Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Das in der Vorlage „Einrichtung einer Ombudsperson Wohnen und Teilhabe gemäß §16 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 32916-23) aufgeführte Aufgabenspektrum der kommunalen Ombudspersonen wird um die Bereiche „Gewaltprävention“ sowie „Beobachtung und Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 8a WTG“ erweitert.
Begründung:
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10. die oben genannte Vorlage zur Kenntnis genommen. In der Auflistung des Aufgabenbereichs fehlen die Bereiche „Gewaltprävention“ sowie „Beobachtung und Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 8a WTG“ fehlt. In der Sitzung des Inklusionsbeirates NRW am 10.11. ist explizit darauf hingewiesen worden, dass diese Bereiche in das Aufgabenspektrum aufzunehmen sind.
Das Behindertenpolitische Netzwerk wird die Vorlage erst in seiner Sitzung im Februar 2024 beraten. Es ergibt Sinn, die Vorlage bis dahin entsprechend zu erweitern.