Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt und SPD bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zur Informationsvorlage der Verwaltung zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe – (DS-Nr. 00588-25):
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
- zu prüfen, ob und unter welchen technischen, wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen eine Fuß- und Radwegebrücke über den Rüpingsbach weiterhin realisiert werden kann, ohne die Ziele des Natur-, Landschafts-, Arten- und Gewässerschutzes wesentlich zu beeinträchtigen.
- hierzu wasserrechtlich und naturschutzrechtlich möglichst eingriffsarme alternative Bauweisen, Brückenkonstruktionen und Trassenführungen zu untersuchen. Dabei sind insbesondere Brückenkonstruktionen in Leichtbauweise, Brücken mit möglichst großer Spannweite, außerhalb des eigentlichen Gewässerraums angeordnete Widerlager sowie Schrägseilbrücken oder vergleichbare Brückensysteme in die Prüfung einzubeziehen.
- bei der Prüfung insbesondere darzustellen, wie Eingriffe in das Gewässer, die Uferrandbereiche, das festgesetzte Überschwemmungsgebiet, das Landschaftsschutzgebiet sowie den ökologisch wertvollen Biotopverbundraum des Rüpingsbachs vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden können.
- parallel die Planung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung auf der Ostseite des Rüpingsbachs bis zur bestehenden Rad- und Fußwegeinfrastruktur nördlich der Menglinghauser Straße weiterzuverfolgen und diese mit der Prüfung der Brückenverbindung zu verknüpfen.
- die Brücken- und Wegeverbindung so zu betrachten, dass eine möglichst direkte, sichere und attraktive Anbindung des neuen Wohnquartiers „Am Lennhofe“ an den Bramkampsweg, die Harkortstraße, das Hombrucher Ortszentrum, den S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Barop sowie die umliegenden ÖPNV-Haltestellen entsteht.
- darzustellen, welche Auswirkungen die erneute Prüfung auf den städtebaulichen Vertrag und die für die Brückenverbindung vorgesehene Bürgschaft hat. Soweit rechtlich möglich, soll eine endgültige Freigabe bzw. abschließende vertragliche Anpassung erst erfolgen, wenn die Ergebnisse der erneuten Prüfung vorliegen. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, sind dem Ausschuss die Gründe sowie mögliche alternative Finanzierungs- oder Sicherungsinstrumente darzustellen.
- die Ergebnisse der Prüfung einschließlich technischer Machbarkeit, wasser- und naturschutzrechtlicher Bewertung, artenschutzrechtlicher Auswirkungen, Kostenschätzung, möglicher Förderprogramme, vertraglicher Konsequenzen sowie eines möglichen weiteren Zeitplans zunächst der Bezirksvertretung Hombruch zur Beratung vorzulegen und anschließend dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur weiteren Beratung zuzuleiten.
Begründung
Die Entwicklung des Wohnquartiers „Am Lennhofe“ verfolgt das Ziel eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Wohngebietes. Dazu gehört neben der Schaffung von Wohnraum auch eine gute, sichere und alltagstaugliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Die ursprünglich vorgesehene Brücke über den Rüpingsbach sollte das neue Quartier mit dem Bramkampsweg sowie der weiterführenden Fuß- und Radwegeinfrastruktur verbinden und dadurch insbesondere Wege in Richtung Harkortstraße, Hombrucher Ortszentrum, S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-Barop und weiterer ÖPNV-Haltestellen deutlich verkürzen.
Die von der Verwaltung dargestellten wasserrechtlichen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Bedenken sind ernst zu nehmen. Der renaturierte Rüpingsbach, seine Uferstrukturen, das Landschaftsschutzgebiet und der Biotopverbundraum haben einen hohen ökologischen Wert. Der Schutz dieses Naturraums darf durch eine neue Wegeverbindung nicht gefährdet werden.
Gleichzeitig ergibt sich aus der Vorlage nicht zwingend, dass jede Form einer Brückenquerung technisch oder rechtlich ausgeschlossen wäre. Die bisherige Ablehnung bezieht sich auf die konkret vorliegende Planung und die damit verbundenen Eingriffe. Deshalb ist es sachgerecht, alternative und deutlich eingriffsärmere Lösungen zu prüfen, bevor die Brückenverbindung endgültig aufgegeben wird.
Moderne Brückenkonstruktionen können je nach Ausführung Eingriffe in Gewässer und Uferbereiche erheblich reduzieren. Dies gilt insbesondere für Konstruktionen mit großer Spannweite, Leichtbauweisen und außerhalb des eigentlichen Gewässerraums angeordneten Widerlagern. Auch alternative Trassenführungen können dazu beitragen, die Belange des Natur-, Landschafts-, Arten- und Gewässerschutzes besser mit den Anforderungen einer attraktiven Fuß- und Radwegeverbindung in Einklang zu bringen.
Die Brücke und eine öffentliche Wegeverbindung auf der Ostseite des Rüpingsbachs sind dabei als zusammenhängendes Mobilitätsprojekt zu betrachten. Eine solche Verbindung kann die Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs verbessern, den Umweltverbund stärken, Umwege für den Fuß- und Radverkehr reduzieren und das neue Wohnquartier besser an die bestehende Infrastruktur anbinden.
Zudem ist die Bezirksvertretung Hombruch als örtlich zuständiges Gremium frühzeitig einzubeziehen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen daher zunächst dort beraten und anschließend den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren politischen Befassung vorgelegt werden.
Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht, die Belange des Natur- und Gewässerschutzes zurückzustellen. Ziel ist vielmehr eine ergebnisoffene, fachlich fundierte Prüfung, ob eine Lösung möglich ist, die den Schutz des Rüpingsbachs wahrt und zugleich eine nachhaltige, sichere und direkte Fuß- und Radwegeverbindung für das neue Quartier ermöglicht.




