Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Integrationsrat bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags bezugnehmend auf die Fördermittel des Integrationsrats ab dem Jahr 2024:
- Die Verwaltung wird gebeten, das Antragsformular zu konkretisieren und folgende Punkte aufzunehmen:
- a) Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns,
- b) Verpflichtung, alle weiteren Einnahmen, auch solche aus Ticketerlösen etc., den Ausgaben gegenüberzustellen,
- c) Eine Begründung, welche Förderziele durch die Maßnahmen erreicht werden sollen,
- d) Eine Erklärung, ob weitere Fördermittel bei welchen Stellen beantragt wurden,
- e) Eine Erklärung, ob und welche Maßnahmen zur Bekanntmachung bzw. Öffentlichkeitsarbeit geplant sind und wie auf die Förderung des Integrationsrats hingewiesen werden soll.
- Der Förderhöchstsatz wird je Förderjahr und antragstellende Person bzw. Personengemeinschaften (Vereine, Unternehmen, …) auf 10.000 € begrenzt. Die Antragsteller*innen können ihren Antrag entsprechend auf verschiedene Personen splitten, der Förderhöchstsatz von 10.000 € bleibt hiervon unberührt. Der Förderhöchstsatz erhöht sich nicht durch weitere antragstellende Partner*innen.
- Für das Jahr 2024 veröffentlicht der Integrationsrat frühzeitig Antragsfristen für die jeweiligen Sitzungen des Integrationsrats, um eine Sondersitzung zur Fördermittelbewilligung zu vermeiden.
Begründung
Die Fördermittel des Integrationsrats wurden 2023 zum zweiten Mal vergeben. Hierbei kam es zu einigen Schwierigkeiten, da einige Antragsformulare nur teilweise oder fehlerhaft ausgefüllt waren. Um das Antragsformular hierzu zu optimieren, sollen weitere Erklärungen über die Einnahmen, den Förderzweck und weiterer Zuwendungsgeber*innen aufgenommen werden.
Darüber hinaus hat der Integrationsrat zum Ziel gesetzt, vor allem kleinere Projekte zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Förderhöchstsatz ab 2024 auf 10.000 € zu begrenzen.
2023 kam es zu einer Sondersitzung, weil viele Fördermittelanträge erst nach der Genehmigung des städtischen Haushalts an die Mitglieder des Integrationsrats versendet wurden. Um eine vergleichbare Situation im Jahr 2024 zu vermeiden, sollen bereits Ende 2023 die neuen Antragsfristen mit den entsprechenden Sitzungsterminen des Integrationsrats entsprechend veröffentlicht werden.