Der Rat hat mit unseren Stimmen die Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 1. Januar neu festgelegt. Hintergrund sind die jüngsten Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu von verschiedenen Städten eingeführten differenzierten Hebesätzen – so, wie auch in Dortmund. Das Gericht hat entschieden, dass eine höhere Belastung von Gewerbegrundstücken gegenüber Wohngrundstücken in den geprüften Fällen nicht sachgerecht begründet wurde.
Als Ratsfraktion GRÜNE & Volt haben wir gemeinsam mit SPD, CDU, DIE LINKE und anderen demokratischen Ratsmitgliedern die Einführung differenzierter Hebesätze grundsätzlich unterstützt, weil sie eine wichtige sozialpolitische Steuerungswirkung entfalten können: Wohnen darf nicht weiter unverhältnismäßig verteuert werden, während große Gewerbeflächen entlastet werden. Gleichzeitig ist klar, dass jede Differenzierung rechtssicher, transparent und nachvollziehbar begründet sein muss.
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts musste der Rat nun entscheiden, wie er damit umgeht. Auf Empfehlung der Verwaltung hat er mehrheitlich mit unseren Stimmen beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 zunächst einen rechtssicheren Einheitshebesatz von 800 Punkten sowohl für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohngrundstücke festzulegen. Das ist aktuell die rechtsicherste Möglichkeit mit der Situation umzugehen und gleichzeitig den städtischen Haushalt nicht zu gefährden. In Kauf nehmen müssen wir dafür eine temporär moderat höhere Belastung für Wohngrundstücke. Da das Gericht sowohl eine Berufung als auch eine Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht ermöglich hat, ist dies aber nicht das Ende der Geschichte. Erst danach wird endgültig feststehen, wie differenzierte Hebesätze künftig ausgestaltet werden müssen. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Grundsteuer in Dortmund sozial ausgewogen bleibt, bezahlbares Wohnen nicht zusätzlich belastet wird und gleichzeitig eine verlässliche Finanzierungsbasis für unsere Stadt gesichert ist.





