Durch die jüngst vorgelegte Prioritätenliste im Rahmen des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG, Anlage 1 der DS. 01041-26) wird erstmals der in Dortmund bestehende Sanierungsstau bei Hallen- und Freibädern strukturiert und umfassend angegangen. Der Rat der Stadt Dortmund hat diese Prioritätenliste mit breiter Mehrheit beschlossen – auch mit den Stimmen der CDU.
Mit den vorgesehenen Investitionen werden die bestehenden Hallen- und Freibäder gezielt modernisiert und für die kommenden zehn Jahre fit gemacht. Ziel ist es ausdrücklich, die vorhandene Infrastruktur zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund irritieren öffentliche Aussagen aus der CDU, wonach einzelne Bäder perspektivisch aufgegeben werden sollen und die flächendeckende Versorgung mit Hallenbädern in den Stadtbezirken grundsätzlich infrage gestellt wird. In der aktuellen Debatte wird dabei sogar offen bezweifelt, dass „alle Bäder auf Dauer überleben werden“ (vgl. RuhrNachrichten vom 14.03.2026).
Diese Aussagen stehen nicht nur im Widerspruch zu den beschlossenen Investitionen, sondern verkennen auch die zentrale Funktion der Bäder für die kommunale Daseinsvorsorge und das Schulschwimmen. Besonders hervorzuheben ist dabei:
Das Schulschwimmen ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil des staatlichen Bildungsauftrags und Pflichtaufgabe der Kommune. Ohne ausreichende Wasserflächen kann dieser Auftrag nicht erfüllt werden. Bereits heute bestehen Engpässe bei Wasserflächen für Schulen, die sich durch jede weitere Einschränkung verschärfen würden.
Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen zur Schließung von Bädern nicht nur sportpolitisch falsch, sondern gefährden unmittelbar die Erfüllung schulischer Pflichtaufgaben. Fehlende Bäder werden direkt dazu führen, dass Kinder nicht schwimmen lernen – mit erheblichen Folgen für die Sicherheit.
Zugleich zeigt die beschlossene Prioritätenliste, dass die Stadt Dortmund erhebliche Investitionen in die Modernisierung der bestehenden Bäder vorsieht. Unter anderem sind folgende Maßnahmen eingeplant:
- Hallenbad Eving – Modernisierung (Bedarfsanmeldung) – 1.037.000 €
- Hallenbad Aplerbeck – Modernisierung (Bedarfsanmeldung) – 668.000 €
- Hallenbad Scharnhorst – Modernisierung (Bedarfsanmeldung) – 2.961.000 €
- Hallenbad Lütgendortmund – Modernisierung (in Planung) – 2.223.000 €
- Hallenbad Mengede – Modernisierung (in Planung) – 2.528.000 €
- Hallenbad Hombruch – Modernisierung (in Planung) – 2.295.000 €
- Hallenbad Brackel – Modernisierung (in Planung) – 2.635.000 €
- Hallenbad Hörde – Modernisierung (Bedarfsanmeldung) – 1.322.000 €
- Freibad Froschloch – Modernisierung (in Planung) – 238.000 €
- Freibad Volkspark – Modernisierung (in Planung) – 4.135.000 €
Diese Investitionen mit über 20 Millionen Euro dienen ausdrücklich dem Erhalt der Bäder in den nächsten zehn Jahren und stehen im klaren Widerspruch zu parallelen Schließungsdebatten.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD, GRÜNE & Volt und Die Linke & Tierschutzpartei um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie der Rat der Stadt Dortmund beschließen:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Planungen oder konzeptionellen Überlegungen voranzutreiben, die auf eine dauerhafte Schließung von Hallen- oder Freibädern in Dortmund abzielen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Erhalt und die Modernisierung aller bestehenden Hallen- und Freibäder als verbindliches Ziel der Sportentwicklungsplanung festzuschreiben. Hierbei ist insbesondere am Grundsatz festzuhalten, dass in jedem Stadtbezirk ein Hallenbad vorgehalten wird.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die vorhandenen Wasserflächen ausreichen, um das Schulschwimmen als Pflichtaufgabe dauerhaft und flächendeckend gewährleisten zu können.
Begründung:
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bäderinfrastruktur ist keine optionale freiwillige Leistung, sondern Voraussetzung für die Erfüllung zentraler kommunaler Aufgaben – insbesondere im Bildungsbereich.
Mit den beschlossenen LuKIFG-Investitionen werden die Dortmunder Bäder gezielt saniert und für die nächsten Jahre zukunftsfähig gemacht. Es ist daher politisch widersprüchlich, einerseits erhebliche Mittel in die Modernisierung zu investieren und andererseits die Schließung von Standorten in Aussicht zu stellen.
Ohne wohnortnahe Hallenbäder kann das verpflichtende Schulschwimmen nicht sichergestellt werden. Schon heute zeigen sich Engpässe bei Wasserflächen, die sich durch weitere Schließungen massiv verschärfen würden.
Eine Reduzierung der Bäderlandschaft würde daher:
- die Schwimmfähigkeit von Kindern weiter verschlechtern,
- den Schulsport erheblich einschränken und
- das Vereinsschwimmen und den Sportstandort Dortmund schwächen
- soziale Ungleichheiten verstärken.
Ziel muss es daher sein, die bestehenden Bäder nicht nur zu erhalten, sondern sie nachhaltig, barrierefrei und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.





