Flüchtlingssituation: Sachstand und Finanzierung für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten

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13. Juni 2023

  1. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt seine Beschlüsse vom 23.05.2019 und 13.02.2020, bekennt sich damit erneut zum Status eines sicheren Hafens und erneuert die Solidarität mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen angesichts der geplanten Asylrechtsverschärfungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). 
  2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden durch weitsichtige Planung und vorsorgliche Bereithaltung von Aufnahmestrukturen in Dortmund im Sinne einer Notunterbringung bisher gut gelungen ist.
  3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die NRW-Landesregierung diese vorsorgliche Bereithaltung von Aufnahmestrukturen künftig finanziell unterstützen wird und somit für gute Aufnahmebedingungen in den Kommunen NRWs sorgt.
  4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die am 08.06.2023 durch den Rat für Inneres der EU beschlossenen Pläne für das GEAS zu keinerlei Verbesserung in der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden in Dortmund beitragen werden.
  5. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bundesregierung, Europäisches Parlament, Europäischen Rat und die Europäische Kommission, humanitäre Verpflichtungen anzuerkennen, das GEAS menschenrechtskonform zu gestalten und fordert, den individuellen Zugang zum Recht auf Asyl zu wahren sowie dem Schutz vulnerabler Gruppen Priorität einzuräumen. Kinder unter 18 Jahre dürfen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention nicht monatelang in Aufnahmelagern festgehalten werden, wo ihnen der Zugang zu Gesundheit, Bildung und Entwicklung vorenthalten wird.
  6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für konkrete Unterstützung und solidarische Lösungen in den Kommunen einzusetzen. Er stellt insbesondere fest, dass mit dem GEAS keine solidarische Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der EU ermöglicht wird.  
  7. Der Rat der Stadt Dortmund fordert von der Bundesregierung für die Verbesserung der Aufnahme und Versorgung für Schutzsuchende in Dortmund, u.a.: 
    –  eine dauerhafte stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Kosten der Unterbringung und die Möglichkeit, Kapazitäten auszuweiten; 
    – eine auskömmliche Finanzierung und den Abbau von Hürden für Sprach- und Integrationskurse; 
    – einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt für Schutzsuchende, z.B. durch die Aufhebung von Arbeitsverboten, Verbesserungen in der Anerkennung von Berufsabschlüssen;  
    – die Möglichkeit zum Spurwechsel, um vorhandene Potenziale von bereits bei uns lebenden Menschen zu nutzen.
  8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, diesen Beschluss der Bundesregierung, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas sowie den für Dortmund zuständigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zukommen zu lassen.

    Begründung: 
    Dortmund hat sich bereits 2019 zum Sicheren Hafen für Geflüchtete erklärt und damit wie viele andere Städte die Bereitschaft bekundet, auch über die Aufnahmequoten hinaus schutzsuchende Menschen aufzunehmen. Hintergrund des damaligen Beschlusses war das schon damals massenhafte Sterben Geflüchteter auf ihrem Weg über das Mittelmeer. An der Situation hat sich bis heute nichts geändert. Allein in diesem Jahr sind mehr als 1000 Menschen mangels sicherer Fluchtrouten ertrunken. 
    Das macht deutlich, dass die aktuelle Situation an den Außengrenzen nicht länger hinnehmbar ist. Der immer stärkere Ausbau der Grenzanlagen kann dabei allerdings keine Lösung sein. Mehr Grenzschutz kann Schutzsuchende nicht abhalten – stattdessen werden diese dadurch auf immer gefährlichere Fluchtrouten verdrängt. Jede schutzsuchende Person muss Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren haben. 
    Eine Reform der EU-Asylpolitik muss sich daran messen lassen, ob sie konkrete und relevante Verbesserungen für die geflüchteten Menschen bringt und im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention steht.  
    Mit der GEAS-Reform droht stattdessen die individuelle und inhaltliche Prüfung des Rechts auf Asyl in der EU auf der Stecke zu bleiben. Eine unabhängige, frühzeitige und kostenlose Rechtsberatung darf nicht eingeschränkt, sondern muss ausgebaut werden, damit Geflüchtete ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Kinderrechtskonvention müssen vollständig eingehalten werden. Familien mit minderjährigen Kindern, alleinreisende Kinder sowie vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Schwangere oder LSBTIQ müssen besonderen Schutz erfahren.  
    Viele Schutzsuchende finden Zuflucht in Dortmund. Die Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist es, langfristige und zuverlässige Lösungen für diese Situation zu finden. Das gilt für eine menschengerechte Unterbringung, für die Schaffung von Wohnraum, für Kinderbetreuungs- und Schulplätze, für einen schnellen Zugang zu Integrations- und Sprachkursen oder auch für die Entlastung der Behörden.  
    Dafür braucht es eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dabei ist für uns zentral, dass die Kommunen Planungssicherheit haben. Der Bund muss sich zuverlässig und solidarisch an der Finanzierung beteiligen und dafür langfristige Finanzzusagen machen. Für diese Herausforderungen braucht es wirksame Lösungen – und keine Abschottung.  

Bildnachweis:Heiko119

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