die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und DIE LINKE+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bitten um dessen Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 11. Mai 2023:
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 23. März 2023 damit beauftragt (Drucksache Nr. 20482-23/2), das seit Jahren geforderte Konzept für die Umsetzung des Ansatzes Housing First in Dortmund vorzulegen (Ratsbeschluss vom 20.05.2021, Drucksache Nr. 19680-21-E1).
- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 20482-23/2) und den darin vorgeschlagenen Weg, Housing First mit einer Ausschreibung in die Umsetzung zu bringen, zur Kenntnis. Des Weiteren nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Gewinnung und Bereitstellung geeigneten Wohnraums die zentrale Herausforderung bei der Umsetzung von Housing First in Dortmund ist. Dass dies möglich ist, zeigt auch die Stellungnahme der DSG in der vorletzten Sitzung des AKUSW, die auch dem ASAG zur Kenntnis gegeben wurde. Dort heißt es zum Tagesordnungspunkt Wohnraumvorhalteprogramm (Drucksache Nr.: 27281-23-E1/1), dass „grundsätzlich die Möglichkeit besteht, in Abstimmung mit und in Voraussetzung eines Betreuungskonzeptes durch das Sozialamt der Stadt Dortmund, einzelne Wohneinheiten dahingehend zu prüfen, diese als Housing-First-Wohnung zuzuordnen.“. Auch das Planungsamt weist auf die Möglichkeit hin, mit Hilfe des Baulückenkatasters perspektivisch in den Bau auch für künftige Wohnungen für Housing First zu kommen, ohne langwierige Bauplanverfahren abwarten zu müssen, so dass sich auch hier Möglichkeiten für eine Konzepterstellung bieten.
- Der Rat stellt fest, dass die Verwaltung, anders als gefordert, nach wie vor kein lösungsorientiertes Gesamtkonzept für eine innovative und erfolgversprechende Ergänzung der Dortmund Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First vorgelegt hat.
- Der Rat erwartet keine weiteren Stellungnahmen der Verwaltung, die Umsetzungsprobleme beschreiben, sondern die kurzfristige Vorlage des seit zwei Jahren geforderten Housing First-Konzepts, das Lösungswege erarbeitet, bewertet und den politischen Gremien vorschlägt und damit eine Grundlage schafft für den vom Rat beschlossenen Modellversuch. Dies gilt insbesondere für die Frage der Wohnungsakquise und dies vor allem mit Blick auf die Schaffung von Anreizen für den privaten Wohnungssektor, Wohnungen für Housing First zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist mindestens quartalsweise über den aktuellen Stand und weitere Schritte zu informieren.
- Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DOGEWO21 auf, aus ihrem mehr als 16.000 Wohnungen umfassenden Wohnungsbestand kurzfristig 3 Wohnungen für das vom Rat beauftragte Modellprojekt zur Erprobung des Housing First-Ansatzes in Dortmund zur Verfügung zu stellen. Und insbesondere auf eine Schufa Auskunft zu verzichten. Die Verwaltung wird mit Nachdruck aufgefordert die Nutzung der umfangreichen Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungen der DOGEWO für die weiteren benötigten Wohnheiten zur Umsetzung der Beschlusslage (Drucksache Nr. 27281-23-E1/1) zu Housing First zu prüfen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat von DOGEWO21 ist diese Aufforderung unmittelbar durch die Verwaltung mitzuteilen.
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, aus dem Wohnungsbestand des Wohnraumvorhalteprogramms ebenfalls 3 Wohnungen für das vom Rat beschlossene Modellprojekt spätestens zu Beginn des dritten Quartals 2023 zur Erprobung des Housing First-Ansatzes in Dortmund bereitzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist zu jeder Sitzung bis zur Umsetzung über den aktuellen Entwicklungsstand zu informieren.