Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie wirkt sich die beschlossene Erhöhung der Betriebskostenpauschale für Kindertagespflegepersonen auf den zusätzlich gezahlten Erziehungsbeitrag bzw. insgesamt auf die Vergütung von Kindertagespflegepersonen konkret aus?
2) Muss die Erhöhung der Betriebskostenpauschale rechtlich zwangsläufig zu einer Reduzierung des Erziehungsbeitrags führen?
3) Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die Höhe der laufenden Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in vergleichbaren Städten in NRW?
4) Wie wird dort die Erhöhung der Betriebskostenpauschale mit dem Erziehungsbeitrag verrechnet bzw. kam es dort insgesamt zu einer Erhöhung der laufenden Geldleistungen?
Begründung:
AKJF und Rat haben vor den Sommerferien mit der Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege rückwirkend die Erhöhung der Betriebskostenpauschale beschlossen. Neben der steuerfreien Pauschale erhalten Kindertagespflegepersonen zusätzlich einen sogenannten Erziehungsbeitrag. Dieser Erziehungsbeitrag ist mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale entsprechend gesenkt worden