Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für folgenden Änderungsantrag zum vorgelegten Entwurf für eine Hauptsatzung des Rates bitte ich um Beratung und Beschlussfassung:
- Änderung von § 11 Nr. 6 (Seniorenbeirat)
| Alte Fassung | Verwaltungsvorschlag | Beschlussvorschlag |
| „Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen des § 14 der Hauptsatzung. Eine pauschale Aufwandsentschädigung steht ihnen hingegen nicht zu.“ | „Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die regulären Sitzungen des Seniorenbeirates, Sitzungen des Vorstandes sowie der Arbeitskreise Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen des § 15 der Hauptsatzung. Die Anzahl der Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise ist auf insgesamt monatlich drei zu beschränken. Eine pauschale Aufwandsentschädigung steht ihnen hingegen nicht zu.“ | „Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die regulären Sitzungen des Seniorenbeirates, Sitzungen des Vorstandes sowie der Arbeitskreise Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen des § 15 der Hauptsatzung. Die Anzahl der Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise ist auf insgesamt monatlich fünf zu beschränken. Eine pauschale Aufwandsentschädigung steht ihnen hingegen nicht zu.“ |
- Änderung von § 21 Nr. 2 (Aufgaben der Bezirksvertretung; alte Fassung § 20)
| Alte Fassung | Verwaltungsvorschlag | Beschlussvorschlag |
| „Über die Aufgaben nach Abs. 1 hinaus entscheiden die Bezirksvertretungen in allen übrigen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Grenzen, insbesondere über: Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Rad-und Fußwegen sowie Reitwegen, Straßenbeleuchtung sowie Kanalbaumaßnahmen und Erschließungsverträge; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von bezirksbezogenen Grün- und Freiflächen, Parkanlagen, Kleingartendaueranlagen einschließlich Straßenbegleitgrün; Planung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bauleitplanung und Bereichsplanung einschließlich Instandsetzung und Erneuerung wie z. B. Wohnumfeldverbesserung, Verkehrsberuhigung und sonstige Modernisierungsmaßnahmen; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Fußgängerzonen; Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Errichtung, Änderung und Aufhebung von Taxenstellplätzen; Angelegenheiten der Schulwegsicherung; Schutz von Bäumen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Benennung von städtischen Schulen sowie anderen öffentlichen Einrichtungen; Abhaltung und Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen; Benutzung der Bezirkshallenbäder, insbesondere die generelle Abgrenzung der Benutzung durch die Allgemeinheit von der Benutzung durch Vereine oder Interessengruppen; verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung, es sei denn, dass Maßnahmen eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erfordern, sie der Gefahrenabwehr dienen oder andere zwingende Gründe sofortiges Handeln erfordern; Festlegung von Containerstandorten im Rahmen von Maßnahmen zur Rückgewinnung von Rohstoffen; Wahl der Schiedspersonen; Außerschulische Inanspruchnahme von Schulgeländen (z. B. Traditionsveranstaltung, Kirmes, Feuerwerk u. ä.)“ | „Über die Aufgaben nach Abs. 1 hinaus entscheiden die Bezirksvertretungen in allen übrigen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Grenzen, insbesondere über: Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Rad-und Fußwegen sowie Reitwegen, Straßenbeleuchtung sowie Kanalbaumaßnahmen und Erschließungsverträge; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von bezirksbezogenen Grün- und Freiflächen, Parkanlagen, Kleingartendaueranlagen einschließlich Straßenbegleitgrün; Planung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bauleitplanung und Bereichsplanung einschließlich Instandsetzung und Erneuerung wie z. B. Wohnumfeldverbesserung, Verkehrsberuhigung und sonstige Modernisierungsmaßnahmen; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Fußgängerzonen; Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Errichtung, Änderung und Aufhebung von Taxenstellplätzen; Angelegenheiten der Schulwegsicherung; Schutz von Bäumen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Benennung von städtischen Schulen sowie anderen öffentlichen Einrichtungen; Abhaltung und Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen; Benutzung der Bezirkshallenbäder, insbesondere die generelle Abgrenzung der Benutzung durch die Allgemeinheit von der Benutzung durch Vereine oder Interessengruppen; verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung, es sei denn, dass Maßnahmen eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erfordern, sie der Gefahrenabwehr dienen oder andere zwingende Gründe sofortiges Handeln erfordern; Festlegung von Containerstandorten im Rahmen von Maßnahmen zur Rückgewinnung von Rohstoffen; Wahl der Schiedspersonen; Außerschulische Inanspruchnahme von Schulgeländen (z. B. Traditionsveranstaltung, Kirmes, Feuerwerk u. ä.)“ | „Über die Aufgaben nach Abs. 1 hinaus entscheiden die Bezirksvertretungen in allen übrigen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Grenzen, insbesondere über: Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich Rad-und Fußwegen sowie Reitwegen, Straßenbeleuchtung sowie Kanalbaumaßnahmen und Erschließungsverträge; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von bezirksbezogenen Grün- und Freiflächen, Parkanlagen, Kleingartendaueranlagen einschließlich Straßenbegleitgrün; Planung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bauleitplanung und Bereichsplanung einschließlich Instandsetzung und Erneuerung wie z. B. Wohnumfeldverbesserung, Verkehrsberuhigung und sonstige Modernisierungsmaßnahmen; Planung, Bau, Instandsetzung und Erneuerung von Fußgängerzonen; Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Errichtung, Änderung und Aufhebung von Taxenstellplätzen; Angelegenheiten der Schulwegsicherung; Schutz von Bäumen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; Benennung von städtischen Schulen sowie anderen öffentlichen Einrichtungen; Abhaltung und Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen; Benutzung der Bezirkshallenbäder, insbesondere die generelle Abgrenzung der Benutzung durch die Allgemeinheit von der Benutzung durch Vereine oder Interessengruppen; verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung, es sei denn, dass Maßnahmen eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erfordern, sie der Gefahrenabwehr dienen oder andere zwingende Gründe sofortiges Handeln erfordern; Festlegung von Containerstandorten im Rahmen von Maßnahmen zur Rückgewinnung von Rohstoffen; Wahl der Schiedspersonen; Außerschulische Inanspruchnahme von Schulgeländen (z. B. Traditionsveranstaltung, Kirmes, Feuerwerk u. ä.) Nachwahl von Mitgliedern des Seniorenbeirats.“ |


