Die Fraktionen von B90/Die GRÜNEN und SPD im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Rat bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
- Bezugnehmend auf das Prüfergebnis der Verwaltung zur Einführung von Kennzahlen zur Bewertung der Klimarelevanz von Vorlagen (s. Antwort der Verwaltung im AKUSW vom 24.04.2024) fordert der Rat die Verwaltung auf, ein entsprechendes Vorgehen für die gesamte Stadtverwaltung zu erarbeiten, um die Auswirkungen von Ratsentscheidungen mit Klimarelevanz weiter inhaltlich zu qualifizieren.
- Zu diesem Zweck sollen wesentliche, klimarelevante Verwaltungsvorlagen zukünftig unter der Überschrift “Klimarelevanz” sowohl die Aspekte des Klimaschutzes als auch die Aspekte der Klimafolgenanpassung wie von der Verwaltung vorgeschlagen, schematisch, übersichtlich und zweckdienlich darstellen, damit der Politik die Folgen der Entscheidung und möglicher Alternativen nachvollziehbarer kommuniziert werden.
- Zu den Aspekten der Klimafolgenanpassung soll unter anderem aufgezeigt werden, wie bei der Planung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (u.a. in den Bereichen Kanalbau, Straßenbau, Landschaftsbau, Sanierung und Umbau von Quartieren) folgende Punkte systematisch berücksichtigt werden:
a. Auswirkungen der Bauvorhaben auf die örtlichen Überflutungs- und Hochwasserrisiken sowie den natürlichen Wasserkreislauf und
b. Auswirkungen der Bauvorhaben auf die örtliche Hitzebelastung.
- Das Ergebnis der Prüfung soll dem AKUSW und dem Rat bis zum II. Quartal 2025 vorgelegt werden.
Begründung:
Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Auswirkungen von Ratsentscheidungen auf das Klima in den Verwaltungsvorlagen berücksichtigt und dargestellt werden, um eine Abwägung und Priorisierung pro Klimaschutz zu ermöglichen (DS-Nr. 14657-19). In einem weiteren Antrag vom 09.11.2021 (DS 22765-21-E1) wurde die Verwaltung aufgefordert, das Verfahren weiter zu qualifizieren. Die Verwaltungsantwort zum Umsetzungsstand des Prüfauftrags legt dar, dass „für die Qualität der Aussagen der Klimarelevanz und deren Umsetzung (…) die Fachbereiche selbst verantwortlich“ sind. Mit den bis dato in Vorlagen dargestellten Auswirkungen der „Klimarelevanz“ sei eine tatsächliche Beurteilung der Auswirkungen nicht in der gewünschten, zielführenden Weise möglich.
Ein nachvollziehbares systematisches Vorgehen ist jedoch für die immer wichtiger werdende vorausschauende Steuerung in Richtung Klimaneutralität und Anpassung an die Klimakrise für die Entscheidungen der Politik eine wesentliche Voraussetzung. Im Prüfergebnis der Verwaltung heißt es deshalb: “Die Beschreibungen und Begründungen der Klimarelevanz sind so zu gestalten, dass sie nachvollziehbar und verständlich bleiben. Auch wenn vorangegangen eine umfangreiche Betrachtung und Berechnung stattgefunden hat, ist das Ergebnis zusammenfassend zu beschreiben”.
Die Aspekte “Klimaschutz” und “Klimafolgenanpassung” sind zudem eigens zu bearbeiten und sollen zukünftig in der Verwaltung vereinheitlicht und systematisiert werden. Die gewünschte Qualifizierung der Klimarelevanz sollte dabei den Handlungsrahmen des Handlungsprogramms Klima-Luft und des Klimaanpassungskonzepts MiKaDo berücksichtigen.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt am 22.09.2022 das „Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und den zugehörigen Krisenmanagements der Stadt Dortmund“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen beauftragt (Drucksache Nr. 25087-22). Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt zudem die Weiterentwicklung der Siedlungsentwässerung mit den Prämissen einer Stärkung der Klimaresilienz und des Ausbaus des natürlichen Wasserkreislaufs entsprechend des Prinzips „Schwammstadt“ beschlossen (Drucksache Nr. 32950-23). Aus beiden Vorlagen ergeben sich Handlungsaufträge für die Verwaltung, die es insbesondere bei Bauvorhaben umzusetzen gilt. Ein systematisches Vorgehen dazu, wie wasserwirtschaftliche Prinzipien mit dem Ziel des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge bei der Vorbereitung von Entscheidungen der Stadt berücksichtigt werden können, wurde allerdings bislang nicht entwickelt. Diese Belange sollen ebenfalls eine Berücksichtigung finden.
Das Vorgehen soll gleichzeitig zweckmäßig bleiben, beispielsweise über die Anwendung auf wesentliche klimarelevante Vorlagen (wie den Hoch- und Tiefbau oder Bauleitplanung). Bei Bedarf kann die Information je Fachbereich um einzelne fachspezifische Aussagen ergänzt werden.