Nicht-binäre, transidente und intergeschlechtliche Jugendliche

Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung (DS-Nr. 26384-22) zur Gleichstellung von nicht-binären, transidenten und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund über die Ergänzung der Gleichstellung von Mädchen und Jungen um nicht-binäre, transidente und intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche zu informieren.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, bei den Trägern der freien Jugendhilfe in Dortmund entsprechende Fortbildungsbedarfe abzufragen und ggf. Forbildungsangebote zu unterbreiten.

Begründung:

Der einfache Verweis auf einen nicht vorhandenen Ausschluss und die allgemeine Gleichstellung der genannten Zielgruppen ist angesichts aktueller trans*- und queerfeindlicher Narrative, Vorfälle und institutioneller Strukturen nicht ausreichend. Kein expliziter Ausschluss in den Rahmenkonzepten bedeutet nicht automatisch einen aktiven Einschluss. Um Angst vor Diskriminierung sowie wie dem „Unsichtbar-Gemacht-Werden“ nicht-binärer, transidenter und intergeschlechtlicher Identitäten entgegenzuwirken, ist eine explizite Berücksichtigung der Zielgruppe und ihrer Bedarfe unabdingbar  

Für einen effektiven Schutz von trans*, nicht-binären und inter* Jugendlichen vor Diskriminierung, daraus entstehenden psychischen Folgeschäden sowie möglicher sozialer Isolation ist eine weitreichende Sensibilisierung der Fachkräfte notwendig. Deshalb erscheint es uns geboten, pädagogischen Fachkräften in der Jugendhilfe eine Sensibilisierung und grundlegende Qualifizierung zu Themen geschlechtlicher, sexueller und romantischer Vielfalt anzubieten und ein entsprechendes, bedarfsdeckendes Angebot in Dortmund vorzuhalten.

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