Situation von Geduldeten – Dialog Flüchtlingshilfe

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4. Mai 2021

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

  1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in Dortmund lebenden fast 2000 Menschen mit Duldung unabhängig von ihrem Status ein Teil der Dortmunder Stadtgesellschaft sind.
  2. Der Ausschuss stellt fest, dass der zum Teil langjährige, unsichere Status der Duldung und der damit verbundene erschwerte Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung, zu Arbeitsstellen und Wohnungen sowie der faktische Ausschluss aus Integrations- und Sprachfördermaßnahmen zu einer Perspektivlosigkeit bei vielen Betroffenen führt.
  3. Der Ausschuss stellt fest, dass dadurch eine gelungene Integration Geduldeter in die Stadtgesellschaft trotz jahrelangem Aufenthalt verhindert bzw. erschwert wird. Geringe Sprachkenntnisse, fortschreitende Prozesse der Dequalifizierung, unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern, gesundheitliche Probleme, Wohnungslosigkeit sowie ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse sind mögliche Folgen, die sowohl hinsichtlich der individuellen Lebensumstände und -perspektiven der Betroffenen als auch für die gesamte Stadtgesellschaft problematisch und nicht akzeptabel sind.
  4. Der Ausschuss schließt sich deshalb den Forderungen des Deutschen Städtetags an, auch vor dem Hintergrund der ausbleibenden auskömmlichen Finanzausstattung durch Bund und Land vorhandene Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen kommunal konsequent zu nutzen und damit auch den in Dortmund lebenden Geduldeten aktiv Bleibeperspektiven zu ermöglichen.
  5. Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss die Verwaltung auf,
  • die vorhandenen rechtlichen Ermessensräume zu nutzen, um mehrjährig geduldeten Menschen in Dortmund Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Dabei ist insbesondere von den aktualisierten Anwendungshinweisen des Landes vom 19.03.2021 zu § 25b Aufenthaltsgesetz sowie von den Regelungen des § 25a AufenthG zugunsten der Schaffung von Bleiberechten intensiv und konsequent Gebrauch zu machen, wenn die in den Anwendungshinweisen genannten Kriterien erfüllt sind. 
  • darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen fürGeduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird.
  • Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.darauf hinzuwirken, dass Bund und Land den entsprechenden Bedarf vollumfänglich finanzieren.

6. Der Ausschuss beschließt, den Austausch zwischen der Verwaltung sowie der Dortmunder Flüchtlingshilfe durch ein regelmäßig tagendes Gremium zu stärken und zu institutionalisieren. Im Rahmen dieses Gremiums sollen insbesondere vorhandene Ermessensspielräume bei der Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen werden. Dabei können auf Vorschlag der Mitglieder des Gremiums mit Zustimmung der Betroffenen auch Einzelfälle beraten werden. Die Ausländerbehörde ist in ihren fachlichen und verfahrensrechtlichen Entscheidungen frei.
7. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage gemeinsam mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe ein Modell eines solchen Gremiums zu erarbeiten und vorzulegen. Dabei sind insbesondere Fragen der konkreten Zielsetzungen, der Zusammensetzung sowie der Federführung zu klären. In diesem Zusammenhang können auch die Erfahrungen von bereits vorhandenen Formaten anderer Städte betrachtet und einbezogen werden.
8. Zielsetzung für die Aufnahme der Arbeit des Gremiums ist der Jahresbeginn 2022.
9. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner Sitzung am 14.09.21 einen Zwischenbericht zu den bis dahin erarbeiteten oder umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.

Begründung:
Neben Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leben auch in Dortmund Menschen mit einer Duldung, teilweise seit mehreren Jahren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für viele der Betroffenen ist absehbar, dass sie ohne Unterstützung in ihrem ungesicherten Status und ohne Anspruch auf Integrationsmaßnahmen verbleiben. Diese Perspektivlosigkeit hat auf Dauer gravierende negative Folgen für die geduldeten Menschen und darüber hinaus auch gesamtgesellschaftlich. Die konsequente Ausnutzung vorhandener rechtlicher Ermessensräume soll da wo möglich nicht nur Aufenthaltserlaubnisse, sondern auch Perspektiven schaffen.
Diesem Ziel dient auch ein verbesserter und institutionalisierter Dialog zwischen der Ausländerbehörde und der Flüchtlingshilfe.

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