Kommunale Arbeitsmarktstrategie

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5. Juni 2023

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: 

Die Verwaltung wird gebeten, den zuständigen Ausschüssen einen aktualisierten 2. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 vorzulegen. 

Dabei bitten wir insbesondere um die Berücksichtigung der folgenden Punkte: 

  • Entwicklung des neu eingerichteten Expert*innenkreises “Zukunft der Arbeit”  
  • Bisherige Erfahrungen mit der hälftigen Aufteilung der Stelle der KAS-Koordination auf das Dezernat des Oberbürgermeisters und das Sozialdezernat – Auflistung der jeweiligen Aufgabengebiete sowie der Leitungs- und Weisungsfunktionen 
  • Evaluierung der Sprinter-Lehrgänge der VHS im Modul “Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse”  
  • Aktueller Stand der Kommunalen Beschäftigungsförderung nach §16 i und §16e SGBII 
  • Ergebnisse der Post-Corona-Befragung von Dortmunder Unternehmen, arbeitslosen/langzeitarbeitslosen Menschen sowie Abschlussklassen der Dortmunder Schulen 

Begründung: 

Die Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 verfolgt das Ziel, einen Beitrag zu leisten, um die Arbeitslosenquote in diesem Jahrzehnt dauerhaft auf unter 8 Prozent zu senken. Die KAS 2020-2030 soll sich dabei weiterhin auf folgende Punkte fokussieren: 

• die Prävention und Bekämpfung von Ursachen und Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Jugendarbeitslosigkeit durch eine Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und ein aufeinander abgestimmtes, stadtweites und sozialräumliches Übergangsmanagement Schule-Beruf, 

• den weiteren Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit einer Zielzahl von 300.000 Personen bis zum Jahr 2030, 

• das Aufschließen neuer Arbeit, insbesondere für die Zielgruppe der An- und Ungelernten sowie die Senkung der SGB II-Quote insgesamt. 

Zentrale Zielgruppen der KAS 2020-2030 sind in diesem Kontext insbesondere benachteiligte, bedürftige Personengruppen sowie erwerbsfähige Leistungsbeziehende. Grundsätzliches Ziel ist es dabei, die Vermittlungsfähigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für diese Zielgruppen zu steigern und die Integration noch zielführender zu begleiten. 

Der 1. Sachstandsbericht stammt aus Mai 2022. Um eine kontinuierliche politische Begleitung der KAS zu gewährleisten, ist eine Aktualisierung notwendig.  

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