Anbei übersenden wir dem Rat der Stadt Dortmund den Bericht zur Akteneinsicht vom 06.07.2026:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den nachstehenden Bericht der Ratsmitglieder Katrin Lögering, Janne Mijdam und Jenny Brunner über die gemäß § 55 GO NRW durchgeführte Akteneinsicht zum Themenkomplex Stalag VI D zur Kenntnis.
Bericht über die Akteneinsicht
- Anlass der Akteneinsicht
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat mit Schreiben vom 30.06.2026 gemäß § 55 GO NRW Akteneinsicht zum Themenkomplex Stalag VI D beantragt.
Anlass waren die Beratungen über den Umgang mit den archäologischen Funden auf dem Gelände der Westfalenhallen sowie die hierzu vorliegenden Verwaltungsvorgänge und die bevorstehende Beschlussfassung des Rates. - Durchführung
Die Akteneinsicht fand am
Datum: 06.07.2026
Uhrzeit: 9:45 bis 12:30 Uhr
Ort: Rathaus, Raum 210
statt.
Für die Fraktion nahmen teil:
• Janne Mijdam
• Jenny Brunner
• Katrin Lögering
Seitens der Verwaltung wurde die Akteneinsicht begleitet durch eine Mitarbeiterin des Stadtamts 01.
- Umfang der vorgelegten Unterlagen
Zur Einsicht wurden insbesondere vorgelegt:
• E-Mail-Verkehr innerhalb der Stadtverwaltung, teilweise mit Westfalenhallen UG
• Schriftverkehr mit externen Stellen
• Stellungnahmen, Vermerke, Arbeitsaufträge, Gesprächsprotokolle,
• Zeitpläne
• sonstige Verwaltungsvorgänge - Chronologischer Ablauf
• Seit 2021 wiederholte Hinweise der Unteren Denkmalbehörde an die Westfalenhallen auf zu erwartende Bodendenkmäler; mehrfache Kontaktaufnahmen (2022, 2023, 2025) ohne erkennbaren Abschluss eines abgestimmten Verfahrens.
• Dezember 2025 Grabungskonzept mit ausdrücklichem Hinweis auf zu erwartende Bodendenkmäler und mögliche Bauverzögerungen.
• März 2026 Erteilung der denkmalrechtlichen Auflagen; sämtliche Bodeneingriffe sollten archäologisch begleitet werden.
• Mai 2026 deutliche Ausweitung der archäologischen Begleitung sowie Diskussion möglicher Bauzeitverlängerungen und Mehrkosten.
• Mai 2026: Im ersten dokumentierten Abstimmungsgespräch lehnen die Westfalenhallen bereits eine Integration der Funde am Originalstandort sowie Ausstellungsmöglichkeiten im Neubau ab. Maßgeblich werden stattdessen die Fortführung des Bauvorhabens und die Auswirkungen auf Kosten und Bauzeit thematisiert.
• Anfang Juni 2026 zunehmende Konflikte zwischen Baufortschritt und Denkmalschutz.
• Mitte Juni 2026 Einbindung des Verwaltungsvorstands, des Oberbürgermeisters sowie des LWL.
• Ende Juni 2026 Erarbeitung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis unter Bedingungen einer künftigen Erinnerungsstätte. - Wesentliche Erkenntnisse
A. Forderungen zum Erhalt der Bodendenkmäler
• Ukrainisches Institut für Nationales Gedenken
(Staatliche zentrale Exekutivbehörde der Ukraine): Erhalt der Funde. Fachgerechte wissenschaftliche Bewertung. Einbindung aller betroffenen Staaten. Berücksichtigung internationaler Erinnerungskultur. Mitarbeit im weiteren Verfahren angeboten.
• Französische Petition der Nachkommen ehemaliger Kriegsgefangener des Stalag VI D und A
Erhalt der archäologischen Funde. Schutz des historischen Ortes.
• Stiftung Zwangsarbeiter Apeldoorn (Niederlande)
Erhalt der Funde. Berücksichtigung der Erinnerungskultur.
• Botschaft der Republik Belarus
Prüfung der Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Gelände. Ehrung der im Lager ermordeten Belarussinnen und Belarussen sowie weiterer Opfer.
• Belarus-deutsche Organisation IBB gGmbH
Hinweis auf eigene Expertise zur NS-Geschichte in Belarus. Angebot fachlicher Unterstützung.
• Internationales Rombergpark-Komitee und Förderverein Steinwache
Schreiben an Frau Loos seien unbeantwortet. Ein Gedenkstein reiche nicht aus. Kritik an fehlender Unterstützung durch den Oberbürgermeister. Erwartung einer weitergehenden Erinnerungslösung.
• Russische Föderation
ähnliche Forderungen wie Belarus. Wunsch nach Erhalt und angemessener Erinnerung.
Auffällig ist, dass keine der im Anlagenband dokumentierten (inter-) nationalen Stellungnahmen einen möglichst schnellen Rückbau oder die Beseitigung der Funde fordert. Die Stellungnahmen sprechen vielmehr übereinstimmend für deren Erhalt, wissenschaftliche Dokumentation und eine angemessene Form der dauerhaften Erinnerung.
B. Kommunikation des Oberbürgermeisters
• Im Dezernat des Oberbürgermeisters wurde hinsichtlich Schreiben aus Belarus und Russland empfohlen, diese „auszusitzen”, nur ein möglichst belangloses Antwortschreiben zu versenden, dieses nicht durch den Oberbürgermeister unterzeichnen zu lassen und Besuche ausländischer Politiker möglichst zu vermeiden.
• Die Untere Denkmalbehörde widersprach dieser Einschätzung ausdrücklich und verwies auf die historische Verantwortung unabhängig aktueller außenpolitischer Konflikte.
• Der Oberbürgermeister verfügte, dass sämtliche Pressearbeit ausschließlich über die Pressestelle und den Oberbürgermeister erfolgen solle.
• Gleichzeitig formulierte der Oberbürgermeister ausdrücklich das Ziel, jede Bauverzögerung möglichst zu verhindern und weitere Behinderungen der Baumaßnahme zu vermeiden.
C. Kommunikation mit den Westfalenhallen
• Bereits am 19.05.2026 lehnen die Westfalenhallen eine dauerhafte Integration der Funde am Fundort sowie Ausstellungsmöglichkeiten im Neubau grundsätzlich ab.
• Die Westfalenhallen verwiesen wiederholt auf erhebliche wirtschaftliche Folgen möglicher Bauverzögerungen.
• Bereits im Mai und Juni wurden unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des Erhalts der Funde dokumentiert.
• Der Aufsichtsrat beschloss am 17.06.2026, Bauverzögerungen möglichst zu vermeiden und eine angemessene Erinnerungskultur anzustreben.
• Besuchsanfragen von Ratsfraktionen wurden nach Beschluss des Aufsichtsrats zunächst wieder zurückgenommen.
• Diese Haltung zieht sich durch die weiteren Akten (Aufsichtsratsbeschluss, Diskussion über „Entsorgung“, “Räumung des Bombentrichters”, Ablehnung von Besichtigungen, Ablehnung einer stärkeren Erinnerungskultur). Die Untere Denkmalbehörde verlangte ausdrücklich eine Änderung dieser Begrifflichkeiten.
D. Verwaltungsvorgänge
• Innerhalb der Verwaltung fanden zahlreiche Diskussionen unterschiedlicher Positionen zwischen den Dezernaten, der Unteren Denkmalbehörde, dem Fachbereich Liegenschaften sowie der Pressestelle statt.
• Der Verwaltungsvorstand beschäftigte sich mehrfach mit den Auswirkungen der Grabungen auf den Bauablauf.
• Wiederholt wurde durch Vertreter der Verwaltung formuliert, dass möglichst kurze Bauverzögerungen das Ziel sind. Gleichzeitig gab es mehrfach Stimmen in der Verwaltung, die sich für den Erhalt bzw. eine gründliche Auseinandersetzung o.ä. ausgesprochen haben.
E. Archäologische Bewertung
• Die Untere Denkmalbehörde sowie der LWL stuften die Funde als Bodendenkmal von internationaler beziehungsweise nationaler Bedeutung ein.
• Bereits das Grabungskonzept vom Dezember 2025 als auch die Untere Denkmalschutzbehörde seit dem Jahr 2021 gingen ausdrücklich vom Auffinden entsprechender Bodendenkmäler aus – ohne eine angemessene Reaktion der Westfalenhallen, zum Beispiel durch eine denkmalrechtliche Vorprüfung.
• Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass auch menschliche Überreste in Bombentrichtern möglich seien.
• Während die Untere Denkmalbehörde frühzeitig Möglichkeiten zum Erhalt und zur Vermittlung der Funde diskutiert, werden diese von den Westfalenhallen bereits im ersten dokumentierten Abstimmungsgespräch weitgehend ausgeschlossen.
• In den Akten findet sich die Aussage, Frau Loos sei „eher kein Freund einer Gedenkstätte”. Zusätzlich bat sie den Oberbürgermeister bzw. die Stadt um Unterstützung, das Bauvorhaben schnell voranzutreiben.
• Die denkmalrechtliche Erlaubnis koppelte die Zustimmung zur Zerstörung des Bodendenkmals ausdrücklich an die Errichtung einer Erinnerungsstätte.
F. Abstimmungen innerhalb der Verwaltung
• Wiederholt wurde eine von oben bestimmte Kommunikationsstrategie angeordnet.
• Pressekontakte der Unteren Denkmalbehörde wurden zeitweise eingeschränkt.
• Auch Fachvorträge und Veranstaltungen wurden im Hinblick auf die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit kritisch diskutiert.
• Internationale Reaktionen wurden innerhalb der Verwaltung ausdrücklich als sensibel bewertet.
- Auffälligkeiten
Während der Akteneinsicht ergaben sich insbesondere folgende Auffälligkeiten:
• Das Spannungsverhältnis zwischen denkmalfachlichen Anforderungen und dem Ziel einer möglichst unterbrechungsfreien Bautätigkeit zieht sich durch zahlreiche Aktenvermerke und Mails.
• Westfalenhallen schließen bereits mit Aktenvermerk vom 19.05.2026 – also vor einer Begehung und Bewertung durch den LWL – sowohl eine Integration der Funde am Originalstandort bzw. historischen Ort als auch Ausstellungsmöglichkeiten im Neubau ausdrücklich aus.
• Mehrfach finden sich Hinweise auf eine zentrale Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit.
• Internationale Stellungnahmen aus Belarus, der Ukraine, Frankreich, den Niederlanden und Russland sowie weiterer Einrichtungen fanden Eingang in die Verwaltungsvorgänge, ohne dass auf diese angemessen reagiert wurde.
• Bereits lange vor Beginn der Bauarbeiten lagen Hinweise auf zu erwartende Bodendenkmäler vor.
• Über den Umfang einer dauerhaften Erinnerungsstätte bestanden innerhalb der Verwaltung und gegenüber den Westfalenhallen unterschiedliche Auffassungen. - Offene Fragen – Bitte um Stellungnahme
Nach Durchsicht der Akten bleiben insbesondere folgende Fragen offen:
1.) Weshalb wurden die seit 2021 bekannten Hinweise auf zu erwartende Bodendenkmäler nicht frühzeitig in der Projektplanung berücksichtigt? Inwiefern hat die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe durch das Ignorieren einer angebotenen Vorprüfung ihre Risikopflichten verletzt?
2.) Welche Erwägungen haben den Oberbürgermeister dazu veranlasst, in seiner Kommunikation überwiegend die Interessen eines zügigen Baufortschritts zu betonen, obwohl den Akten zahlreiche Forderungen von Fachbehörden, Wissenschaft, internationalen Institutionen, Opfer- und Nachkommenverbänden sowie Initiativen der Erinnerungskultur nach einem Erhalt der Fundstelle zu entnehmen sind?
3.) Wieso erwähnte der Oberbürgermeister in seiner Pressekonferenz des Verwaltungsvorstands vom 23.06.2026 nicht, dass es internationale Forderungen an ihn gibt, den Erhalt der Bodendenkmäler voranzutreiben und eine Gedenkstätte zu errichten?
4.) Warum wurden mögliche Formen des Erhalts und der Präsentation der Funde bereits am 19.05.2026 ausgeschlossen, obwohl die denkmalfachliche Bewertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war? - Politische Bewertung
Aus Sicht der Fraktion ergeben sich insbesondere folgende Schlussfolgerungen:
• Die Akten dokumentieren einen erheblichen Zielkonflikt zwischen dem Schutz eines Bodendenkmals von internationaler Bedeutung und dem wirtschaftlichen Interesse an einer möglichst schnellen Fertigstellung des Bauprojekts.
• Positiv hervorzuheben ist die intensive fachliche Arbeit der Unteren Denkmalbehörde und des LWL zur Dokumentation und Sicherung der Funde.
• Zugleich werfen zahlreiche Kommunikationsvorgänge und die einseitige Positionierung auf die Seite der Westfallenhallen durch den Oberbürgermeister bzw. seines Büros und Dezernats Fragen hinsichtlich Transparenz und Einbindung der Öffentlichkeit auf. - Fazit
Die Akteneinsicht bestätigt nach Aktenlage insbesondere,
• dass die Existenz möglicher Bodendenkmäler bereits Jahre vor Baubeginn bekannt war und die Westfalenhallen trotz Angebots keine denkmalrechtliche Vorprüfung veranlasste,
• dass die Funde von den zuständigen Fachbehörden als von herausragender denkmalfachlicher und internationaler Bedeutung bewertet wurden,
• dass innerhalb der Verwaltung über Kommunikation, Baufortschritt und Umfang der Erinnerungskultur intensiv unterschiedliche Interessen und fachliche Einschätzungen diskutiert wurden und
• dass internationale Institutionen und Nachkommenorganisationen frühzeitig auf den Erhalt der Fundstelle hingewiesen haben.
Die Gesamtauswertung der Akten zeichnet das Bild, dass sowohl die Westfalenhallen als auch der Oberbürgermeister den Vorgang überwiegend als Bau- und Kommunikationsaufgabe behandelten. Die Sicherung des Baufortschritts, die Vermeidung öffentlicher Kontroversen und die zentrale Steuerung der Kommunikation standen erkennbar im Vordergrund. Die historische Verantwortung gegenüber einem Bodendenkmal von internationaler Bedeutung sowie die Anliegen von Fachbehörden, Wissenschaft und internationalen Opferverbänden fanden demgegenüber nach Aktenlage nicht die gleiche Priorität.






