Mietzahlungen von Vereinen und Organisationen

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25. April 2023

Am 24.06.2021 hat der Rat aufgrund der Anpassung an das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eine Neuregelung der Veranlagung von Vereinen und Organisationen zur Zahlung von Mieten und Nebenkosten für die Nutzung städtischer Gebäude (DS-Nr: 19960-21, nö) beschlossen. Diese sollte sowohl für Neuverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse angewendet werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umstellung der Mietverträge und insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Die neuen Mietbedingungen sollten ab dem 01.01.2022 bei Neuabschluss von Verträgen und bestehenden Verträgen angewendet werden.
    Wie viele der Alt-Verträge wurden seitdem auf die Neuregelung umgestellt? Wie viele Verträge wurden neu geschlossen? Wie viele Vereine und Organisationen haben ihren Vertrag gekündigt?
  2. Laut Medienberichten haben einige Vereine Bedenken, dass ihr Fortbestand durch die Neuregelung und die damit verbundene fehlende Planungssicherheit gefährdet sein könnte.
    Wie viele dieser Fälle sind der Verwaltung bekannt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Bedenken der Vereine auszuräumen, bzw. den Vereinen und Organisationen durch eine längerfristige Sicherung des Förderbudgets für Miet- und Betriebskosten mehr Planungssicherheit zu ermöglichen?

Begründung:
Viele in Dortmund aktive Vereine und Organisationen nutzen für ihre Arbeit städtische Gebäude und haben die Verträge für die Nutzung vor Einführung des NKF geschlossen. Mit dem Beschluss der nichtöffentlichen Vorlage DS 19960-21 wurde eine einheitliche Mietzahlung zzgl. Betriebskostenpauschale festgesetzt. Im Gegenzug werden die zuständigen Fachbereiche und Eigenbetriebe jährlich über den städtischen Haushalt mit einem entsprechenden Budget für die Zuschüsse an die Vereine in gleicher Höhe ausgestattet. Während die Zuschüsse jedoch jedes Jahr neu im Haushalt verankert werden, verpflichten sich die Vereine mit Abschluss des neuen Mietvertrags zur Zahlung der Mietkosten über die gesamte Dauer des Mietvertrags. Vertragliche Vereinbarungen über einen Anspruch auf längerfristige Förderung gibt es nicht. Aus Sicht der Vereine und Organisationen entsteht durch die fehlende Synchronisation von Mietvertragsdauer und Bereitstellung der Zuschüsse ein unkalkulierbares Risko.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.: Dr. Christoph Neumann

f.d.R.: Sabine Pezely

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