Im Zusammenhang mit dem Teilkonzept „Ruhender Verkehr“ des Masterplans Mobilität, wurde im Dezember letzten Jahres ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Änderung der Gebühren für das Bewohner*innenparken in den Ausschuss eingebracht. Seitdem haben andere Kommunen, darunter auch in direkter Nachbarschaft Bochum oder auch Köln und Düsseldorf, die Gebühren spürbar erhöht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu einer Gebührenerhöhung für das Bewohner*innenparken in Dortmund, gerne auch mit Hinweisen, wie diese noch für den Haushalt 2024 wirksam werden könnte.
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat sich im Juni 2020 in seinem Beschluss der Empfehlung der Verwaltung zur Variante 3, und damit der Trassenführung auf besonderem Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung der Hoeschallee, angeschlossen.
Mit dem Beschluss sollte die Planung für die Vorzugsvariante der Stadtbahnverlängerung beauftragt werden. Es war vorgesehen, auf Grundlage des vorliegenden Beschlusses umgehend die Planung zu beauftragen, die in 2021 bis zur Entwurfsplanung vorangetrieben werden sollte. Im Anschluss sollte in 2022 die Genehmigungsplanung erstellt und das personenbeförderungsrechtliche Genehmigungsverfahren eingeleitet werden.
Unter dem Vorbehalt eines Beschlusses im Folgejahr war vorgesehen, anschließend in 2023 ein Finanzierungsantrag zu stellen, dessen Bewilligung ab 2024 erwartet wurde. Daran sollte sich die Ausführungsplanung anschließen, um vorbehaltlich eines weiteren Ratsbeschluss Ende 2025 mit dem Bau zu beginnen. Da es seitdem sehr still um das Projekt geworden ist, wird die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand gebeten.
Drucksachennummer 33059-23/1