Im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft von DSW21 und der Stadt Dortmund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- In der Vorlage wird von einer erhofften Qualitätssteigerung in der Leistungserbringung durch die neue Servicegesellschaft gesprochen.
Welche Qualitätsstandards lagen bisher zu Grunde? Gab, bzw. gibt es Beschwerden über die Arbeit der ausgelagerten Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen? Wenn ja, worüber? - Wie kann ein einheitlicher Qualitätsstandard in der zu gründenden Servicegesellschaft gesichert werden:
a) vor dem Hintergrund des herrschenden Fachkräftemangels?
b) vor dem Hintergrund der nötigen Wirtschaftlichkeit? - Die mit der Qualitätssteigerung einhergehende Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bei Sicherheits- und Reinigungskräften ist zu begrüßen. Von welchen Kostensteigerungen für die Leistungserbringungen ist auszugehen?
- Derzeit bildet die Stadt keine eigenen Gebäudereinigungskräfte aus. Inwieweit gibt es schon jetzt Ausbildungs- und Schulungsmöglichkeiten für Gebäudereinigungskräfte, bzw. Sicherheitskräfte bei der DSW21? Ist dies bei Service21 geplant?
- Wie bewertet die Verwaltung die Alternative, die benannten Dienstleistungen direkt über die Stadt zu erbringen, wie bei den Reinigungsleistungen schon heute zum Teil praktiziert?
- Auf welcher Grundlage ist Service21 nach §107 GO NRW ein erlaubter wirtschaftlicher Betrieb? Welche rechtlichen Risiken sieht die Stadt, dass gegen eine solche Gründung geklagt werden könnte?
- Mit welchem Kostenaufwand ist bei einer nachträglichen Änderung des Gesellschaftszwecks zu rechnen?