GRÜNE: Abriss oder Sanierung sorgfältig abwägen

ACF Type: text

© Foto-Credit (Beitragsbild): pexels - garbage-g7311e6dec_640

Die GRÜNEN haben gemeinsam mit der CDU im Planungs- und Umweltausschuss einen Antrag eingebracht, der für die Zukunft eine bessere Grundlage für die Ratsmitglieder bei der Entscheidung zwischen Abriss und Sanierung von Gebäuden ermöglichen soll. Der Antrag wurde heute im Ausschuss mit großer Mehrheit beschlossen.

„Als Ratsmitglieder müssen wir häufig Interessenskonflikte lösen“, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN und Mitglied im Planungsausschuss. „Insbesondere wenn schnelle Lösungen für ein drängendes Problem nötig sind, ist es entscheidend, dass die Abwägung aller berechtigten Anliegen rechtzeitig möglich ist. Das hat in sehr deutlicher Weise das Beispiel Kreuz-Grundschule gezeigt. Hier wurde durch die erst im Laufe des Verfahrens stattgefundene intensive Beratung viel Zeit verloren.“

Um gerade im Bereich Schulbau zukünftig keine unnötige Zeit zu verlieren, fordern GRÜNE und CDU eine Positivliste städtebaulich wertvoller Gebäude. Bei anstehender Sanierung oder Abriss dieser Gebäude sollen die zuständigen Ausschüsse sehr frühzeitig in die Entscheidung eingebunden werden. Ein festgelegter Kriterienkatalog zu pädagogischen, architektonischen, städtebaulichen und klimarelevanten Belangen, der in der Sitzung ebenfalls verabschiedet wurde, soll eine alle Punkte berücksichtigende Abwägung ermöglichen.

„Es ist schon lange bekannt, dass der Abriss eines Gebäudes nicht nur das in den vorhandenen Bauten schon einmal investierte CO2 auf einen Schlag freisetzt, sondern durch einen Neubau zugleich auch viele Ressourcen verbraucht werden. Allein der Bausektor in Deutschland verbraucht 90 % der inländischen nicht nachwachsenden Rohstoffe und ist verantwortlich für 40 % der deutschen CO2-Emissionen“, erklärt Katrin Lögering von den GRÜNEN. „Wenn wir Nachhaltigkeit und Klimaschutz ernst nehmen, müssen zukünftig Erhalt und Umbau vor Neubau gehen – wie in anderen Städten schon längst üblich.“

Die antragstellenden Fraktionen haben auch für den Ausnahmefall eine Regelung verabschiedet. „Sollte nach sorgfältiger Abwägung die Entscheidung für den Abriss fallen, soll für den anschließenden Neubau möglichst eine architektonisch-städtebauliche Qualifizierung erfolgen“, so Ingrid Reuter. Dies soll auch für wesentliche Erweiterungsbauten gelten. „Da mit einem Abriss und dem Neubau von Gebäuden generell eine hohe Klimabelastung verbunden ist, sollten diese Entscheidungen zukünftig generell auch unter dem Aspekt der Klimaauswirkungen betrachtet werden.“ Mit dem heutigen Beschluss soll den zuständigen politischen Gremien frühzeitig grundsätzlich eine Beschlussvorlage inklusive der entsprechenden Abwägungen vorgelegt werden.

Zugehörige Dokumente:
Diese Seite teilen:

ACF Type: post_object

ACF Type: radio

Mitglied im Sprecher*innenrat

ACF Type: email

Zugehörige Beiträge: