Mit einem Beschluss des Rates im Mai 2021 (DS-Nr.: 20976-21) wurden die städtischen Unternehmen aufgefordert, ihre Bilanzen um Angaben zu Nachhaltigkeitszertifikaten und um Kennzahlen der Gemeinwohl-Bilanz zu ergänzen. Erstmalig sollte die Gemeinwohl-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2022 im Beteiligungsbericht 2022/2023 ausgewiesen werden.
Die Einführung einer Gemeinwohl-Bilanz nach den Grundsätzen der Gemeinwohlökonomie wurde von der DSW21 und ihren Töchtern abgelehnt. Gleichwohl wurde darauf hingewiesen (Zitat aus dem Anschreiben vom 08.07.2022), dass die DSW21 aber die Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) umsetzen wird:
„Der DSW21-Konzern hat damit begonnen, sich auf diese Vorgaben der EU anhand der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN-SDGs) auszurichten. Bis zur endgültigen Festlegung der CSRD wird DSW21 dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) folgen und diesen umsetzen. Der DNK unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. […]“
Im aktuell vorliegenden Kommunalwirtschaftsbericht liegen allerdings weiterhin keine Angaben zur Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie bei DSW21 und deren Töchter vor.
In dem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des bisher nicht umgesetzten Ratsbeschlusses bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN die Beteiligungsverwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten in städtischen Beteiligungen.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Inwieweit weisen städtische Unternehmen schon jetzt ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit, z.B. durch Nachhaltigkeitszertifikate, aus?
- Wie bereiten sich die städtischen Unternehmen auf die anstehende Anwendungspflicht der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als europaweit geltenden, einheitlichen Standard zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vor?
- Wie kann die Aufnahme der Berichterstattung für den nächsten Kommunalwirtschaftsbericht gesichert werden?
- Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses bei den anderen städtischen Unternehmen?
Die Beantwortung der Fragen soll auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft erfolgen.