Standards für Neubauten auf die Zukunft ausrichten. GRÜNE: Nicht hinter gesetzlichen Vorgaben zurückbleiben

Ein festgelegter Standard für klimagerechtes Bauen ist ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und das Ziel der Stadt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Außerdem gibt er Planer*innen und Bauherr*innen Planungssicherheit.  
Aus Sicht der GRÜNEN Ratsfraktion müssen die Eckpunkte für Neubauten aber deutlich in die Zukunft ausgerichtet werden, da die jetzt entstehenden Gebäude langfristig Bestand haben. Die von der Verwaltung vorgelegten Standards bleiben in einigen Punkten jedoch beim aktuellen Status quo stehen. Deshalb fordern die GRÜNEN in ihrem Antrag eine weitergehende Fassung der Vorgaben, über die jetzt im Umweltausschuss entschieden werden soll.  
Neben der Festlegung einer höheren Quote für PV-Anlagen auf Dächern setzen sich die GRÜNEN dafür ein, dass zukünftig keine Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden. Auch die Energieeffizienz im frei finanzierten Wohnungsbau sollte sich an dem jeweils geltenden Standard für Bundesfördermittel orientieren.  

„Wir wissen heute, dass wir zukünftig keine fossilen Energieträger mehr für die Wärmeversorgung nutzen dürfen, wenn wir es mit den Klimazielen ernst meinen. Das können wir bei Baustandards, die für die Zukunft gelten sollen, nicht ignorieren”, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Rat. „Allein die Vorgabe, Baugebiete – wenn möglich – ans Fernwärmenetz anzuschließen, reicht da nicht aus. Alternativ möchten wir die dezentrale Nahwärmeversorgung möglichst über Geothermie oder andere regenerative Quellen festlegen und jetzt den Einstieg in die Technologie der kalten Netze finden.” 

Der Änderungsantrag der GRÜNEN sieht zudem vor, dass die Potenziale von Dachflächen möglichst weitgehend für PV-Anlagen genutzt werden. Aus GRÜNER Sicht sollten Dächer bei entsprechender Eignung mindestens zu zwei Dritteln für Photovoltaik genutzt werden, wie dies landesweit beispielsweise in Baden-Württemberg bereits Praxis ist.  

 
„Die Vorgaben für den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung werden sich in absehbarer Zeit weiter erhöhen. Mit der Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden”, erklärt Hans Wiesner, GRÜNES Mitglied im Umweltausschuss. „Für uns erschließt sich vor dem Hintergrund nicht, warum man jetzt beim Neubau mit einer Mindestnutzung von nur 30 bis 40 Prozent der Flächen, je nach Dach, ins Rennen geht. Bei technischen oder sonstigen Beschränkungen sind ausdrücklich Ausnahmeregelungen vorgesehen.” Doch das politische Ziel sollte den Notwendigkeiten entsprechend formuliert werden. „Bleibt zu hoffen”, so Reuter und Wiesner, „dass dies im Rat genauso gesehen wird und die Chance zur Festlegung zukunftssicherer Standards auch im Sinne der Bauherr*innen jetzt genutzt wird.”  

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