Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags:
Punkt IV. der Beschlussfassung wird in den Ausführungen unter Spiegelstrich 2 wie folgt geändert:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für den Abschnitt der Kampstraße zwischen Petri- und Reinoldikirche sowie für deren Umfeld,
- die vertraglichen Beziehungen zu den bisherigen Projektbeteiligten unter Berücksichtigung aller relevanter Gesichtspunkte zu klären und die Vertragsbeziehungen zur Beendigung abzuwickeln,
- ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Verkehrsanlagen- und Freianlagenleistungen einschließlich ergänzender Ingenieurleistungen mit vorgelagertem Planungswettbewerb unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und den Ablauf und die Auslobung bis zum 01.07.25 der Bezirksvertretung, dem AKUSW und dem AMIG vorzulegen
- Auftragsvergaben durchzuführen und die Möglichkeit zu nutzen, Leistungen direkt über die NRW URBAN KE GmbH oder nachrangig über die Rahmenvertragsinitiative des Landes abzurufen
- für die Leistungen für die Betreuung des Wettbewerbs- und Vergabeverfahrens,
- für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess mit Kosten i.H.v. 80.000 €
- sowie für die Projektsteuerung mit Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung (unter Vorbehalt eines späteren Baubeschlusses) und Projektabschluss (unter Vorbehalt eines späteren Baubeschlusses)
mit den hierzu ermittelten Kosten für Betreuung, Planung und Projektsteuerung für die Leistungsphasen 1-6 in Höhe von voraussichtlich 2.800.000 € (Kosten ohne Kostensteigerungsindex).
Begründung:
Integrierte Wettbewerbsverfahren zu Hochbau- und Tiefbauvorhaben mit dem Abschluss der Vergabe von Planungsleistungen stellen ein bewährtes Mittel dar, um parallel eine Variantenauswahl über die besten Lösungen zu erzielen und gleichzeitig einen Auftrag zu vergeben. Die Integration von Bürgerbeteiligungen in Wettbewerbsverfahren ist seit einigen Jahren üblich. Mittlerweile setzt sich diese Form bei größeren Vorhaben durch, um nicht zeitaufwändig nachträglich Bürgerbeteiligungen zu grundsätzlichen Fragen eines Lösungsansatzes organisieren zu müssen. Deren Ergebnisse führten bei anderen Verfahren im Bundesgebiet mitunter zu heftigen Protesten. Die Auswahl der besten Planungsidee für den Raum Kampstraße angesichts verschiedener Planungsvorschläge ist das vorrangige Ziel.
Ein Verhandlungsverfahren ohne Planungswettbewerb mit der Möglichkeit, drei Bieter mit Lösungsvorschlägen zu beauftragen, wird der Aufgabe – Kampstraße – nicht gerecht. Über einen Wettbewerb können mit einer ausreichenden und größeren Lösungsbandbreite konsensfähige Lösungen herausgefiltert werden. Schon aus Kostengründen besitzt das Wettbewerbsverfahren nach RPW mit der Möglichkeit, mehrere Planungsteams an der Lösungsfindung zu beteiligen, deutliche Vorteile zu einem Vergabeverfahren mit Lösungsansätzen, in dem die Leistungen gem. HOAI voll zu vergüten sind. So übersteigt die mehrfache Honorierung für wenige Teilnehmende schnell die Preissumme eines Wettbewerbsverfahrens um ein Vielfaches, sodass die Zahl der Lösungsvorschläge begrenzt ist.
Zeitlich wirkt sich ein Wettbewerbsverfahren beschleunigend aus, weil das Ergebnis eine zu ca. 60 % vorgeplante Objektplanung ausweist, was nach einem Vergabeverfahren mit Lösungsansätzen erst noch erarbeitet werden muss. Die Beurteilung einer Lösung erfolgt im Wettbewerb anhand einer ausführlichen Vorprüfung, was bei den komplexen Rahmenbedingungen in der Kampstraße wichtig ist, um einem Konzeptvorschlag realistisch bestätigen zu können. Diese ausführliche Beurteilung erfolgt in einem Vergabeverfahren in der Tiefe nicht. Zu Beginn des Vergabeverfahrens ohne Wettbewerb läuft noch die Vertragsgestaltung für die Beauftragung der Leistungen im Vorfeld der Ausschreibung voraus, was erfahrungsgemäß einen längeren Zeitraum im Vorfeld in Anspruch nimmt. Angesichts der stadtweiten Unzufriedenheit über die andauernde Großbaustelle sollte das als Signal nach außen und als Möglichkeit für größtmögliche Akzeptanz der Planung wahrgenommen werden und deshalb die Bürgerbeteiligung integriert werden.
Ziel soll sein, die Vergabe der Wettbewerbssteuerung durch die Direktbeauftragung an die inhousefähige NRW URBAN Kommunalentwicklung GmbH zu vollziehen. Sollte das nicht möglich sein, kann auch der Zugriff auf Leistungen aus der Rahmenvertragsinitiative geprüft werden. Damit wird ein vorlaufendes Vergabeverfahren zur Wettbewerbsbetreuungsausschreibung vermieden und die Auslobung könnte noch vor der Kommunalwahl 2025 bestätigt werden. Die Auslobung soll, wie in der Vorlage beschrieben, vorab den Bürger*innen und Gewerbetreibenden vorgestellt werden.