Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen geurteilt: Aufgesetztes Parken auf Gehwegen ist rechtswidrig. Nun liegt das Urteil kommentiert vor. Was bedeutet das Urteil für Dortmund?
Thomas Eltner, GRÜNES Mitglied im Mobilitätsausschuss der Stadt Dortmund: „Mit diesem Urteil werden die Rechte von Fußgänger*innen als schwächste Verkehrsteilnehmer*innen weiter gestärkt! Gehwege, bei denen durch aufgesetztes Parken weniger als 1,50m Breite verbleiben, sind laut Gericht nicht zumutbar. Das Gericht spricht sich im Grundsatz für Gehwegbreiten von mehr als 1,80m aus. Das Urteil gilt zwar vorerst nur für Bremen, die Rechtsprechung dürfte aber schnell auch für andere Städte von Bedeutung sein. Die Dortmunder Verwaltung sollte sich deshalb schon mal mit dieser Möglichkeit befassen.”
Das Bremer OVG weist daraufhin, dass die Maßnahmen, die gegen rechtswidrig aufgesetztes Parken eingeleitet werden, nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können. Eltner: „Den Anwohner*innen soll genügend Zeit gegeben werden, um Alternativen zu finden. Hierfür haben wir GRÜNE durch unsere Anträge zur Ausweitung der Anwohnerparkzonen und der Prüfung von Quartiersgaragen schon Impulse gesetzt. Doch es geht nicht nur darum, den Straßenraum gerechter zu verteilen, sondern vor allem auch um die Sicherheit von Kindern, Senior*innen, Eltern, Menschen mit Einschränkungen – kurz um alle, die auf einen sicheren Gehweg angewiesen sind. In diesem Sinne appellieren wir schon jetzt an die Autofahrer*innen, beim Parken darauf zu achten, Geh- und Radwege sowie Querungsbereiche freizuhalten.“