Haushaltssperre als Vorsichtsmaßnahme 

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Der Rat hat am Donnerstag im Nachgang die vom Oberbürgermeister und Kämmerer Anfang des Jahres verhängte Haushaltssperre bis zum 31.3. zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Sperre sind Unwägbarkeiten im Jahresabschluss sowie Unsicherheiten in Bezug auf eine mögliche nicht kostendeckende Festbetragsberechnung der Krankenkassen im Rettungsdienst. 

De facto gibt es an fast jedem Jahresanfang eine Haushaltssperre, sie heißt nur nicht so. Denn zu Beginn jeden Jahres muss ein verabschiedeter neuer Haushalt zunächst durch die Bezirksregierung freigegeben werden.  Durch den Doppelhaushalt 2025/26 fällt diese Genehmigungs- und Sparphase in diesem Jahr weg. Der Kämmerer holt sie sich nun durch die Haushaltssperre zurück. Es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme bis zum 31.03., die vielleicht auch früher wieder aufgelöst werden kann.  

Wichtig ist, dass trotz der Haushaltssperre alle Zahlungen gesichert sind, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Haushaltssperre nicht dazu dienen darf, politische Beschlüsse auf diesem Weg auszuhebeln. Die Haushaltssperre ist auch noch einmal ein deutlicher Hinweis darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Städte und Gemeinden durch Bund und Land dramatisch und schnell ändern müssen.  

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