Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Zusatzantrags:
Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Begründung:
Um die Zielvorstellung des Energiecampus konkret auf eine zukunftsfähige Energiewende und damit auch auf einen wirksamen Klimaschutz auszurichten, muss frühestmöglich ein entsprechendes Leitbild für die weiteren Planungen verankert werden. Neben der Bedeutung solcher Leitlinien für das Projekt selbst, zahlt das vorgeschlagene Leitbild insbesondere auch auf die Ziele der IGA 2027 ein, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und Best Practice Projekte zu präsentieren.
Damit ein Energiecampus mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ als Best Practice Beispiel entstehen kann, müssen von Beginn an die nötigen Weichen gestellt und nachhaltige Mobilitätskonzepte, Gütestandards für nachhaltiges Bauen, die Nutzung regenerativer Energien und Wärme im Gewerbe sowie Klimafolgeanpassungskonzepte mitgedacht werden. Die Leitbildkomponente der „nachhaltigen, innovationsfördernden Energiekonzepte“ gewährleistet deshalb die Betrachtung und Forschung an nachhaltigen also insbesondere regenerativen Energien. Diese kann z.B. erfolgen durch die Spezifizierung zum Umgang mit Grünem Wasserstoff oder der Suche nach Energie-Speicherlösungen. Anhand dieses individuellen Bauprojekts sollen so zugleich Standards für eine klimaneutrale Bauweise sowie eine klimaneutrale Betreibung der der gesamten Anlage in Dortmund exemplarisch erprobt werden.