Jugendamtsmitarbeiter soll Gelder in eigene Tasche gelenkt haben

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Zur Berichterstattung „Jugendamtsmitarbeiter soll Gelder in eigene Tasche gelenkt haben“ äußert sich Christoph Neumann, Fraktionssprecher der GRÜNEN und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss: 

„Vieles ist nach momentanem Stand und der Berichterstattung noch unklar.  Wir wissen aktuell nicht, um welche konkreten Verkäufe innerhalb der Verwaltung es sich durch die Nebentätigkeit des Mitarbeiters des Jugendamts gehandelt hat. Wir wissen nicht, wie die Geschäfte konkret zustande gekommen sind und ob und wie hoch ein eventueller finanzieller Schaden ist. Das macht eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. Nebentätigkeiten sind zwar erlaubt, dürfen aber nicht mit der Diensttätigkeit in Konflikt stehen. Gut ist allerdings, dass die verwaltungsinternen Kontrollmechanismen anscheinend gewirkt haben und der Vorgang bemerkt worden ist und nun geprüft wird. 

Wir erwarten, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses den gesamten Vorgang sowie notwendige Konsequenzen darstellt und erläutert. In diesem Zusammenhang werden wir uns auch die Regelungen der Nebentätigkeitsverordnung noch einmal vorstellen und auf eventuelle Lücken prüfen lassen.  Bis zur endgültigen Klärung sollte der entsprechende Mitarbeiter vom Dienst freigestellt bleiben.” 

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