Sharing-Konzepte

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31. Mai 2023

Die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung und Entwicklung der vom Rat am 31. März 2022 beschlossenen Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern. In dieser eigenständigen Kooperationsvereinbarung sollten Rahmenbedingungen für die Anbieter von E-Rollern festgelegt werden, die nicht über die straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis geregelt werden können.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Eine für die Kooperationsvereinbarung beschriebene Festlegung ist die Ausweisung von Abstellverbotszonen und die Ergänzung durch definierte Abstellflächen für E-Roller in der Innenstadt.
    Inwieweit wurden sowohl Verbotszonen als auch entsprechende Abstellflächen schon ausgewiesen? Wir bitten um Darstellung der jeweiligen Orte und der Anzahl.
  2. Erste Abstellplätze für E-Roller, kombiniert mit Flächen für Lastenräder, wurden in einem Modellversuch am Phoenix-See getestet.
    Welche Erfahrungen wurden mit der Nutzbarkeit gemacht?
    Ist geplant, diese Abstellplätze zu Mikro-Mobilitätshubs (z.B. in Zusammenarbeit mit Rad-Sharing-Anbietern) auszubauen und optisch sowie funktional zu verbessern, z.B. durch farbliche Markierungen, Abpfostungen, Möglichkeiten zum Vor-Ort-Laden? Wenn ja: wie ist der Zeitplan?
  3. In die Vereinbarung wurde auch die Fortschreibung von Abstellverbotszonen in den Außenbezirken insbesondere für Fußgängerzonen, Radwege, Grünanlagen, ÖPNV-Wartebereiche, Flächen um Gewässer sowie Wälder und Naturschutzgebiete sowie freizuhaltende Restgehwegbreiten aufgenommen.
    Inwieweit ist das geschehen? Welche Zonen sind in welchen Bezirken bisher ausgewiesen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau von Bike-Sharing Angeboten für Lastenräder? 

Begründung:
Im März 2022 hat der Rat die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern beauftragt. Damit sollte u.a. erreicht werden, dass die Nutzung von E-Rollern im Sinne des Anspruchs der „letzten Meile“ gefördert und eine konfliktarme Nutzung im Mobilitätsverbund einer Großstadt ermöglicht wird. Mit Blick auf die Verkehrssituation insbesondere im Innenstadtbereich sollte das bisher praktizierte Free-Floating-System reglementiert werden. In der Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 23331-22 heißt es dazu: „Das „Free-Floating“ im Innenstadtbereich wird auf zuvor definierte Abgabe- und Entleihflächen beschränkt. Das unbeschränkte „Free-Floating“ wird nur noch in den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt zugelassen. Dies soll zum einen als Instrument gegen die unbefriedigende Abstellsituation in der Innenstadt wirken und zum anderen die Potentiale des Elektrokleinstverkehrs auf den Strecken zwischen Haustür und ÖPNV-Haltepunkten in den Vororten fördern“. Dem vorangegangen war ein erfolgreicher Modellversuch am PHOENIX-See, der auf die Innenstadt ausgeweitet werden sollte.

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