Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten unter dem oben genannten Punkt um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
- Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptrahmens „Ordnung und Stadtleben“ zum Umgang mit den Auswirkungen von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit auf die Stadt und die Stadtgesellschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Punkte c) bis k) des darin enthaltenen Maßnahmenpakets umzusetzen.
- Um den aktuellen Entwicklungen rund um den Drogenkonsum in der Stadt Rechnung zu tragen, ist in einem neuen Gesamtkonzept der Betrieb von zwei Drogenkonsumräumen in der Innenstadt/ innenstadtnah sowie von bis zu zwei weiteren Drogenkonsumorten vorzusehen. Das dient dem Ziel einer Entlastung der Innenstadt, ihrer Bewohner*innen, des aktuellen Standorts sowie einer Verbesserung des Angebots für die betroffenen Menschen. Neben der Frage der Standorte ist dabei zu untersuchen, ob und wie die Ausrichtung der Einrichtungen spezifiziert werden kann, um so eine gewisse Steuerungsmöglichkeit zu gewinnen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter dieser neuen Prämisse in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen der Drogen- und Suchthilfe zwei Objekte für die Einrichtung möglicher Drogenkonsumräume zu identifizieren. Hierbei ist der bereits existierende Drogenkonsumraum am Grafenhof in seiner ursprünglich vorgesehenen Kapazität prioritär zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind zusätzlich alle bisher untersuchten Objekte in der Innenstadt /innenstadtnah sowie mögliche weitere Standorte auch hinsichtlich der insgesamt benötigten Kapazitäten für zwei Drogenkonsumräume auf ihre Eignung sowie sämtliche zu erwartenden Herausforderungen zu prüfen.
Wichtige zu berücksichtigende Prüfkriterien sind:
- Auswirkungen auf Schüler*innen, insbesondere auf jüngere Schüler*innen eventuell umliegender Schulen
- Auswirkungen auf Begegnungsverkehre mit Schüler*innen eventuell umliegender Schulen
- Auswirkungen auf die Schulwege von Schüler*innen (unter anderem auf die Fahrradwege)
- Auswirkungen auf die Anwohner*innen
- Auswirkungen auf örtliche ÖPNV-Haltestellen
- Auswirkung auf Gewerbe, Vereine und weitere Organisationen, und deren Kund*innen sowie auf Arbeitnehmer*innen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Das Objekt Rheinische Straße 236 sowie ein Teil der Fläche an der Bornstraße 202a sollen als dezentrale Konsumorte unter Einbezug der Drogen- und Suchthilfe geprüft und mit entsprechenden Konzepten weiterentwickelt und hinterlegt werden.
- Dabei sind beim Objekt Rheinische Straße 236 die folgenden Punkte kritisch zu prüfen:
- Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität in den Straßen nördlich und südlich der Rheinischen Straße
- Auswirkungen auf die Nutzer*innen des Öffentlichen Nahverkehrs Richtung Dorstfeld und an der Drehscheibe Wilhelmplatz (insbesondere auf den Verkehr zum Schulzentrum in Wischlingen)
- Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im Westpark
- Auswirkungen auf die Arbeit der Zivilgesellschaft gegen Rechts und der Quartiersdemokraten in Dorstfeld
- Auswirkungen auf den Veranstaltungsort Schulte-Wittenhaus
- Maßnahmen zur Vermeidung einer Verlagerung der Drogenszene in Richtung Dorstfeld und Wilhelmplatz
- Möglichkeiten zur zeitnahen Einrichtung einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle in der Nähe der Rheinischen Straße 236 (ohne Aufschub der anstehenden Umbaumaßnahmen der Rheinischen Straße inkl. des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahn)
- Vor einer Entscheidung zur Eröffnung eines Drogenkonsumortes an der Bornstraße 202a sind zudem folgende Punkte kritisch zu prüfen:
- Zu erwartende zusätzliche Belastung des Stadtbezirks durch die Eröffnung einer Einrichtung für suchterkrankte Menschen
- Auswirkungen auf Schüler*innen, insbesondere auf jüngere Schüler*innen, der umliegenden Schulen
- Auswirkungen auf Begegnungsverkehre mit Schüler*innen der umliegenden Schulen
- Auswirkungen auf die etablierte Drogenszene am Nordmarkt und der Brunnenstraße
- Auswirkungen auf das WEZ Westfalen Einkaufszentrum
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der Standort Bornstraße 202a speziell Menschen zur Verfügung stehen kann, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Nordstadt haben, sowie Menschen, die in Stadtteilen nördlich des Bezirks Innenstadt-Nord leben und somit die Nordstadt regelmäßig mit der U42 auf ihrem Weg zu den Hilfeangeboten in der Innenstadt durchkreuzen. Es ist zusätzlich darzustellen, ob dieser Standort den Bedürfnissen suchtkranker Menschen und der Entlastung der Nordstadt gerecht wird oder ob nicht ein zentralerer Standort geeigneter ist.
- Die Verwaltung prüft zusätzlich in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Drogen- und Suchthilfe
- die Einrichtung eines oder mehrerer mobiler Angebote, die in der City bzw. citynah an bestimmten Standorten zu bestimmten Zeiten für den Konsum, für eine qualifizierte Utensilienvergabe sowie für Beratung und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen zur Verfügung stehen. Geprüft werden soll auch, ob und wie mobile Angebote auch außerhalb der Innenstadt an welchen Standorten ein Modell sein können, damit Nutzer*innen für ihren Konsum nicht in die City müssen. Die Prüfung umfasst sowohl eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung zur Entlastung des Grafenhofs als auch die Prüfung als fester Bestandteil in einem Gesamtkonzept
- vorrangig die Ausweisung von Toleranzflächen mit Aufenthaltsqualität zur Kanalisierung der Drogenszene durch das Angebot eines geschützten öffentlichen Raums. Dabei sind auch erste Erfahrungen mit der eingerichteten Entlastungsfläche für den Außenbereich des Grafenhofs darzustellen.
- In den Prüfungen ist darzustellen, mit welchen Auswirkungen der genannten, möglichen neuen Angebote auf die Situation in der City die Verwaltung rechnet. Grundlage dafür sollten u.a. auch die Ergebnisse bisheriger sowie der aktuell vorgenommenen “Szeneuntersuchung” hinsichtlich des Konsum-, Aufenthalts- und Nutzungsverhaltens der betroffenen Menschen sein. Die Ergebnisse der aktuellen Studie sollen im ersten Halbjahr 2025 vorliegen. Abhängig von den Ergebnissen ist auch die benötigte Kapazität an möglichen Standorten darzustellen.
- Alle Prüfungen bedeuten zu diesem Zeitpunkt noch keine Vorfestlegung hinsichtlich des weiteren Verfahrens.
- Hinsichtlich der aktuellen Situation des Grafenhofs wird die Verwaltung aufgefordert, für eine schnellstmögliche Verbesserung der Beleuchtungssituation rund um die Einrichtung zu sorgen.
- Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine detaillierte Konzeption zur Beteiligung des Umfelds identifizierter Standorte und der betroffenen Bezirksvertretungen vorzulegen. Der Beteiligungsprozess ist jeweils so zu gestalten, dass der Einbezug des Umfelds am Prüfungsprozess in ausreichendem Maße und in einem ausreichenden Radius um den zu prüfenden Ort sichergestellt ist. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses sind alle Sorgen und Bedenken des Umfelds aufzunehmen, zu prüfen und hierzu Lösungen zu entwickeln. Für die Moderation des Beteiligungsprozesses sind externe Moderator*innen zu beauftragen, die eine objektive Durchführung des Prozesses gewährleisten. Je nach Ergebnisfortschritt sind dem Rat Sachstandsberichte zum Beteiligungsprozess vorzulegen. Am Ende des Prozesses ist aufzuzeigen, welche Bedenken vorgetragen wurden und inwiefern Lösungen dafür entwickelt werden konnten.
- Im Rahmen der Prüfprozesse möglicher Objekte sowie der intensiven gesellschaftlichen Diskussion zu der Thematik ist ein eigenständiges Projekt mit und für die Schüler*innen der Schulen in der Innenstadt durchzuführen. Ziel ist es, die Schüler*innen über die Sachlage zu informieren und sie aktiv in die Identifikation und Qualifizierung eines neuen Standorts bzw. neuer Standorte für einen Drogenkonsumraum einzubeziehen.
- Mit Abschluss der Prüfprozesse ist ferner darzulegen:
- Inwieweit die geprüften Standorte den zukünftig zu erwartenden Konsummustern und den daraus resultierenden Bedürfnissen suchterkrankter Menschen in Dortmund gerecht werden können
- Eine Prognose der Kosten für den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes und eines entsprechenden Umfeldmanagements rund um neue Standorte sowie ein Vergleich mit den aktuellen Kosten für den Einsatz rund um den Grafenhof
- Die erforderlichen baulichen Maßnahmen und Sicherheitskonzepte für alle Standorte
- Strategien zur Steigerung der Akzeptanz der Nutzer*innen für die neuen Standorte und zur gezielten Lenkung der Bewegungsströme zu den jeweiligen Einrichtungen
- Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine detaillierte Konzeption zur dauerhaften Beteiligung des Umfelds der neuen Standorte für einen Drogenkonsumraum und die Drogenkonsumorte nach deren Inbetriebnahme vorzulegen (bspw. durch die regelmäßige Durchführung Runder Tische). Im Rahmen der Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Verwaltung vom Umfeld kontinuierlich Rückmeldungen zur Lage um die Einrichtungen erhält und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Lage durchführen kann.
Begründung:
Der Drogenkonsumraum ist ein unverzichtbares und überlebensnotwendiges Instrument der Dortmunder Drogenhilfe. Die Entscheidung über seinen Standort ist deshalb eine der sozialpolitisch sensibelsten und wichtigsten in der Stadt. Sie wird über viele Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte die Grundlage für einen der bedeutendsten Pfeiler der Drogen- und Suchthilfe in Dortmund sein. Genau deshalb braucht es ausreichend Zeit, um alle Informationen, Möglichkeiten, Anregungen und Bedenken sorgsam abzuwägen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die sowohl der Situation der betroffenen Menschen als auch den Ansprüchen der Stadtgesellschaft gerecht wird.
In seiner Sitzung im Februar des vergangenen Jahres hat der Rat mit Mehrheit beschlossen, einen Ersatzstandort für den aktuellen Drogenkonsumraum am Grafenhof zu eruieren. Hintergrund waren die zunehmenden Belastungen des Umfelds insbesondere durch in der Öffentlichkeit konsumierende drogenabhängige Menschen, auch durch den gestiegenen Konsum von Crack.
Die Überlastung führt einerseits zu einem Mangel an medizinischen sowie sozialarbeiterischen Hilfen für suchterkrankte Menschen und erschwert deren gesundheitliche und psychosoziale Stabilisierung bis hin zum Ausstieg aus der Sucht. Zum anderen zeigt sich in der Innenstadt diese Überlastung, deutlich sicht- und spürbar, im Umfeld des Drogenkonsumraums. Die Kapazitäten des DKR reichen für die entstandene Situation nicht aus. Dies hat in den vergangenen Monaten einen großen Handlungsdruck erzeugt, dem sich alle politischen Fraktionen im Rat der Stadt verantwortungsbewusst stellen müssen.
Es braucht daher ein schlüssiges und nachhaltiges Konzept, das von Stadtverwaltung, Hilfesystem und Polizei gemeinsam auf den Weg gebracht wird und die Anliegen aller Beteiligten berücksichtigt.
Ein Drogenkonsumraum muss dabei dahin, wo sich die drogenabhängigen Menschen aufhalten – nicht umgekehrt. Deshalb gehört er unabdingbar in die City. Hier erwerben viele Menschen ihre Drogen, hier halten sie sich tagsüber auf, um an Geld für Drogen zu kommen und hier konsumieren sie auch ihre Drogen. Wer stattdessen bewusst einen Drogenkonsumraum außerhalb der Innenstadt vorschlägt, der lässt die City, deren Anwohner*innen, den Handel, Beschäftigte und Besucher*innen der Stadt und die drogenabhängigen Menschen mit den Problemen allein.
Ziel eines neuen Gesamtkonzeptes auch mit weiteren Drogenkonsumorten muss die Entlastung der Innenstadt, ihrer Bewohner*innen, des aktuellen Standorts sowie eine Verbesserung des Angebots für die betroffenen Menschen sein.
Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, wie schwierig es ist, einen vollkommen neuen Standort für einen Drogenkonsumraum in der City zu definieren und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund erscheint es angemessen, im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Konzepts den Drogenkonsumraum am Grafenhof als bereits etablierten Standort in seiner ursprünglich vorgesehenen Kapazität prioritär zu berücksichtigen und zugleich alle bisher untersuchten Objekte in der Innenstadt /innenstadtnah sowie mögliche weitere Standorte zur Entlastung der aktuellen Situation auch hinsichtlich der insgesamt benötigten Kapazitäten für zwei Drogenkonsumräume auf ihre Eignung sowie sämtliche zu erwartenden Herausforderungen zu prüfen.
Hierbei ist auch zu erörtern, ob eine Spezifizierung des Hilfeangebots in den Einrichtungen zu einer Verteilung der Nutzer*innen und damit einer Lenkung der Bewegungsströme der Nutzer*innen beitragen kann.
Da es sich bei dem Antrag und der zugrundliegenden Beschlussvorlage um einen reinen Prüfauftrag an die Verwaltung handelt, ist damit noch keine Entscheidung präjudiziert. Die endgültigen Entscheidungen werden erst getroffen, wenn der Politik die Prüfergebnisse entscheidungsreif vorgelegt worden sind.
Im Rahmen der anstehenden Prüfprozesse ist es dringend erforderlich, die im Antrag aufgeführten Punkte kritisch zu prüfen, welche in der Vorlage der Verwaltung nicht aufgeführt sind.
Bei der Prüfung des Standorts an der Bornstraße gilt es darüber hinaus vorrangig abzuwägen, inwiefern die Nordstadt als einer der kindereichsten Stadtbezirke in besonderem Maße von negativen externen Einflüssen geschützt werden kann. Neben der Prüfung möglicher Auswirkungen auf die umliegenden Schulen und das WEZ ist zudem zu untersuchen, ob der Standort Bornstraße den Bedürfnissen suchtkranker Menschen und der Entlastung der Nordstadt gerecht wird oder ob nicht ein zentralerer Standort geeigneter ist. Zudem ist zu prüfen, inwiefern die etablierte Drogenszene mit Eröffnung eines Drogenkonsumortes an der Bornstraße vom Nordmarkt und der Brunnenstraße abwandern würde.
Bei der Prüfung des Standorts an der Rheinischen Straße 236 gilt es wiederum zu prüfen, inwiefern die Hilfen für obdachlose Menschen beeinträchtigt werden könnten, die an der Rheinischen und Unionstraße (Männerübernachtungsstelle, Gasthaus e.V.) erbracht werden. Ebenfalls ist zu untersuchen, ob die rechtsextreme Szene in Dorstfeld durch die Einrichtung eines Drogenkonsumorts weiteren Zuspruch erfahren und hierdurch der Einsatz der Zivilbevölkerung gegen Rechts erschwert würde. Auch die Aufenthaltsqualität im Westpark ist in den Blick zu nehmen, welcher durchgehend stark frequentiert wird und bereits heute von einem erhöhten Alkohol- und Drogenkonsum geprägt ist. Die Möglichkeiten zur Einrichtung einer neuer Stadtbahnhaltestelle sind zudem zu erörtern, um zu vermeiden, dass die Nutzer*innen der Drogenkonsumortes aufgrund der Lage der aktuellen Haltestellen vermehrt den Wilhelmplatz aufsuchen. Zugleich ist bei der Erörterung der Möglichkeiten zu verhindern, dass die Sanierung der Rheinischen Straße weiter verzögert wird.
Beteiligungsverfahren im Rahmen der Prüfprozesse
Im Rahmen der anstehenden Prüfprozesse ist das Umfeld, wie von der Verwaltung zum Teil bereits vorgesehen, unbedingt einzubeziehen. Um sicherzustellen, dass die Beteiligung im erforderlichen Ausmaß erfolgt und um hierzu Transparenz gegenüber den Menschen der Stadt herzustellen, ist es wichtig, ein detailliertes Konzept für den Einbezug und die Beteiligung des Umfelds darzulegen. Zudem sind im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsprozesse die Bedenken und Sorgen aus dem Umfeld aufzunehmen, zu prüfen und hierzu Lösungen zu entwickeln.
Im Zuge des Beteiligungsprozesses ist ein gesondertes Projekt mit Schüler*innen der Schulen in der Innenstadt durchzuführen. Das Projekt soll darauf abzielen, die Schüler*innen aktiv in den Prozess der Identifikation und Prüfung eines neuen Standorts für den Drogenkonsumraum einzubeziehen.
Vorlage weiterer Konzepte und Strategien
Im Rahmen der anstehenden Prüfprozesse ist es dringend erforderlich, Konzepte und Strategien vorzulegen, aus denen hervorgeht, inwiefern die Umsetzung der Hilfsangebote an den neuen Standorten im Detail realisiert werden soll.
Dauerhafte Beteiligung des Umfelds nach Eröffnung der Standorte
Um sicherzustellen, dass das Umfeld auch nach Eröffnung der neuen Standorte dauerhaft beteiligt wird, wird die Verwaltung bereits jetzt beauftragt, hierzu ein Konzept aufzulegen. Im Rahmen des dauerhaften Beteiligungsformates sollen Anlieger*innen die Möglichkeit erhalten, die Verwaltung kurzfristig über Auswirkungen auf das Umfeld zu informieren, auf dass die Verwaltung entsprechende Maßnahmen einleiten kann.
Grundsätzlich streben wir in der Frage des zukünftigen Standorts des Drogenkonsumraums einen möglichst breiten Konsens an, da diese zentrale sozialpolitische Entscheidung unabhängig von Wahlen und jenseits von populistischen Schnellschüssen eine wichtige Bedeutung für unsere Stadt hat.