Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Linke +, Die PARTEI sowie Volt und Vielfalt bitten unter dem oben genannten Punkt um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
- Der Rat sieht die Notwendigkeit für die Einrichtung eines temporären Entlastungstandorts für den Drogenkonsumraum am Grafenhof. Mit dem Entlastungsstandort Rheinische Straße können am Grafenhof zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Das betrifft vor allem bisher nicht oder nur unzureichend betreute Crack-Konsument*innen in der Innenstadt. Das dient unmittelbar einer weiteren Entlastung der Innenstadt sowie einer Verbesserung des Angebots für die betroffenen Menschen.
- Die Beschlussfassung des Rates vom 13.2.2025 zur Identifizierung von zwei Drogenkonsumräumen in der Innenstadt/innenstadtnah unter Einbeziehung des existierenden Raums am Grafenhof sowie von zwei zusätzlichen Drogenkonsumorten wird durch die Einrichtung eines temporären Entlastungsstandortes für den Grafenhof ausdrücklich nicht tangiert. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten vorrangig fortzusetzen und die zuständigen politischen Gremien regelmäßig über ihre Aktivitäten zu informieren. Ziel muss es sein, den Standort für einen zweiten Drogenkonsumraum schnellstmöglich zu identifizieren und zu einer dauerhaften Lösung zu kommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Bürger*innendialog zeitnah umzusetzen und so auszugestalten, dass eine angemessene Einbindung der Nachbarschaft rund um die Rheinischen Straße 111 gewährleistet ist. Dabei sind die vom Rat am 13.02.2025 (DS: 35733-24/3) beschlossenen Prüf- und Beteiligungskriterien für neue Drogenkonsumräume/ Drogenkonsumorte auch auf den temporären Entlastungsstandort anzuwenden. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses sind vor der Aufnahme des Betriebs der Einrichtung alle Sorgen, Bedenken und Anregungen der Nachbarschaft aufzunehmen, zu prüfen und hierzu Lösungen vorzuschlagen.
- Insbesondere sind die Auswirkungen auf die in der Vorlage aufgeführten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Umfeld zu berücksichtigen. Vorhandene Spielplätze im Umfeld sind daraufhin zu prüfen, wie sie so aufgewertet, gestaltet oder verlegt werden können, dass Kinder und ihre Familien sie uneingeschränkt und ohne Beeinträchtigungen durch den Betrieb des Entlastungsangebotes nutzen können.
- Die Ergebnisse zu den Punkten 3) und 4) sind dem Rat in seiner Sitzung am 9. Oktober sowie den zuständigen Gremien für eine Bewertung vorzulegen.
- Ein ausreichend ausgestattetes und gelingendes Umfeldmanagement ist unabdingbar für eine Akzeptanz der Einrichtung während ihrer temporären Laufzeit. Die Verwaltung legt dafür ein Konzept vor, in dem das Umfeldmanagement und die Kommunikation mit der Nachbarschaft nach Inbetriebnahme des Entlastungsangebotes nachvollziehbar beschrieben ist. Dabei ist auch ein Beteiligungsformat vorzusehen, das es insbesondere den AnwohnerInnen ermöglicht, den Betrieb der temporären Einrichtung kontinuierlich zu begleiten. Zusätzlich ist in dem Konzept darzulegen, wie die Nachbarschaft Beschwerden und Anregungen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des Entlastungsangebotes an die Stadtverwaltung oder die Betreiberin richten kann und wie sie hierüber vorab informiert wird. Es gilt auch aufzuzeigen, wie mit eingehenden Beschwerden verfahren wird, einschließlich der vorgesehenen Bearbeitungsfristen sowie der Form und Weise der Rückmeldung an die BeschwerdeführerInnen. Das Konzept wird den zuständigen Gremien und dem Rat in seiner Sitzung am 9. Oktober vorgelegt.
- Die NutzerInnen des Drogenkonsumraums am Grafenhof werden über die SozialarbeiterInnen der Einrichtung aktiv in die Ausgestaltung des temporären Entlastungsortes einbezogen, um eine fundierte Einschätzung der Akzeptanz des Standorts zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch gemeinsame Begehungen der Immobilie an der Rheinischen Straße 111 mit Nutzer*innen erfolgen. Dabei sollte insbesondere erfragt werden, unter welchen Bedingungen sich die entsprechenden Personen eine Nutzung des Entlastungsstandorts vorstellen können.
- Der Betrieb des temporären Entlastungsortes darf keine negativen Auswirkungen auf die Sauberkeit des öffentlichen Raumes im Umfeld der Einrichtung haben. Die Verwaltung prüft in Absprache mit der EDG, welche Maßnahmen dafür und für eine Verbesserung der aktuellen Situation notwendig und sinnvoll sind. Dabei sind insbesondere auch die angrenzenden Straßenzüge, Bürgersteige, Grün- und Freiflächen zu beachten. Die Verwaltung legt den Ausschüssen und dem Rat entsprechende Vorschläge vor. Hierbei ist auch zu prüfen, ob dafür die Einrichtung von Stellen über den geförderten Arbeitsmarkt gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) sinnvoll ist.
- Die Verwaltung legt den politischen Gremien ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme des Entlastungsangebotes eine erste Evaluation vor. Diese soll nachvollziehbar u.a. darstellen:
• in welchem Umfang das Entlastungsangebot genutzt wurde,
• wie die Betreiberin sowie weitere für die Zielgruppe tätige DienstleisterInnen die Wirksamkeit des Angebots bewerten,
• wie sich Bewegungsströme der NutzerInnen zwischen der City und dem Entlastungsangebot darstellten,
• welche Auswirkungen der Betrieb auf die Nachbarschaft (insbesondere auf die Anwohner*innen) entlang der Rheinischen Straße und der angrenzenden Straßenzüge sowie auf die Innenstadt und den Drogenkonsumraum am Grafenhof hatte. - In den gesamten weiteren Prozess sind alle Akteur*innen der Drogen- und Suchthilfe sowie der Wohnungslosenhilfe in Dortmund zu integrieren.



