Haushalt 2023 – Eigenständigkeit erhalten, Handlungsspielräume für die Bürger*innen nutzen

Execution time: 0.0009 seconds

ACF

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24. Januar 2023

Execution time: 0.0004 seconds

Execution time: 0.0001 seconds

Präambel
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
Die Folgen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, immens gestiegene Preise für Energie und Lebensmittel, steigende Zinsen, Inflation und Rezessionsrisiko und nicht zuletzt die immer deutlicheren Folgen des Klimawandels haben aktuell große Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Viele Menschen auch in Dortmund machen sich in dieser Situation berechtigte Sorgen.
Ein städtischer Haushalt kann die Entwicklungen der letzten Jahre und die konkreten Auswirkungen nicht ausgleichen. Aber er kann mit den vorhandenen Möglichkeiten wichtige Entwicklungen für eine zukunftsfähige und klimagerechte Stadt anstoßen und das Zeichen setzen, dass gerade in Krisenzeiten niemand in Dortmund alleine gelassen wird.
Gleichzeitig ist klar:

Die Entwicklungen der letzten Jahre setzen auch den städtischen Haushalt mittelfristig erheblich unter Druck und gefährden die kommunale Handlungsfähigkeit.
Oberstes Ziel muss es deshalb sein, kommunale Eigenständigkeit und Handlungsspielräume zu erhalten für kluge und zukunftsgerichtete Investitionen in Klimaschutz, Wohnen, Mobilität und Stadtentwicklung einerseits, für soziale Gerechtigkeit und Zukunftschancen unserer Kinder andererseits.
An diesen Zielen ist die Haushaltswirtschaft der Stadt Dortmund auszurichten. Damit Dortmund attraktiv und lebenswert bleibt.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, die aktuell aufgrund der Bilanzierungshilfe des Landes in einer Nebenrechnung isoliert erfasst werden, sind Schulden von morgen, die mittelfristig die Vorlage genehmigungsfreier Haushalte und die kommunale Selbstverwaltung unserer Stadt gefährden. Bund und Land dürfen die Kommunen bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen nicht allein lassen. Sie müssen sich endlich auf eine konstruktive Lösung der Altschuldenproblematik verständigen und zur Vermeidung systematischer kommunaler Haushaltsschieflagen für eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen sorgen.

Es ist unerlässlich, den von Politik und Verwaltung seit inzwischen vielen Jahren gemeinsam eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft unserer Stadt fortzusetzen. Die diesbezüglichen Anstrengungen der letzten Jahre haben mit dazu beigetragen, die notwendigen Rücklagen zum Ausgleich von Haushaltsfehl-bedarfen aufzubauen. Davon zehren wir nun, sodass ein Haushalt frei von der Genehmigung und frei von Auflagen und Bedingungen der Bezirksregierung aufgestellt werden kann.

AMIG

  1. Controlling-Kennziffern für das Tiefbauamt
    Das Tiefbauamt wird in einem umfangreichen Prozess neu aufgestellt (u.a. DS-Nr.: 20784-21-E2). Der Prozess macht bereits Fortschritte und wird auch weiterhin konstruktiv durch die Politik begleitet. In den Haushaltsentwürfen fällt regelmäßig auf, dass die eingeplanten Summen oftmals vom tatsächlich verbauten Volumen abweichen. Aus diesem Grund sollen für das Tiefbauamt Controlling-Kennziffern, wie auch im Endbericht des Instituts für Abfall Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) zur „Organisatorischen Weiterentwicklung des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund angeregt, zwecks Sichtbarkeit des Outputs und des Vergleichs von vereinbarten Zielen mit den tatsächlich erreichten Zielen eingeführt werden (z. B. geplantes Budget, zu asphaltierende Radwege-/Straßenwege, etc.). Der entsprechende Controlling-Bericht ist dem AMIG quartalsweise (erstmals für das 2. Quartal 2023) vorzulegen.
  2. Straßenzustandskataster
    Seit März 2021 sind zwei mit spezieller Technik ausgestatte Fahrzeuge des Tiefbauamtes auf den Dortmunder Straßen unterwegs, um ein genaues Bild über den Zustand der Straßen, Fuß- und Radwege zu bekommen. Diese digitalisierte Vorgehensweise ersetzt die aufwendige analoge Auswertung der Dortmunder Straßen. In der Sitzung des AMIG am 6. Dezember 2022 ist die Verwaltung um einen Sachstandsbericht gebeten worden (DS-Nr.: 26527-22-E1). Auf der Grundlage des aktuellen Sachstands soll die Verwaltung im 2. Quartal 2023 ein entsprechendes Arbeitsprogramm zur Instandsetzung vorlegen.
  3. Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter weiter ausbauen
    Eine Voraussetzung moderner Mobilität ist der weitere Ausbau einer entsprechenden E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Die Stadt Dortmund macht hier bereits gute Fortschritte und nimmt u. a. mit dem Projekt NOX-Block eine Vorreiter-Rolle beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Autos ein. E-Autos sind jedoch nur ein Teilbereich der E-Mobilität. Eine zunehmend wichtige Rolle nehmen auch E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter ein. Hier gibt es zwar bereits erste Ansätze und Ideen zur Entwicklung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur, allerdings ist diese noch deutlich ausbaufähig. Die Verwaltung soll hierzu unter Prüfung möglicher Förderprogramme tätig werden und den politischen Gremien im 2. Quartal 2023 ein entsprechendes Konzept für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur nebst Kostenschätzung vorlegen.
  4. Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten in Dortmund
    Der Radverkehr leistet als klimaschonende Mobilitätsform einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Dortmund. Aus diesem Grund ist bereits in den vergangenen Jahren viel in den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur investiert worden. Ein ebenso wichtiger Aspekt bei der Förderung des Radverkehrs in Dortmund ist jedoch auch die Infrastruktur für den ruhenden Verkehr. So fehlen insbesondere in dicht besiedelten Quartieren vielfach sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gleichzeitig steigt gerade hier die Nachfrage nach solchen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Eine Lösung hierfür ist der Ausbau von Fahrradgaragen im öffentlichen Raum. Aus diesem Grund sollen öffentliche Fahrradgaragen vor allem in den Nebenzentren unter Prüfung möglicher Förderprogramme verstärkt ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im zweiten Quartal 2023 ein Konzept für den Ausbau des Fahrradgaragenangebots vorzulegen. Im Haushalt sind für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen. Dem AMIG wird über den Umsetzungsstand quartalsweise, beginnend mit dem 2. Quartal 2023, berichtet.
  5. Ausbau von Mobilstationen in Dortmund
    Mobilstationen führen verschiedene Verkehrsangebote und Dienstleistungen an einem Ort zusammen und vereinfachen so den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere. Damit sind sie für eine zukunftsfähige und moderne Mobilität von zentraler Bedeutung. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat im Rahmen eines Gutachtens Standorte für ein verbundweites Netz von Mobilstationen 52 mögliche Standorte in Dortmund identifiziert (vgl. DS-Nr.: 20248-21). Parallel hierzu hat Dortmunder Stadtverwaltung sich auch mit der Konzeptionierung eines Mobilstationen-Netzes befasst. Die Ergebnisse der VRR-Untersuchung sollten in das Konzept für Mobilstationen in Dortmund eingearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung, in Abstimmung mit dem VRR und auf Grundlage der bisherigen Untersuchungen den weiteren Ausbau der Mobilstationen in Dortmund voranzutreiben und dafür die im Haushaltsplan 2020/2021 bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 in den Haushalt 2023 zu übertragen.
  6. Stärkung des ÖPNV
    Der Ausbau des ÖPNV trägt entscheidend zur nötigen Verkehrswende und zu einem höheren Anteil des Umweltverbundes im Modal Split bei. Um die DSW21 bei der Umsetzung des Konzepts Mobil2030 zu unterstützen, werden die von Bund und Land angekündigten zusätzlichen Regionalisierungsmittel vorrangig zur Verbesserung des Busangebots (z.B. Planungskosten Schnellbuslinien, Ringbuslinie, Taktverdichtung) eingesetzt.

AFBL

  1. Anpassung der Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes Die Dortmunder Stadtgesellschaft profitiert vom ehrenamtlichen Engagement vieler Vereine in Dortmund. Um die Vereine bei ihrem wertvollen Einsatz für die Stadt zu unterstützen und sie von Kosten zu entlasten, wird die Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes (DS-Nr. 03476-02, letztmalige Änderung durch DS-Nr. 26261-22) so angepasst, dass künftig eine 50%ige Ermäßigung für Vereine, die z. B. Kartenmaterial für Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen benötigen, vorgesehen wird.
  2. Sozial Ökologisches Zentrum (SÖZ)
    Für die Einrichtung eines selbstverwalteten, nichtkommerziellen Zentrums in der Markus-Kirche, Gut-Heil-Straße, wird dem Sozial-ökologischen Zentrum e.V. ein jährlicher Miet- und Betriebskostenzuschuss von 125.000 Euro für 2023 ff aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Im 3. Quartal 2024 wird dem Finanzausschuss eine Übersicht über die Entwicklung des SÖZ vorgelegt. Für 2023 werden zudem 20.000 Euro als Anschubfinanzierung bereitgestellt. Begründung: Im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 haben sich in Dortmund unterschiedliche zivilgesellschaftliche Organisationen zum Initiativkreis Sozial-ökologisches Zentrum zusammengeschlossen. Mit dem SÖZ e.V. erhält Dortmund jetzt ein selbstverwaltetes Projekt, das sich aus verschiedenen Initiativen, Vereinen und Einrichtungen im ökologisch-sozialen Umfeld zusammensetzt. Arbeitsschwerpunkte sind ökologisches Handeln, soziale Gerechtigkeit sowie Bildungs- und Jugendarbeit. Es soll vor allem Initiativen, die sich gegen soziale Ungleichheit und für Klimagerechtigkeit engagieren, einen zentralen Platz bieten. Dieser wurde mit dem Markus-Zentrum jetzt gefunden.
  3. Stärkung Klinikum Dortmund
    Das Klinikum Dortmund ist durch die Coronapandemie und durch die Energiekrise in einer Situation, in der Eigenanteile für Investitionen nicht mehr aus dem laufenden Geschäft erwirtschaftet werden kann. Durch einen jährlichen Investitionskostenzuschuss von 4 Mio. Euro soll das Klinikum zunächst bis einschließlich 2025 in dem Bereich zweckgebunden unterstützt werden.
  4. Städtische Werbeanlagen
    Der Ansatz für den Ertrag durch städtische Werbeanlagen (Amt 3, Dortmund Agentur, S. 269) wird um 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro erhöht. Begründung: Der jetzt im Haushaltsplan definierte Ansatz von 2 Mio. Euro als Ertrag durch städtische Werbeanlagen wurde im letzten Jahr schon um 0,75 Mio. Euro überschritten. Hier sollte ein entsprechend höherer Ansatz gewählt werden, der durch ein erhöhtes Werbeaufkommen oder durch angepasste Kostenerhöhungen in 2023 erzielt werden kann.
  5. Konzept Green Bonds
    Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ein Konzept für einen Green Bond nach dem Vorbild Münsters aufzulegen. Dabei sind Kooperationen mit den städtischen Beteiligungen zu prüfen.
    Begründung:
    Die Stadt Dortmund und ihre Beteiligungen stehen vor der Aufgabe, viele nachhaltige Investitionen zu finanzieren. Auf der anderen Seite sind viele, insbesondere institutionelle InvestorInnen sind auf der Suche nach nachhaltigen Anlagen. Daraus ergibt sich die Chance eines Green Bonds, der die GläubigerInnenstruktur der Stadt diversifiziert und die Möglichkeit bietet, Investitionen günstig(er) zu finanzieren. Green Bonds werden als „grüne“ Anleihen oder Schuldscheindarlehen definiert, die aus schließlich in nachhaltige und klimaschonende Projekte „investieren“.
  6. Abbau geschlechterstereotypischer Berufswahl
    Für die Auflage und Umsetzung einer städtischen Kampagne gegen stereotype Berufswahl erhält die Gleichstellungsstelle 2023 ein zusätzliches Budget von 50.000 Euro. Ein entsprechendes Konzept wird dem Fachausschuss im 2. Quartal 2023 vorgelegt.
    Begründung: Noch immer sind in der Stadtverwaltung und in den städtischen Eigenbetrieben geschlechterstereotype Stellenbesetzungen festzustellen. Mit einer gezielten Kampagne soll dem entgegengewirkt werden.
  7. Instandhaltung städtischer Infrastruktur
    Die Attraktivität unserer Stadt für Einwohnerinnen und Einwohner, für Unternehmen, für Besucherinnen und Besucher bemisst sich maßgeblich auch anhand des Angebots und der Qualität unserer kommunalen Infrastruktur. Eine gut ausgebaute, gut unterhaltene und zugleich moderne städtische Infrastruktur ist zentraler Standortfaktor und Fundament für den Wohlstand unserer Stadt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir kontinuierlich mit dem richtigen Maß in die Instandhaltung unserer vielschichtigen Infrastruktur investieren, von der sozialen Infrastruktur (wie z. B. Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäuser), über die verkehrliche Infrastruktur (z. B. Straßen, Wege, Radwege, ÖPNV) oder die technische Infrastruktur bis hin zu den Kultur- und Sportstätten unserer Stadt. Die Instandhaltung hat in der Gesamtheit der Objekte zu erfolgen. Wertaufzehrende Investitionsrückstände gilt es zu vermeiden.
    Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im zweiten Quartal 2023 eine umfassende „Strategie zur Instandhaltung städtischer Infrastruktur“ vorzulegen. Auszurichten ist die Instandhaltungsstrategie an dem Ziel, jährlich mindestens so viel in die Instandhaltung zu investieren (konsumtiv und investiv), dass die dauerhafte Abnutzung der städtischen Infrastruktur kompensiert wird. Es soll wertmehrend möglichst mehr in die Instandhaltung investiert werden als auf der anderen Seite abgeschrieben wird. Die dazu notwendigen finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen sind zu schaffen und ab dem Haushaltsjahr 2023 fortlaufend zu berücksichtigen.

AKSF

  1. ParkAkademie
    Die ParkAkademie befindet sich im Westfalenpark. Will man dort an Seminaren, Vorträgen etc. teilnehmen, sind BesucherInnen immer verpflichtet eine Eintrittskarte für den Westfalenpark zu kaufen. Dies schreckt viele Menschen ab, die ParkAkademie aufzusuchen. Die ParkAkademie – Forum für Bildung und Begegnung e.V. erhält jährlich einen Zuschuss von 30.000 Euro. Diese Mittel werden eingesetzt für den Kauf von Eintrittskarten in den Westfalenpark. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird dazu ein jährlicher Bericht vorgelegt.
  2. Schwimmförderung unterstützen
    Nach einem Jahr Förderung des Schwimmprojekts „Anfängerschwimmen“ hat sich gezeigt, wie hoch die Bedarfe sind. Noch immer gibt es viele Kinder, die aufgrund der coronabedingten Schließung von Schwimm- und Hallenbädern hohe Bedarfe an Schwimmkursen haben. Vor allem das „Anfängerschwimmen“ ist für Kinder aller Altersstufen eine elementare Ausbildung, die Leben retten kann. Für die Förderung des „Anfängerschwimmens“ erhält der StadtSportBund (SSB) eine einmalige Summe in Höhe von 200.000 Euro, um in den nächsten zwei Jahren die Bedarfe des „Anfängerschwimmens“ in Dortmund zu decken. Die nicht genutzten Gelder fließen zurück an die Stadt.
  3. Marketing-Etat des Theaters
    In der letzten Spielzeit wurden die Marketing-Etats etwa um 30% gekürzt. Der Ansatz für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit wird wieder auf das Niveau der Vorjahre erhöht. Für den Wirtschaftsplan des Theaters werden hierzu 100.000 Euro an konsumtiven Mitteln bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag für die Verteilung auf die einzelnen Sparten vorzuschlagen. Das Geld wird zunächst für 2023 vorgesehen. Eine Evaluierung der Maßnahme wird dem Fachausschuss zum 4. Quartal 2023 vorgelegt.
  4. Junge Bühne Westfalen
    Fast 20 Jahre alt ist inzwischen die Idee der Realisierung einer „Jungen Bühne Westfalen“ mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Jugendballett im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Schauspielhauses. Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Dortmund die Durchführung des Planungswettbewerbs „Neubau Junge Bühne Westfalen“ beschlossen und die Verwaltung mit der Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt (Drucksache Nr. 10433-18). Dies ist nach dem letzten „Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022“ inzwischen geschehen (Drucksache Nr. 25289-22).
    Vor diesem Hintergrund erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Entwurfsplanung für die Junge Bühne Westfalen im 3. Quartal 2023 abgeschlossen und dem Rat im 4. Quartal 2023 ein Weiterplanungs- und Baubeschluss zur Entscheidung vorgelegt wird.
  5. Afro Ruhr Festival
    Seit 2010 findet das alljährliche AFRO Ruhr Festival statt und gehört mittlerweile zu den größten interkulturellen Events der Region. Drei Tage lang bringt es die Menschen des Ruhrgebiets mit den vielfältigen Kulturen Afrikas zusammen. Mit Musik, Tanz, Theater, Akrobatik, Basar, Workshops, Diskussionen, Lesungen, Basar und buntem Familienprogramm hat sich das Festival im Laufe der Jahre zu einer internationalen Begegnungsplattform für Menschen verschiedenster Nationalitäten entwickelt. Zur Unterstützung des Festivals werden Africa Positive e.V. jährlich zusätzlich zunächst für 2023 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  6. Sportgutscheine für Kinder in Kitas
    Pro Kindergartenjahr werden ca. 6.000 Gutscheine mit Infomaterial im Turnbeutel an die Dortmunder Kitas ausgegeben. Die Kosten für die Auszahlung des Gutscheinwerts an die Vereine sind abhängig von der Einlöse-Quote. Aus anderen Kommunen ist bekannt, dass ein solches Projekt auch ohne Corona eine Anlaufzeit von 2-3 Jahre benötigt. Dort wo dieses Projekt schon länger existiert, beträgt die Einlöse-Quote ca. 20 %. Diese Quote würde für Dortmund Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro pro Jahr bedeuten. Dem Jugendamt werden ab dem Jahr 2023 hierfür 60.000 Euro (konsumtiv) bereitgestellt.
  7. Förderung von Mädchen in reinen Mannschaftssportarten
    Der Rat beschließt, für die Förderung von Mädchen im reinen Mannschaftssport in Dortmunder Sportvereinen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 über den Stadtsportbund konsumtive Mittel in Höhe von je 100.000 Euro in Anlehnung an die Sportförderrichtlinien zur Verfügung zu stellen. Der Eigenanteil der Vereine soll in Anlehnung an die Sportförderrichtlinien erfolgen. Die Mittel sollen für Vereine bereitgestellt werden, die Mädchen für den reinen Mannschaftssport fördern und gewinnen wollen, in denen Mädchen deutlich unterrepräsentiert sind. Insbesondere gilt dies für Sportarten wie zum Beispiel Mädchen-Fußball, -Basketball und -Eishockey. Ziel ist es, die Anzahl der Mädchen in Vereinen zu steigern. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2023 ein Konzept und eine Förderrichtlinie zur Beschlussfassung im Kulturausschuss zu erarbeiten. Nach Ablauf von drei Jahren sollen die Vereine eine Evaluation vorlegen, inwieweit sie den Anteil von Mädchen im Verein steigern konnten.
    Begründung: In Dortmunder Sportvereinen stehen bei den Mitgliedern im Alter von bis zu 14 Jahren den 33.071 Jungen lediglich 16.031 Mädchen gegenüber. Erweitert bis zur Altersgruppe von 26 Jahren zeigt sich der Gender Gap wie folgt: 59.478 Jungen und 26.282 Mädchen. Im Sinne einer geschlechtergerechten Sportförderung bedarf es deshalb einer gezielten Förderung von Mädchen und Frauen im Breitensport.
  8. Mehr mobile Jugendangebote
    Im Jahr 2023 sollen in Ergänzung zum vorhandenen System der Sportboxen die „spiel- & sportMOBILE“ des SSB in zwei weiteren Aktionsräumen (bislang 5) zum Einsatz kommen. Hierfür werden in 2023 und in 2024 jeweils Mittel in Höhe von 80.000 Euro für Sachbearbeitung und Material sowie zur Erarbeitung eines Konzepts zur künftigen Ansprache von Seniorinnen und Senioren bereitgestellt.
    Begründung: Das spiel- & sportMOBIL bringt – ergänzend zum System der Sportboxen – Sport, Spiel und Bewegung, und somit letzten Endes auch die Förderung der Gesundheit dorthin, wo diese dringend benötigt wird. Ein flexibles Sportangebot, bei dem sich Kinder ausprobieren dürfen, neue Stärken entdecken können und neben körperlichen und motorischen Fähigkeiten, auch soziale Kompetenzen entwickeln – direkt vor der Haustür!
  9. Tierschutzzentrum
    Zur Sanierung des Welpenauslaufs werden dem Tierschutzzentrum über die Sport- und Freizeitbetriebe zusätzlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  10. Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb
    Die Volkshochschule ist mit Sprach- und Integrationskursen der Motor kommunaler Sprachförderung für neue Menschen in Dortmund. Aber: Im Bericht zur EU-Zuwanderung hat die Verwaltung festgestellt, dass es für Zugewanderte aus Südosteuropa faktisch keinen Zugang zu bedarfsgerechten, kostenlosen Sprachkursen gibt, die mit einem Zertifikat abschließen. Betroffen sind davon insbesondere Frauen. Der Spracherwerb ist aber einer der Schlüssel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Laut Verwaltung liegen die Kosten pro Kurs von 20 Personen bei 28.600 (bei 600 Stunden) und 40.900 (bei 900 Stunden). Vor diesem Hintergrund wird zur Fortsetzung des kommunalen Handlungsprogramms Spracherwerb für das Haushaltsjahr 2023 der Zuschuss an die VHS um 200.000 Euro für Sprachkurse von Menschen, die anderweitig nicht anspruchsberechtigt sind, erhöht.
  11. Kriegerdenkmäler im öffentlichen Raum
    Verteilt über das Dortmunder Stadtgebiet existieren rund 50 Kriegerdenkmäler bzw. Denkmäler mit (vor-)kaiserzeitlichem Bezug. Mit Hilfe externer Experten sollen diese erforscht und historisch-kritisch eingeordnet werden und sodann wie von der Verwaltung vorgezeichnet (Drucksache Nr. 24438-22) zu Lernorten werden, indem auf Stelen kurze Texte historisch fundiert aufklären und über einen QR-Code zu vertiefenden Inhalten auf einer eigenen Webseite führen. Zur Umsetzung von zunächst 10 Stelen wird der Etat der Kulturbetriebe um 30.000 Euro erhöht.
  12. Aufwertung des Blücherparks: Umbau des Bolzplatzes
    Der Blücherpark erfüllt für das süd-östliche Hafen-Quartier mit seiner hohen Wohndichte eine wichtige Funktion als Aufenthaltsort, als Ort für Spiel, Spaß und Sport. Zugunsten anderer Bolzplätze in der Nordstadt ist die Instandsetzung des Bolzplatzes Blücherstraße zurückgestellt worden. Dabei kommt gerade in der fußballbegeisterten Nordstadt einem Bolzplatz besondere Bedeutung als Treffpunkt und Sport- und Bewegungsraum für Jung und Alt zu.
    Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Modernisierung des Bolzplatzes Blücherstraße zu einem Kunststoffrasenplatz. Im Rahmen der dafür notwendigen Planungen ist auch die aktuelle Lage des Spielfeldes zu hinterfragen und gegebenenfalls nach optimierenden Lösungen zu suchen. Nach Abschluss der Planungen ist den zuständigen politischen Gremien spätestens im dritten Quartal 2023 ein Ausführungsbeschluss vorzulegen. Für diese und andere Maßnahmen zur Aufwertung des Blücherparks werden 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

ABöOAB

  1. Ordnungsamt: Digitalisierungs- und Zukunftsprojekte
    Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, die bereits erfolgten politischen Beschlüsse zur Digitalisierung der Ordnungsverwaltung sowie weiterer Digitalisierungsprozesse und Zukunftsprojekte (bspw. Scan-Fahrzeuge, Unterstützung Tierschutzbeauftragte, Umsetzung Tierschutzfonds) voranzutreiben. Damit dies auch zeitnah möglich ist, wird eine Stelle eingerichtet und dafür im Haushalt Mittel in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt.
  2. Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes
    Der Kommunale Ordnungsdienst wird um weitere 10 Stellen auf dann insgesamt 74 KOD-Mitarbeiter aufgestockt – zum Einsatz in der Innenstadt und in den Bezirken. Im Haushalt sind dafür die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 650.000 Euro vorzusehen.
    Derzeit sind 64 Stellen beim KOD beschlossen, die in einem 2-Schicht-System arbeiten. Aktuell sind von diesen 64 Stellen nur 57 besetzt. Um die derzeit angespannte Sicherheitssituation in der Innenstadt zu stärken, gleichzeitig aber auch die Bezirke nicht zu vernachlässigen, sind weitere 10 Mitarbeiter einzustellen. Der erste Ausbildungsjahrgang „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ wird dieses Jahr die Ausbildung abschließen und den KOD personell verstärken können. Damit ist erstmals eine Situation erreicht, bei der zusätzliche Stellen im KOD auch zeitnah mit Personal besetzt werden können.
  3. Attraktivität und Sicherheit im Stadtgarten
    Der Stadtgarten in der Dortmunder City soll ein Ort sein, an dem sich die Menschen wohlfühlen. Im Rahmen des vom Rat beauftragten Aktionsplans „Angsträume City“ hat die Stadt bereits erste Maßnahmen für mehr Attraktivität und Sicherheit umgesetzt. Um die Aufenthaltsqualität im Stadtgarten zu steigern, hat die Stadt beispielsweise den Grünschnitt verstärkt und Kontrollen intensiviert. Auch das Theater Dortmund trägt dazu bei, den Stadtgarten zu beleben. Dabei verfolgt das Theater Dortmund erfolgreich einen kreativen Weg. PassantInnen können dort verschiedene Perfomances erleben. Zur Fortsetzung geeigneter kultureller und baulich-technischer Maßnahmen im Stadtgarten werden im Haushalt Mittel in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt.
    Der private Präsenzdienst – bestehend aus 2 Personen – im Stadtgarten, der dort noch bis zum 31.03.2023 installiert ist, wird darüber hinaus für ein weiteres Jahr bestellt. Der Präsenzdienst soll weiterhin in der Zeit von Montag bis Samstag von 19.00 bis 23.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15.00 bis 23.00 Uhr eingesetzt werden. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von rund 120.000 Euro jährlich sind im Haushalt zu berücksichtigen.
  4. Lebensmittelüberwachung Veterinärwesen
    Das kommunale Veterinärwesen erhält zur Umsetzung des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittel sowie der Lebensmittelüberwachung zunächst 2,0 vzv. Personalstellen zusätzlich. Dem ABÖAB und dem APOD wird bis zum 3. Quartal 2023 ein Sachstandsbericht u.a. zur Personalsituation vorgelegt.
  5. Beratung gegen Rechts/BackUp
    BackUp unterstützt Betroffene rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt – sowie Angehörige, FreundInnen und ZeugInnen. Die Beratung ist für Beratungsnehmende kostenlos und kann auch anonym erfolgen. Zur Stärkung der Arbeit in Zeiten von Verschwörungsdenken, QuerdenkerInnen etc. erhält Back-up ab dem Jahr 2023 zusätzlich Mittel in Höhe von 40.000 Euro, abzüglich eventueller zusätzlicher Landesmittel.
  6. Ehrenamtsfonds
    Der Ehrenamtsfonds hat sich als wichtiger Baustein zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Dortmund erwiesen. Durch den Ehrenamtsfonds können Vereine unbürokratische Unterstützung erhalten. In den letzten Jahren wurde der Ehrenamtsfonds jeweils komplett ausgeschöpft. Um die in den Jahren der Pandemie entstandenen Lücken im Ehrenamt in den Stadtbezirken wieder zu schließen und insbesondere kleine Organisation in den Quartieren zu unterstützen, werden für 2023 zusätzlich 20.000 Euro zur Aufstockung des Ehrenamtsfonds bereitgestellt. Eine Evaluation zur Nutzung des Fonds wird dem Bürgerdiensteausschuss im 3. Quartal 2023 vorgelegt.
  7. Kampagne gegen sexuelle Übergriffe
    Trotz der positiven Entwicklung, dass Straftaten im Stadtgebiet abnehmen, bleibt die Anzahl gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung im öffentlichen Raum auf einem zu hohen Niveau. Als präventive Maßnahmen bietet das Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Dortmund in Kooperation mit dem hiesigen Polizeisportverein vor allem Selbstsicherheitskurse für Frauen an. Um diese Maßnahmen der Polizei von städtischer Seite zu ergänzen, bieten sich Kampagnen im öffentlichen Raum an, die Frauen stärken, sich gegen sexuelle Übergriffe zu positionieren und die Ansprache potenziellerTäterInnen weiter bekanntzumachen. Hierzu werden im Haushalt 2023 konsumtive Mittel in Höhe von 60.000 Euro bereitgestellt.
  8. Eco-Toiletten im öffentlichen Raum
    Im Wirkungsmonitor schneiden die öffentlichen Toiletten in Dortmund immer wieder besonders schlecht ab. So gaben die 8.000 befragten Menschen folgende Schulnoten für die Erreichbarkeit beziehungsweise Sauberkeit der öffentlichen Toiletten: Note: 4,53 bzw. 4,33. Keine andere Kategorie wurde schlechter bewertet. Insbesondere von Personengruppen wie Frauen, Menschen mit Behinderungen, SeniorInnen und Menschen, die auf der Straße leben, gibt es Kritik. Um das Angebot öffentlicher Toiletten in der Innenstadt auszuweiten, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 ein Konzept für 10 mögliche Standorte sowie den kalkulierten Betriebskosten ab dem Jahr 2024 zu erstellen und dem AKUSW, ABÖAB, BPN, ASAG, AFBL und Seniorenbeirat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine erste Toilette soll bereits in 2023 als Pilotprojekt umgesetzt werden. Die zu planenden Toiletten sollen für die Nutzenden kostenfrei, barrierefrei und wenn möglich möglichst energieneutral sein. Dafür werden im Haushaltsjahr 2023 200.000 Euro bereitgestellt.
    Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwiefern Behörden und Amtsgebäude der Stadt Dortmund durch bauliche Maßnahmen so verändert werden können, dass öffentliche Toiletten in bestehenden Gebäuden mit einem Außenzugang wie am Düsseldorfer Rathaus versehen werden.
  9. Aktionsplan LSBTIQ
    Der Rat hat bereits den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen und die Erstellung wird durch die Koordinierungsstelle sowie eine externe Agentur vorangetrieben und im Jahr 2023 abgeschlossen. Mit dem Aktionsplan soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Zur Umsetzung des Aktionsplans werden zunächst für den Haushalt 2023 Mittel in Höhe von 100.000 Euro und die Restmittel aus 2022 zur Verfügung gestellt.
  10. Integrationsrat
    Mit Beschluss des Rats, dem Integrationsrat eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, stieg auch der Bedarf im Fördermittelmanagement. Zur Abwicklung des Projektfördermanagements des Integrationsrats wird dem Integrationsrat zunächst eine weitere halbe Personalstelle zur Verfügung gestellt.

Schulausschuss

  1. Verstetigung der Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte
    Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass das mit dem Haushaltsplan 2022 beschlossene Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte innerhalb Dortmunds im 2. Quartal 2023 vorgelegt wird. Von besonderer Bedeutung ist hierbei,
  • dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d. h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur so eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht wird.
  • dass der extrem hohe Planungsaufwand für die Lehrkräfte minimiert wird, indem die Verwaltung mit DSW21 eine unkomplizierte, unbürokratische Lösung für die Anreise vereinbart.
    Die im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beschlossenen Mittel zur Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte in Höhe von 70.000 Euro werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Zusätzlich werden zur Umsetzung des Konzepts 80.000 Euro im Haushalt 2023 eingestellt. In den Jahren 2024 und 2025 werden jeweils 150.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
  1. Schulabsentismus
    Der Schulabsentismus („Schwänzen“) ist in Dortmund in den vergangenen Jahren angestiegen. Die Zahl der durch das Ordnungsamt durchgeführten Bußgeldverfahren hat zugenommen. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen, da eine gute Schulbildung das Fundament für das gesamte Leben darstellt. Der Kontakt- und Beratungsverbund KuBDO ist die einzige spezifische Beratungseinrichtung zum Schulabsentismus in Dortmund. Das Beratungsangebot gilt allerdings erst am dem 7. Schuljahr. Um aktuelle Lücken in der Versorgung zu schließen, ist die Schaffung einer “Fachstelle Schulabsentismus”, die für alle Jahrgangsstufen zuständig ist, notwendig. Im Haushalt sind die dafür notwendigen Mittel in Höhe von jährlich 70.000 Euro einzustellen.
  2. Schulsozialarbeit
    Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms sind zehn zusätzliche Stellen der Schulsozialarbeit an Grundschulen eingerichtet worden. Die Finanzierung über das Land ist gesichert bis zum 31.7.23. Aus fachlicher Sicht ist der Erhält der Stellen auch darüber hinaus notwendig.
    Ab dem Schuljahr 2024/25 soll das Bundesprogramm “Startchancen” starten mit der Ankündigung von 4000 zusätzlichen Schulsozialarbeit-Stellen in benachteiligten Regionen und Quartieren. Darin könnten die erwähnten zehn Stellen aufgehen. Nach jetzigem Stand muss deshalb bis dahin zur Sicherstellung der Stellen eine städtische Finanzierung bis Mitte 2024 greifen.
  3. Förderung der digitalen Teilhabe
    Zur Verbesserung der digitalen Teilhabe werden an ausgewählten Schulen in den Aktionsräumen Soziale Stadt Familienzentren offene Angebote für interessierte Eltern geschaffen. Dafür werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  4. Förderung des Projekts „Lernen neu denken“
    Mit dem innovativen Lernprojekt “Lernen neu denken” sollen coronabedingte Lern- und Entwicklungsrückstände für SchülerInnen in Grundschulen insbesondere mit hohem Sozialindex ausgeglichen werden. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten. Im Schuljahr 2022/23 wird das Projekt an sechs Grundschulen finanziert mit 300.000 Euro aus Mitteln der Dortmund-Stiftung.
    Das Projekt bietet eine echte Verbesserung der Lehr-/Lernsituation an Grundschulen, so dass das Programm zumindest für die 16 Grundschulen, deren Sozialindex bei 6,7, 8 oder 9 liegt, für ein weiteres Schuljahr 2023/24 gesichert werden soll. Dafür werden für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 jeweils 400.000 Euro eingestellt.
  5. FABIDO
    Ausweitung der spezifischen Öffnungszeiten in FABIDO-Kindertageseinrichtungen Die Arbeitswelt wird immer agiler und der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei vielen Eltern immer größer. Entsprechend wichtig ist das Kita-Angebot auch bei der Standortwahl junger Familien. Neben dem allgemeinen Kita-Angebot spielt hierbei auch die Flexibilität der Einrichtungen eine zunehmend große Rolle. Aus diesem Grund werden die Öffnungszeiten an weiteren Kindertagestätten im Stadtgebiet ausgeweitet und den Bedarfen entsprechend angepasst. Ein Konzept mit infrage kommenden Fabido-Einrichtungen und den finanziellen Auswirkungen wird dem Betriebsausschuss Fabido im 2. Quartal 2023 vorgelegt.

ASAG

  1. Unterstützung der Bahnhofsmission
    Die Bahnhofsmission erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro.
    Seit einigen Jahren wird nicht mehr nur die Betreuung verwaister und hilfloser Personen bei der Bahnhofsmission geleistet. Die Mobilität Obdachloser hat deutlich zugenommen und ist noch verstärkt worden durch Migranten, die im Bahnhof stranden. Die dortigen Räume sind so immer mehr zu Aufenthaltsräumen Obdachloser – für einige Stunden – geworden. Da die Anforderung dort nicht mehr aus Eigenmitteln erbracht werden kann, ist eine jährliche Bezuschussung sinnvoll und notwendig.
  2. Finanzielle Hilfe für den Verein „Elterntreff leukämie- und tumorerkrankter Kinder e. V.“
    Der Verein „Elterntreff leukämie- und tumorerkrankter Kinder e.V.“ erhält eine einmalige Finanzierung von 30.000 Euro in 2023.
    Der Elterntreff, der u.a. das Kinder-MRT im Klinikum gefördert hat, finanziert sich seit seiner Gründung im Jahre 1985 ausschließlich aus Spendengeldern. Corona verhinderte, dass der Verein weiterhin öffentlichkeitswirksam tätig sein konnte. So konnten nur wenige Mittel eingeworben werden. Soziale Hilfen für Eltern erkrankter Kinder, welche Nichtbetroffene als selbstverständlich und fälschlich als staatlich finanziert sehen, können so nicht mehr erbracht werden.
  3. SLADO
    Die gestiegenen Ansprüche an die Professionalisierung der Arbeit von SLADO als Dachverband von aktuell 10 Schwulen-, Lesben-, bisexuellen- und Transidentenvereinen und Initiativen in Dortmund sind durch den ehrenamtlichen Vorstand nicht mehr leistbar. Es besteht ein zeitnaher Bedarf für eine angemessene Geschäftsstelle (GeschäftsführerIn (100%), VerbandsreferentIn (50%), Verwaltungskraft (50%)), die Management- und Verwaltungsfunktionen erfüllt und die ehrenamtlichen LSBTIQ-Strukturen unterstützt. Vor diesem Hintergrund werden SLADO zur Schaffung von insgesamt 2 Stellen und der nötigen Sachmittel entsprechende Gelder für 2023 bis einschließlich 2025 zur Verfügung gestellt.
  4. Erweiterte Öffnungszeiten für den Drogenkonsumraum und das Café Kick
    Die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums und des Café Kick werden zur Verbesserung der Situation der drogenabhängigen Menschen, zur Umfeldentlastung und zur Stärkung der auf 72 Stunden/Woche verlängert. Aus dem städtischen Haushalt werden die für die Ausweitung der Öffnungszeiten erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 1,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
  5. Spritzenautomaten
    Spritzenautomaten für drogengebrauchende Menschen retten Leben. Jede saubere Spritze dient dem sichereren Drogenkonsum und verhindert Infektionen. Dazu kommt: Jeder Spritzenautomat enthält auch die Möglichkeit, gebrauchte Spritzen sicher zu entsorgen, statt sie in der Öffentlichkeit liegen zu lassen und damit andere Menschen zu gefährden. Die Aidshilfe fordert deshalb ausdrücklich eine flächendeckende Versorgung mit Spritzenautomaten über das gesamte Stadtgebiet gefordert. Die Verwaltung erstellt gemeinsam mit der AIDS-Hilfe ein entsprechendes Konzept und eine Umsetzungsstrategie, die den zuständigen Fachausschüssen vorgelegt werden.
  6. Grenzenlose Wärme
    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Verein Grenzenlose Wärme – Refugee Relief Work e.v nach räumlichen Möglichkeiten der Ansiedlung eines Warenlagers “Warehouse Dortmund” zu suchen. Das gemeinnützig betriebene Warehouse soll Sachspenden wie Kleidung, Schuhe, Textilien, Wäsche, Haushaltsgegenstände und Retouren von privaten und gewerblichen SpenderInnen annehmen und diese kostenlos privaten und institutionellen Kunden bereitstellen, um Menschen in Dortmund und darüber hinaus zu versorgen (analog des ZESABO in Bonn) In 2023 werden dem Verein für die Anmietung von Räumlichkeiten ein Zuschuss in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  7. Clearingstelle „Gestrandete UnionsbürgerInnen“
    Im HH 2022 waren einmalig 60.000 Euro für das muttersprachliche Clearingverfahren für “gestrandete UnionsbürgerInnen ohne Leistungsansprüche eingestellt worden. Das Projekt Im Rahmen der von einem Trägerverbund getragenen Beratungsstelle “Willkommen Europa” ist gut angelaufen und sollte fortgesetzt werden. Dafür sind im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 70.000 Euro vorzusehen.
  8. Clearingstelle Gesundheit
    Die Finanzierung der Clearingstelle Gesundheit für EU-Zugewanderte (Träger: Soziales Zentrum) ist bis zum 31.03. durch Landesmittel gesichert. Das zuständige Ministerium hat sich aufgeschlossen gezeigt hinsichtlich einer weiteren Finanzierung, erwartet aber eine deutlich stärkere finanzielle Beteiligung der Kommunen ab 2023. Dafür sind im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von jeweils 150.000 Euro vorzusehen. Die kommunalen Mittel werden im Fall der Finanzierung durch das Land entsprechend reduziert.

AKUSW

  1. Fortführung des Schwammstadt-Programms
    Das mit den Haushaltsberatungen 2022 beschlossene Schwammstadt-Programm wird fortgesetzt. Im Haushalt 2023 werden weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, zum 30.06.2023 einen Sachstandsbericht zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt gemäß den bisherigen Gremienbeschlüssen vorzulegen.
  2. Klimafolgeanpassung gestalten
    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel durch Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus dem Masterplan integrierte Klimafolgeanpassung und dem innerstädtischen Durchgrünungskonzept zu intensivieren. Extrem trockene und heiße Sommer in den letzten Jahren erfordern zeitnahes Handeln, um Schäden auszugleichen und auf ähnliche Szenarien in kommenden Sommern vorbereitet zu sein. Folgende Maßnahmen werden im Haushalt 2023 berücksichtigt:

a) Zur Abkühlung stark frequentierter öffentlicher Räume in Hitzeinseln werden 500.000 Euro zusätzlich bereitgestellt, beispielsweise für die Einrichtung von Pocket Parks, zur Fassadenbegrünung, zur Einrichtung von Wasserzerstäubersystemen o.ä.
b) Ist die Pflanzung von Bäumen in ausreichendem Maße nicht möglich, werden alternative Systeme zur Verschattung eingesetzt. Dies ist vor allem beim Boulevard Kampstraße und auf den Plätzen durch den Nutzungsdruck von Märkten und Großveranstaltungen der Fall. Um in den Sommermonaten die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich zu steigern, sollen in der Kombination mit Stadtmöblierung und mobilem Grün Sonnensegel auf Plätzen und Straßen in der Innenstadt eingesetzt werden. Dafür werden 500.000 Euro bereitgestellt.

  1. Förderprogramm Photovoltaikanlagen
    Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2023 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Unterstützung der Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 1.000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Somit kann das Ziel des Ausbaus regenerativer Energien auch kommunal unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der erheblichen Teuerungen durch die derzeitigen Rahmenbedingungen, die der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine mit sich bringt, soll das Programm den Ausbau von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte fördern und unterstützen. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden.
  2. Förderprogramm Dachbegrünung
    Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2023 ein Förderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro für Privathaushalte, die beabsichtigen bzw. durch kommunale Regelung angehalten sind, Dachbegrünungen vorzunehmen. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 1.000 Euro. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Somit soll das klimapolitische Ziel der Verhinderung von Hitzeinseln in der Stadt Dortmund verfolgt werden, in dem möglichst zahlreiche Dächer der Stadt mit Dachbegrünung versehen werden. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden.
  3. Förderprogramm Dachgeschossausbau
    Um kommunal Anreize für Privathaushalte zur Schaffung von zusätzlichen vermietbarem Wohnraum zu setzen, beschließt der Rat der Stadt ein Förderprogramm zum Dachgeschossausbau in Höhe von 1.000.000 Euro. Der maximale Gesamtförderbetrag pro AntragstellerIn beträgt 12.500 Euro. Pro Haushalt wird ein Ausbau gefördert. Das Programm sollte so gestaltet werden, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 75.000 Euro für Ledige und bis zu 150.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden können. Vor dem Hintergrund, dass ca. 70 % der Eigentümer in Dortmund Privatleute sind, soll dieser Anreiz diesen Personenkreis animieren, Dachgeschossausbauten vorzunehmen, die nach Fertigstellung dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen durch Umschichtungen im Haushalt aus den Töpfen Straßensanierung/ Kanalbau/Sanierung entnommen werden, da diese nach wie vor nicht umfänglich verausgabt werden. Das Programm soll nach einer Evaluierung ggf. in den kommenden Jahren verstetigt werden. Das Programm ist auf private Eigentümer beschränkt. Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  4. Förderung energetische Sanierung
    Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Energieverbrauch insbesondere von Bestandsgebäuden drastisch gesenkt werden. Die Stadt Dortmund bietet schon jetzt finanzielle Anreize für die unterschiedlichen Dortmunder AkteurInnen, um klimafreundliche Investitionen voranzutreiben und stellt Fördermittel für klimaschutzrelevante Maßnahmen sowie für Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung bereit. Die Förderangebote sollen weiter ausgebaut werden, um die Sanierungsrate privater Gebäude weiter zu erhöhen und somit die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken. Für den Ausbau der kommunalen Förderangebote zur energetischen Sanierung sowie Modernisierung von Mietwohngebäuden werden 500.000 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Stadt fördert damit künftig die folgenden weiteren Themengebiete:
    a) Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle,
    b) die effiziente Nutzung von Heizung und Lüftung (Wärmerückgewinnung)
    c) den Einbau solarthermischer Anlagen.
    Der maximale Förderbetrag pro Themengebiet beträgt 5.000,00 Euro. Die kommunale Förderung darf nicht förderschädlich für ebenfalls mögliche Landes- oder Bundesförderung sein
  5. Fortsetzung Förderprogramm Geothermie
    Die vom Rat beschlossene Förderung für die Nutzung von Geothermie wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Im Haushalt sind dafür Mittel in Höhe von 250.000 Euro vorzusehen.
  6. Erhöhte Wirtschaftlichkeit städtischer Photovoltaikanlagen
    Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude zur Eigenstromnutzung weiter voranzutreiben. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der städtischen Photovoltaikanlagen werden im städtischen Haushalt 500.000 Euro für den Aufbau von Speichersystemen zur Verfügung gestellt.
  7. Energetisches Quartierskonzept
    Zusammen mit geeigneten städtischen Töchtern und weiteren AkteurInnen soll entsprechend dem Handlungsfeld Erneuerbare Energien (EE4) ein Pilotvorhaben in Kooperation mit Dortmunder Forschungseinrichtungen zur Anwendung klimafreundlicher Technologien initiiert werden. Das 2023 identifizierte Quartier sollte neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen einbeziehen. Die Kriterien zur Identifikation und die Umsetzungsidee des Bestandsquartiers werden mit der Politik abgestimmt.
    Begründung: Für den Gebäudebestand ist die Energieversorgung mit Wärme nach Sanierung der Gebäudehülle zentraler Baustein der Energiewende und damit wichtige Aufgabe auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2035. Erfolgversprechender als die Betrachtung einzelner Gebäude sind dabei abgestimmte Versorgungskonzepte für ganze Quartiere. Analog zum Beispiel Zoo sollen bislang nicht genutzte Möglichkeiten, insbesondere Geothermie, zum Einsatz kommen. Das aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzte Projekt am Zoo wurde mit einem Innovationspreis ausgezeichnet.
  8. BewohnerInnenparkzonen
    Die durch Parkraummanagement erfassten Bereiche in Dortmund sollen generell ausgeweitet werden. Das gilt für den Einbezug weiterer Bereiche, wie beispielweise Stadtbezirkszentren oder Gewerbegebiete, vor allem aber für das BewohnerInnenparken. Für die Einrichtung und den Betrieb mindestens zwei weiterer BewohnerInnenparkzonen pro Jahr werden im Tiefbauamt zwei weitere Stellen eingerichtet.
    Begründung: BewohnerInnenparkzonen helfen, den Parksuchverkehr und damit die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Im innerstädtischen Bereich können neue Parkregelungen zudem PendlerInnen motivieren, auf den ÖPNV und das Fahrrad umzusteigen und so zur Verbesserung des Umweltverbundes beim Modal Split beitragen.
  9. Erstellung eines Konzepts für gesunde, nachhaltige Verpflegung an Schulen
    Die Schulverpflegung ist leider nicht so zentral organisiert wie in den Kindergärten von FABIDO. Weil aktuell keine stadtweit abgestimmte Strategie für die Verpflegung von SchülerInnen (bei zunehmendem Ganztagsunterricht) besteht, wird die Verwaltung beauftragt, standortübergreifend bestehende Kapazitäten und Ausbaumöglichkeiten für die Verpflegung von SchülerInnen an allen öffentlichen Dortmunder Schulen zu analysieren. Diese Analyse kann die weitere Entscheidung über den Ausbau von Küchen, Logistikketten, gesunde und nachhaltige Beschaffung vorbereiten. Hierbei sind Fördermöglichkeiten über das Förderprogramm für Kantinen und Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des “Bundesprogramms ökologischer Landbau (BÖL)” zu prüfen.
  10. Zwischennutzung von Leerständen
    Der Einzelhandel steht schon länger vor einem tiefgreifenden Wandel, der durch die Corona-Pandemie nochmal verstärkt wurde. Gleichzeitig finden Dortmunds Kreative kaum geeignete Räume für Produktion, Präsentation und Handel. Die Stadt Dortmund legt deshalb einen Fonds für kreative Zwischennutzungen in Höhe von 100.000 Euro für 2023 ff auf. Ziel ist es, kulturelle und kreative Zwischennutzungen von leerstehenden Einzelhandelsflächen in der Innenstadt und den Stadtteilzentren zu sehr günstigen Konditionen zu ermöglichen und dadurch Leerstandskosten zu minimieren – von der Kunstausstellung bis zum Pop-up-Store. Zur Umsetzung dienen Beispiele in anderen Städten wie Frankfurt, Hamburg, Münster oder Paris.
    Die Koordinierung des übernimmt das Amt für Stadterneuerung zusammen mit der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung ist aufgerufen, hierfür entsprechende Fördermittel zu akquirieren.

APOD

  1. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung
    Im Rahmen des erforderlichen Anzeigeverfahrens gegenüber der Kommunalaufsicht hat die Bezirksregierung Arnsberg die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erneut mit dem Hinweis auf die Ausdehnung der Planstellen bei der Stadt Dortmund kommentiert. Der Regierungspräsident stellte fest, dass sich die Zahl der Stellen seit 2018 um 989 erhöht habe und mahnte in seinem Schreiben vom 10. Februar 2022: „Wie Sie wissen, erschwert eine solche Entwicklung die Erreichung von ausgeglichenen Haushalten und schränkt die finanzielle und damit operative Handlungsfähigkeit der Stadt über längere Zeiträume ein, und dies in ungewissen Zeiten bei zunehmenden Innovationsbedarfen.“ Zur Vermeidung eines weiteren Stellenaufwuchses hat der Rat der Stadt Dortmund Beschlüsse gefasst, die von der Verwaltung mit der Vorlage der sogenannten „Tool-Box“ zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung (Drucksache-Nr.:24612-22) aufgegriffen werden. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die „Tool-Box“ als Steuerungsinstrument. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt die damit inzwischen eingezogene grundsätzliche „Bremse“ für weitere Stellenzuwächse auf ein jährliches Maximalmaß von in der Regel 100 neuen Planstellen, das gegebenenfalls um weitere 100 Stellen auf eine Obergrenze von maximal 200 neuen Planstellen ausgedehnt werden kann, sofern die jeweilige Haushaltssituation dies erlaubt und die zusätzlichen Stellen durch veränderte Aufgabenanforderungen gerechtfertigt sind. Der Rat erwartet die Einhaltung der Obergrenze unter den definierten Ausnahmen, wie z. B. refinanzierte Planstellen. Dazu ist bei unterjährigen Vorlagen, die die Einrichtung neuer Stellen vorsehen, der noch verbleibende „Tool-Box-Deckel“ zu benennen.
  2. Förderung Piksl Labor
    Für den Erhalt der kostenfreien offenen Sprechstunde zur Gewährleistung digitaler Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen wird dem Dortmunder Piksl Labor in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 ein jährlicher Zuschuss von 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt gewährt.

Begründung:
Immer noch sind ca. 90.000 Menschen in Dortmund digital abgehängt. Dies trifft insbesondere auf ältere, beeinträchtigte und sozial benachteiligte Menschen zu. Das niedrigschwellige und kostenfreie Angebot des Piksl Labors, mit ExpertInnen in eigener Sache, kann hier Abhilfe schaffen. Das Projekt ist auch im Masterplan Wissenschaft verankert.

  1. Fortschreibung Inklusionsplan
    Für die Fortschreibung des Inklusionsplans werden in 2023 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dem Plan soll zukünftig eine Orientierung an Lebensphasen (Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene) zugrunde gelegt werden. Für die Fortschreibung wird eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen der Einrichtungen der Behindertenhilfe, des BPN, der Politik und der Verwaltung gebildet.

Begründung:
Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch in Deutschland rechtsverbindlich ist. Darüber hinaus ist Inklusion aber eine Frage der Haltung, aus der die nötigen Handlungen resultieren. Einige Bereiche wurden in dem Aktionsplan 2020 zunächst zurückgestellt. Eine Aktualisierung und Fortschreibung jetzt nötig.

AWBEWF

  1. One-Stop-Shop für Handwerk und Mittelstand
    Das Deutsche Handwerk schlägt neben zahlreichen bundespolitischen Maßnahmen auch sogenannte digitale Ökosysteme vor. Ein digitales Ökosystem kann sowohl eine geschlossene als auch offene Lösung sein. Es stellt jedoch immer verschiedene Services bereit.
    Mit der Idee eines One-Stop-Shops soll solch ein digitales Ökosystem für das Handwerk für eine erfolgreiche Klimawende konzipiert werden. Dringend erforderlich für die gebäudetechnischen und Ausbauhandwerke ist eine optimale und digitale Vernetzung von Handwerk und weiteren beteiligten Personen wie Energieberatende, Genehmigungsbehörden und fördermittelgebenden Stellen im dlze, um effizient und fachübergreifend zusammenarbeiten zu können. Zur Umsetzung des Beschlusses DS 24923-22 für Zielgruppen-Konzepte “Gründung” und “Handwerk” werden konsumtive Mittel in Höhe von insgesamt 125.000Euro eingestellt. Der Rat der Stadt erwartet eine finanzielle Beteiligung des Handwerks und der IHK.
  2. DiverseCity Kongress
    Aus einem Projekt für Stadtverwaltungen hat sich ein flexibles Format entwickelt, mit dem der Völklinger Kreis Unternehmen, Kommunen und Verbände bei der Entwicklung ihres ganzheitlichen Diversity Managements unterstützt. Ab dem Jahr 2023 soll der DiverseCity-Kongress in Dortmund durch die Wirtschaftsförderung Dortmund umgesetzt werden. Die nötigen Mittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr werden aus dem Budget der Wirtschaftsförderung finanziert.
  3. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen
    Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wurde deshalb durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen sowie fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert. Um Unternehmen bei der Zertifizierung bzw. Aufstellung von Gemeinwohlbilanzen zu unterstützen, soll die Wirtschaftsförderung KMU einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro gewähren. Für das Haushaltsjahr 2023 sind die Mittel aus dem Etat der Wirtschaftsförderung zu finanzieren. Zum 3. Quartal 2023 wird ein erster Erfahrungs- und Umsetzungsbericht zur Evaluation des Projekts vorgelegt.
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