Kostenloser Personalausweis für Obdachlose

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25. April 2023

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Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Gebühren für die Ausstellung eines (vorläufigen) Personalausweises für obdachlose Menschen ab dem 01. Januar 2024 aufzuheben und ein noch zu erarbeitendes Umsetzungskonzept dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit beizeiten vorzustellen.

Begründung

Ein Personalausweis ist zehn Jahre gültig und kostet derzeit 37 Euro – Geld, das wohnungslose oder obdachlose Menschen häufig nicht haben. Ohne gültige Ausweisdokumente stehen sie aber vor diversen weiteren Hürden: Das Dokument benötige sie, um Sozialleistungen zu beantragen, eine Wohnung oder einen Ewerbsarbeitsplatz zu suchen.

1.666 Menschen sind laut einer Statistik des Landesarbeitsministeriums aus dem Jahr 2020 in Dortmund obdachlos gewesen (Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung des MAGS). Selbst unter der Annahme, dass sämtliche oddachlose Menschen entsprechend der Gültigkeit eines Personalausweises alle 10 Jahre einen neuen Personalausweis beantragen, belaufen sich die Kosten für eine Gebührenfreiheit auf maximal rund 61.642 Euro auf zehn Jahre verteilt. Die jährlichen Kosten entsprechen also maximal etwa 6.164 Euro.

Da die Kosten gering sind, wird die Verwaltung gebeten, die Gebührenfreiheit für obdachlose Menschen über die bestehenden Wirtschaftspläne umzusetzen. Als Beispiel dient ebenfalls die Stadt Bremen, die eine Gebührenfreiheit beschlossen hat und hierfür je Haushaltsjahr etwa 8.000 € eingeplant hat.

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