Fahren ohne Fahrschein – SPD verhindert akute Hilfe 

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Geschoben in den Finanzausschuss hat der Rat den Antrag der GRÜNEN Fraktion, das Fahren ohne gültigen Fahrschein in den Bussen und Bahnen der DSW 21 zu entkriminalisieren. Hintergrund ist der Plan der Bundesregierung, das Fahren ohne Fahrausweis von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Auch viele Sozialverbände sprechen sich dafür aus, zuletzt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe der CARITAS. Und während die SPD auf Bundesebene sich sehr klar für die Abschaffung der Strafbarkeit ausgesprochen hat, hat sie in Dortmund Bedenken. Deshalb ist der GRÜNE Antrag nun zunächst noch nicht beschlossen worden. 

Viele Menschen können sich ein Ticket oft aus finanzieller Not nicht leisten. Eine Geldstrafe kann von ihnen häufig nicht bezahlt werden, weil schon die Mittel für den Kauf der Fahrkarte nicht vorhanden waren. Als Konsequenz erfolgt dann die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe und damit die Gefängnisstrafe. 

Als Überbrückung zur bundeseinheitlichen Regelung soll mit dem GRÜNEN Antrag die vorgesehene Entkriminalisierung in Dortmund bereits jetzt umgesetzt werden, ähnlich wie zum Beispiel in Düsseldorf, Köln, Bremen oder Wiesbaden. Dort ist bereits beschlossen worden, dass die dortigen Verkehrsunternehmen künftig auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verzichten.  

Den Unternehmen entsteht dadurch kein finanzieller Schaden. Die bisherigen Geldstrafen – wenn sie eingetrieben werden konnten – wurden an die Staatskasse bezahlt. Unabhängig von der Strafverfolgung schulden die Betroffenen den Verkehrsunternehmen weiterhin das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt. Es bleibt der DSW 21 unbenommen, dieses mit zivilrechtlichen Mitteln gegen Personen, die ohne gültigen Fahrausweis gefahren sind, durchzusetzen. 

Die bisher durch die Strafverfolgung gebundenen Kapazitäten bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten könnten wesentlich sinnvoller für die Ermittlung und Verurteilung von anderen Straftaten eingesetzt werden. Auch die Justizvollzugsanstalten würden durch den Verzicht auf Stellung eines Strafantrages entlastet. 

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