Die CDU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt, dass der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Paragraph 2, Absatz 7 der Geschäftsordnung der Dortmunder Kinderkommission wie folgt zu ergänzen:
„Die von den Ratsfraktionen benannten Mitglieder wählen bei Bedarf aus den vom Schulausschuss entsandten Mitgliedern eine/einen stellvertretende/n Vorsitzende/n. Diese/dieser leitet die Sitzungen der Kinderkommission im Verhinderungsfall der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie. Das Hausrecht wird durch die/den Vorsitzende/n ausgeübt.“
Paragraph 5, Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Gemäß der Leitlinie des „Primats der Politik“ sollten Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Ausübung des Hausrechts in politischen Gremien immer aus den Reihen der politischen VertreterInnen besetzt/ausgeübt werden.
Während der Geschäftsordnungsentwurf beim Vorsitz richtigerweise auf den Ratsbeschluss vom 12. Mai 2022 verweist, bleibt die Frage des stellvertretenden Vorsitzes offen. Auch aufgrund von Erfahrungen in Ausschusssitzungen sollte die Geschäftsordnung hierzu eine Vorgehensweise beinhalten. Da der Vorsitz des Schulausschusses nicht ex officio Mitglied der Kinderkommission ist, kann ein Automatismus wie beim AKJF-Vorsitz nicht greifen.
Die in Paragraph 5, Absatz 3 genannte Moderationsfunktion und Ausübung des Hausrechts durch die geschäftsführende Stelle widerspricht den Gepflogenheiten des Primats der Politik. Der Absatz ist zu streichen, da die Ausübung des Hausrechts mit der Änderung von Paragraph 2, Absatz 7 beim Vorsitz liegt.