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20. August 2021

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

  1. Neben den in Dortmund bisher bestehenden zwei Schwerpunkthallen für Rollstuhlsport werden zeitnah zwei weitere Sporthallen als inklusive Sportstätten geschaffen. Die derzeit in Planung befindlichen Sporthallen sind dabei auf sozialräumlich geeignete Standorte für inklusive Sportangebote zu überprüfen und zu bewerten. Eine entsprechende Auswertung wird dem AKSF im ersten Quartal 2022 vorgelegt. Die Einbindung des BPN zur Gestaltung der Hallen wird schon in der Planungsphase sichergestellt.
  2. Die Schwerpunkthallen für Rollstuhlsport an der Martin-Luther-King-Gesamtschule und der Gesamtschule Gartenstadt werden in Bezug auf die Sanitärräume und der Lagermöglichkeiten für Hilfsmittel und Sportgeräte überarbeitet und aufgewertet.  
  3. Die Verwaltung aktualisiert und ergänzt die seit 2006 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk (BPN), den beteiligten Fachbereichen der Verwaltung, der Sportwelt gGmbH und dem Stadtsportbund Dortmund e.V. zu barrierefreien Sportstätten zur “Kooperationsvereinbarung Inklusive Sportstätten” und stellt die Anwendung der Vereinbarung bei allen Baumaßnahmen im Sportbereich verbindlich sicher.
  4. Ferner bitten wir die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem BPN, den Vertreter*innen der Sportverbände und -vereine und unter Berücksichtigung der aktualisierten Kooperationsvereinbarung ein Konzept zur Implementierung geeigneter Rahmenbedingungen für die inklusive Nutzung von Sporthallen, sowohl für Sportler*innen als auch für Zuschauer*innen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die besonderen Bedarfe für inklusiven Sport bei der baulichen Planung und Belegung der Sporthallen zu berücksichtigen und langfristig zu etablieren. Das Konzept wird dem AKSF nach Erstellung zur Kenntnis vorgelegt.

 
Begründung:
Aktuell entstehen in Dortmund viele neue Sporthallen, bzw. werden Hallen saniert. Das ist eine große Chance, um das Angebot an inklusiven Möglichkeiten im Sport auszuweiten und zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die über die in der Landessbauordnungen definierten Vorgaben zur Barrierefreiheit hinausgehen. In dem Zusammenhang soll die Möglichkeit genutzt werden, weitere Hallen als inklusive Sportstätten einzurichten. Langfristig besteht durch den Bau weiterer inklusiver Sportstätten die Möglichkeit, dass Sportvereine entsprechende Angebote schaffen und Sportler*innen wohnortnah inklusive Möglichkeiten nutzen können.

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