ACF Type: radio

eingereicht am:

ACF Type: date_picker

8. März 2022

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 die Verwaltung um Stellungnahme zur Einführung der Software ZeMAG gebeten.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung um eine weitergehende Stellungnahme der Verwaltung:

  1. Bei der Stadt Dortmund liegt dem Sicherheitskonzept für Mitarbeitende ein Erhebungs- und Maßnahmenpaket auf Basis des so genannten “Aachener Modells” zugrunde. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung mit der Anwendung gemacht?
  2. Wie oft kam es in der Vergangenheit zu strafrechtlichen Verurteilungen von Bürger*innen aufgrund von Taten gegenüber Mitarbeitenden der Stadt?
  3. Wie werden strafrechtliche Übergriffe/Vorfälle durch Bürger*innen im Kontakt mit Mitarbeitenden im Außen- und Innendienst durch die Verwaltung erfasst? Welche Bedeutung hat die Erfassung für mögliche weitere Kontakte?
  4. Wie werden im Falle von Aktenvermerken die Rechte der Bürger*innen nach Schutz personenbezogener Daten gewährleistet (Information der Datenerhebung, Beantragung der Löschung, Löschfristen)?
  5. Inwiefern wird bei vermerkten Vorfällen zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Bürger*innen der Zugang zu (e-)Akten zusätzlich eingeschränkt?
  6. Welche Beschwerdestrukturen für Bürger*innen bestehen derzeit?
  7. Die Stadt Köln hat nach eigenen Angaben bei der Landesregierung eine Spezialgesetzgebung zum dauerhaften Einsatz der Software ZeMAG angestoßen. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur rechtlichen und legislativen Stand vor?
  8. Wie bewertet der Datenschutzbeauftragte der Stadt Dortmund die Einführung der Software ZeMAG vor dem Hintergrund, dass bereits Strafanzeigen ohne vorliegende rechtskräftige Verurteilung registriert werden können?
  9. Welche Daten werden erfasst? Ist die vollständige Strafanzeige Teil der Dokumentation? Werden entstandene Fotos/ Videos eingestellt? Werden personenbezogene Daten Tatbeteiligter z.B. Familienmitglieder oder Zeugen eingestellt?
  10. Welche personenbezogenen Merkmale erfasst die Software ZeMAG? Können zusätzliche Vermerke angelegt werden, die keiner vorherigen Kontrolle unterliegen? Zum Beispiel Vermerke zu Sucht, Waffenbesitz oder Gesundheitsstatus der Person?
  11. Wer hat Einsicht in die Datenbank ZeMAG und wie wird die Einsichtnahme dokumentiert, um Missbrauch vorzubeugen?
  12. Wie lange werden Einträge gespeichert? Welche Löschfristen liegen vor?
  13. Wann und wie erfahren Bürger*innen von der Erhebung ihrer Daten mit der Software ZeMAG?
  14. Welche Rechte haben Bürger*innen im Falle von (noch) nicht vorliegenden rechtskräftigen Verurteilungen die Daten löschen zu lassen?

Begründung:

Übergriffe auf Mitarbeitende im öffentlichen Dienst nehmen seit Jahren zu. Schwerwiegend ist dabei nicht nur die reine Fallzahlsteigerung, sondern vor allem die Veränderung der Qualität der Übergriffe. Die Ängste der Mitarbeitenden müssen deshalb ernst genommen werden. Dennoch müssen bei der Frage der Mittel zur Gewaltabwendung und möglicher Prävention Wirksamkeit und Datenschutz ebenso betrachtet werden, wie eine sichere rechtliche Basis, um Missbrauch zu verhindern.  Die Software ZeMAG wirft in dem Zusammenhang einige Fragen auf – sowohl nach der Wirksamkeit in Fällen von Ersttäter*innen als auch bei der Datenerhebung und der Rechtslage.

Zugehörige Dokumente:
Diese Seite teilen:

Zugehörige Beiträge: