Einsatz von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften

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8. Oktober 2021

Jegliche Angriffe auf kommunalen Ordnungs- und Einsatzkräfte sind zu verurteilen und nach Möglichkeit zu verhindern. Die Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes sieht eine Reihe von neuen Möglichkeiten für Ordnungskräfte vor, insbesondere die Nutzung von so genannten Bodycams. Dies erfordert eine Diskussion im Ausschuss. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um einen Sachstandbericht zur Nutzung von Bodycams durch kommunale Ordnungskräfte. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 

  1. Plant die Verwaltung den Einsatz von Bodycams für kommunale Ordnungskräfte? Falls ja: In welcher Form? Ist eine Erprobungsphase geplant? 
  2. Wie bewerten Verwaltung und Personalrat die Einführung von Bodycams vor dem Hintergrund der entsprechenden Studienergebnisse (Kersting et al. 2019: 6) der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen?  
  3. Wie bewertet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund die Ergebnisse der genannten Studie vor dem Hintergrund, dass Frauen im Einsatz mit Bodycams häufiger geschädigt werden? 
  4. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung entwickeln, um ihrer Fürsorgepflicht für die kommunalen Ordnungskräfte zu sichern? Plant die Verwaltung gezielte Anti-Deeskalationstrainings für den Einsatz mit Bodycams? In welcher Weise berücksichtigt das Ausbildungs- und Weiterbildungskonzept für kommunale Ordnungskräfte den geschulten, richtigen und deeskalierenden Einsatz von Videotechnik bereits heute? Wie bewertet die Verwaltung die Einführung von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften im Kontakt mit Bürger*innen vor dem Hintergrund datenschutzrelevanter Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie der Zugänglichkeit der Daten – auch durch gefilmte Personen selbst? Wie kann der Datenschutz eingehalten werden ohne die Ordnungskräfte mit zusätzlicher Bürokratie in Form von Dokumentationspflichten und Einhaltung der Aufbewahrungs- und Löschfristen zu belasten? 
  5. Inwiefern wird eine Anwendung von Bodycams durch kommunale Ordnungskräfte im Rahmen der Ordnungspartnerschaften durch die bereits mit Bodycams ausgestattete Polizei obsolet?   

Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten ebenfalls dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis zu geben.  

Begründung: 

Die Landesregierung hat 2016 Bodycams für Polizeibeamt*innen eingeführt, um ein Mittel in der Hand zu haben, Angriffe auf die Polizeibeamt*innen zu minimieren und Deeskalation zu fördern. Professor Kersting von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat in der Anhörung im Landtag zur Novellierung des o.g. Gesetzes mit Studienergebnissen dargelegt, dass die Polizeibeamt*innen im Einsatz ihre Sprache und ihren Tonfall ändern, wenn die Kamera läuft, weil sie aufgezeichnet werden. Das Wechseln in eine sehr formale Sprache führt laut Studie dazu, dass es vermehrt zu Angriffen auf Polizeibeamt*innen kommt. Aus diesem Grund braucht es wie bei der Polizei auch Fortbildungen für kommunale Ordnungskräfte, damit diese für den Einsatz mit Bodycams geschult sind und eben nicht zur Zielscheibe von Angriffen werden. Durch die Möglichkeit der Einführung von Bodycams ist die Fürsorgepflicht der Stadt Dortmund als Arbeitgeberin für unsere Ordnungskräfte in besonderer Weise gefragt. Es besteht mit Einführung von Bodycams die Gefahr, dass unsere Ordnungskräfte nicht weniger angegriffen werden, sondern genau das Gegenteil bewirkt wird. 

Kersting, S., Naplava, T., Reutemann, M., Heil, M. & Scheer-Vesper, C. (2019): “Die deeskalierende Wirkung von Bodycams im Wachdienst der Polizei Nordrhein-Westfalen: Abschlussbericht.” Gelsenkirchen: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, S. 6. 

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