Unabhängige Beschwerdestelle für Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften

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28. Februar 2023

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

  1. Die Verwaltung erarbeitet mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe ein Konzept für eine unabhängige Beschwerdestelle für Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften.
  2. Aufgabe der Beschwerdestelle soll die Beratung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen der vorgebrachten Konflikte sowie die Unterstützung der Betroffenen in der Wahrnehmung ihrer Rechte sein.
  3. Anforderungen an eine Beschwerdestelle sollen unter anderem sein
    ⦁ zielgruppengerechter Zugang 
    ⦁ mehrsprachige Beratung 
    ⦁ Vertraulichkeit der Behandlung der Beschwerde und der Schutz von Personen, die sich beschweren (so dass ihnen keine Nachteile wegen der Beschwerde entstehen). 
  4. Die Verwaltung legt dem Ausschuss in seiner Sitzung am 15.08.23 ein entsprechendes Konzept auch unter Aufführung der finanziellen und personellen Notwendigkeiten vor.

Begründung:
Wohnungslose Menschen gehören aufgrund ihrer Situation zu besonders vulnerablen Personengruppen. Bei einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann es zu Konflikten oder auch zur Verletzungen grundlegender Rechte kommen, die unabhängig von der jeweiligen Einrichtungsleitung thematisiert werden müssen. Dafür müssen den Bewohner*innen wirksame Beschwerdewege offenstehen. Eine Möglichkeit ist eine unabhängige Beschwerdestelle, um auf Probleme, Konflikte oder Schwierigkeiten in den Einrichtungen hinweisen zu können. Derartige Einrichtungen gibt es bereits in anderen Städten.
 
Berücksichtigt werden können für die Konzeption die Erfahrungen der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS), die Expertise des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie das Konzept Beschwerdemanagement des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW). 

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