Frühzeitige Veröffentlichung von Beschlüssen aus Gremien

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6. Juni 2023

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und schriftlich darzustellen, inwiefern eine frühzeitigere Veröffentlichung der Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse auf den Netzseiten der Stadt ermöglicht werden kann.
Bei einer solchen frühzeitigen Veröffentlichung soll stets der Hinweis gegeben werden, dass bis zur Genehmigung der Niederschrift bezüglich der Beschlussfassung noch eine Unsicherheit besteht. Es sollen lediglich die Beschlüsse frühzeitig auf den Netzseiten der Stadt veröffentlicht werden. Abstimmungsergebnisse und die Wortbeiträge sollen erst nach Genehmigung mit der Niederschrift veröffentlicht werden.
Dabei ist eine Verschränkung mit der (geplanten) Beschlussverfolgung beziehungsweise den (geplanten) Schnellmeldungsverfahren im neuen Gremieninformationssystem anzustreben.
Zudem soll aufgezeigt werden, ob und wie in einem späteren Schritt in analoger Weise mit den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der Beiräte (Seniorenbeirat, Integrationsrat, Behindertenpolitisches Netzwerk) verfahren werden kann.

Das Prüfungsergebnis soll folgenden Ausschüssen vorgelegt werden:
 Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
 Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
 Hauptausschuss und Ältestenrat

Begründung :
In der Sitzung im 09ten Mai 2023 trug ein Petent das Anliegen vor, auch noch nicht genehmigte Niederschriften der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei wurde insbesondere das Anliegen artikuliert, frühzeitiger über die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse informiert zu werden. Die Verwaltung verwies auf die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, welche ein solches Vorgehen nicht vorsieht (siehe Drucksache 30944-23/1).
Grundsätzlich können die öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse bereits heute von interessierten Personen besucht werden, die dadurch auch in der Lage sind, die Beschlüsse in Erfahrung zu bringen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Ratssitzungen im Livestream zu verfolgen.
Weiterhin werden bereits heute Auszüge von noch nicht genehmigten Niederschriften öffentlich zugänglich gemacht – häufig als Mitteilung über die Beratungen vorgelagerter Gremien. Dabei werden sogar Wortbeiträge veröffentlicht.
Durch die heutigen technischen Möglichkeiten und Gewohnheiten wird von vielen Menschen eine zügigere Möglichkeit erwartet, sich über die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse zu informieren.
Es kommt nur selten vor, dass im Wege der Genehmigung der Niederschrift wesentliche Beschlussteile gegenüber der noch nicht genehmigten Niederschrift verändert werden.

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