Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 07.09.2023 und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Inwiefern erhalten alle Rahmenvertragsfirmen, die im Auftrag für die Stadt Dortmund oder ihren Eigenbetrieben und Töchtern handeln, 2023 einen pauschalen Teuerungszuschlag für Personal- und Materialkosten in Höhe des Preissteigerungsindexes?
- Inwieweit sind hierbei auch Reinigungsdienstleistungen und Sicherheitsdienstleistungen als eigene Gewerke inbegriffen?
- Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, ob und in welcher Höhe die Rahmenvertragsfirmen den Teuerungszuschlag anteilig tatsächlich auch an ihre Beschäftigten weitergeben?
Begründung
Während den Tarifbeschäftigten des TVöD ab Juni 2023 ein sogenanntes Inflationsgeld gezahlt wurde, sind die Beschäftigten von Rahmenvertragsfirmen darauf angewiesen, dass sie einen Teuerungsausgleich aus dem pauschalen Teuerungszuschlag durch die Stadt Dortmund erhalten. Schon im Jahr 2022 wurde ein Teuerungszuschlag von 8% an Rahmenvertragsfirmen des Handwerks ausgezahlt (vgl. DS-Nr. 31265-23). Der Zuschlag galt sowohl für Personal- als auch für Materialkosten.