Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung am 14. Dezember 2021 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, darauf zu achten, dass werbende Darstellungen, die Menschen diskriminiert oder herabwürdigt, auf öffentlichen Flächen, an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt sowie ihrer Töchter unterbleiben.
- Zur Umsetzung entwickelt die Verwaltung konkrete und verbindliche Kriterien, die der Einordnung von diskriminierenden Darstellungen und Werbungen dienen. Die Kriterien sollen die im AGG genannten Merkmale wie zum Beispiel Geschlecht, sexuelle Identität, Religion, Herkunft, Weltanschauung, Alter, körperliche Einschränkungen umfassen.
- Die erarbeiteten Kriterien sollen im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten und abschließend vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen werden.
- Bei Werbeverträgen, die die Stadtverwaltung oder städtische Töchter abschließen, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass diese Kriterien einzuhalten sind. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarungen, ist die Werbung / Darstellung auf Kosten der Vertragspartner*innen zu entfernen.
Begründung
Die Stadt Dortmund setzt sich aktiv für ein vielfältiges und diskriminierungsfreies Miteinander ein. Vor diesem Hintergrund trägt die Stadt Dortmund auch Verantwortung dafür, dass auf öffentlichen Flächen, an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt sowie ihrer Töchter keine herabwürdigenden, diskriminierenden oder sexualisierten Motive verwendet werden.
In der Werbelandschaft werden dennoch immer wieder herabwürdigende, diskriminierende, und sexualisierte Motive verwendet. Derartige Werbung diskriminiert Personen in Bezug auf ihr Geschlecht, Alter, Kultur und Weltanschauung etc. und beeinflusst sowie prägt – nicht nur, aber insbesondere – Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihr Gesellschaftsbild.
Zur Beseitigung von diskriminierender Werbung auf öffentlichen Flächen kann die Stadt Dortmund bei bereits beschlossenen Werbeverträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit Änderungen anfordern. Bei neu geschlossenen Verträgen sollen die erarbeiteten Kriterien gegen diskriminierende Werbung und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung Vertragsgegenstand sein.