    Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Das Team des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet unterstützt Frauen, Unternehmen und Einrichtungen in Region mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit für Frauen zu verwirklichen und erwerbstätige Frauen in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet richtet seinen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es dabei zu unterstützen, attraktiv für weibliche Fachkräfte zu werden. Da die europäischen Förderinstrumente auslaufen, wird die letzte Förderphase (in Dortmund seit 31.10.2018) im August 2022 auslaufen. Die Arbeit des Kompetenzzentrums soll innerhalb der Wirtschaftsförderung aber fortgeführt werden. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung hat hierzu am 17.11.2021 einen Grundsatzbeschluss getroffen. Für die Fortführung des Arbeitsschwerpunkts des Kompetenzzentrums Frau und Beruf sind die Personalstellen des Bereichs Dortmund von August bis Ende Dezember 2022 in voller Höhe fortzuschreiben. Die entsprechenden Mittel werden der Wirtschaftsförderung zusätzlich bereitgestellt.

69.    Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen
Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wurde deshalb durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen sowie fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert. Um Unternehmen bei der Zertifizierung bzw. Aufstellung von Gemeinwohlbilanzen zu unterstützen, soll die Wirtschaftsförderung KMU einen Zuschuss von bis zu 3.000 € gewähren. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Etat der Wirtschaftsförderung zu diesem Zweck um 51.000 € zu erhöhen.

Stadtbezirke
70.    Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Um das Management der Umsetzung von Beschlüssen und Evaluierung von Themen der Bezirksvertretungen zu verbessern, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die dem Fachbereich 1 angegliederte „Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen“ um zwei Planstellen zu ergänzen.

71.    Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen
Zur Unterstützung der Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen Innstadt-Ost, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einrichtung jeweils einer Assistenzstelle.

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